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Mit dem von GLEIF eingeführten Konzept der „Registrierungsstelle“ können Firmen ihren Kunden den Zugang zum Netzwerk von Legal-Entity-Identifier-Vergabestellen erleichtern


  • Datum: 2017-04-06

Die Global Legal Entity Identifier Foundation (GLEIF), die für die Sicherstellung der operativen Integrität des Global Legal Entity Identifier (LEI) Systems verantwortliche Stelle, appelliert an alle Marktteilnehmer, die die in Kürze in Kraft tretende überarbeitete Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (Markets in Financial Instruments Directive II, kurz MiFID II) und die begleitende Verordnung (Markets in Financial Instruments Regulation, MiFIR) der Europäischen Union (EU) erfüllen müssen, so bald wie möglich einen LEI zu beantragen. Das Fehlen eines LEI (bei einer Firma oder deren Kunden) bewirkt, dass die Firma die am 3. Januar 2018 in der EU in Kraft tretenden Meldeanforderungen nicht einhalten kann. Um die Vergabe von LEIs weiter zu straffen, hat GLEIF das Konzept der „Registrierungsstelle“ eingeführt, mit dem Unternehmen ihre Kunden beim Zugriff auf das Netzwerk von LEI- Vergabeorganisationen unterstützen können.

(Die Pressemitteilung ist in den folgenden Sprachen verfügbar: Arabisch, Chinesisch (Mandarin), Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch, Japanisch, Russisch und Spanisch. Bitte wählen Sie die gewünschte Version aus der in der oberen Navigationsleiste enthaltenen Dropdown-Liste aus.)

Weitere Informationen darüber, wie man eine Registrierungsstelle werden kann, finden Sie hier.

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