GLEIF begrüßt die Unterstützung des LEIs im Rahmen der Datenanforderungen nach ISO 20022 des CPMI zur Verbesserung grenzüberschreitender Zahlungen und der Zahlungstransparenzstandards der Wolfsberg-Gruppe
Das Engagement der Branche für die Einbeziehung des LEIs in Zahlungsnachrichten nach ISO 20022 verspricht schnellere, kostengünstigere, transparentere und integrativere grenzüberschreitende Transaktionen
Die Global Legal Entity Identifier Foundation (GLEIF) begrüßt die Unterstützung mehrerer Branchenakteure für die Verwendung des Legal Entity Identifier (LEI) im Ausschuss für Zahlungen und Marktinfrastrukturen (CPMI) der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich „Harmonisierte Datenanforderungen nach ISO 20022 zur Verbesserung des grenzüberschreitenden Zahlungsverkehrs“, zusammen mit den aktualisierten „Standards für Zahlungstransparenz“ der Wolfsberg-Gruppe.
Die Datenanforderungen nach ISO 20022 des CPMI legen standardisierte Nachrichtendaten für grenzüberschreitende Zahlungen fest und unterstützen den LEI als Äquivalent zum BIC. Der LEI wird von globalen Branchenakteuren unterstützt und ist für seine einzigartige Identifikation, seinen internationalen Standard und seine behördliche Aufsicht anerkannt. Diese Anforderungen schlagen vor, den LEI und/oder den BIC zur Identifizierung von Finanzinstituten bei grenzüberschreitenden Zahlungen zu verwenden und so die Identifizierungsgenauigkeit zu verbessern. Die Wolfsberg-Gruppe hat außerdem ihre Standards für Zahlungstransparenz aktualisiert und betont dabei die Verwendung des LEIs für die Zahlungstransparenz.