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Vertrauen und Technologie: Voraussetzungen für eine erfolgreiche digitale Regulierung

Teil IV: Wie der LEI genutzt werden kann, um eine durchgehende Datenverarbeitung zu ermöglichen, den Kampf gegen Finanzdelikte zu stärken und die Welt für ein System mit globalen digitalen Identitäten vorzubereiten


Autor: Stephan Wolf

  • Datum: 2018-12-18
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Eine der größten Herausforderungen des globalen Finanzökosystems besteht darin, wie sich seine Transformation in eine vollständig digitale Umgebung abschließen lässt. Der Erfolg hängt hier zum Teil von der Fähigkeit neuer digitaler Systeme ab, die Teilnehmer an den Finanzmärkten zu identifizieren und Betrugsfälle aufzudecken, vorauszusagen und zu mindern.

Wie bei jedem Vertrauenssystem benötigt das digitale Finanzökosystem eine Aufsichts- und Regulierungsfunktion, die seinen Betrieb überwachen und Daten sammeln kann, mit denen sich positive Anpassungen durchführen lassen. Um effektiv zu sein, muss ein solches System seine betrieblichen und überwachenden Funktionen als harmonisierte Aspekte eines einzigen einheitlichen Ganzen weiterentwickeln. Anders ausgedrückt muss die Regulierungsfunktion Technologien einsetzen, die mit denjenigen zusammenwirken, die das übrige System bereits stützen.

In diesem Beitrag, dem letzten unserer Blog-Reihe zum Thema finanzielles Vertrauen im digitalen Zeitalter, bewerten wir mögliche Mittel, um diese Parität zu erreichen. Unter anderem bedarf es einer gezielten und umgehenden Aufmerksamkeit, da die aktuellen regulatorischen Fähigkeiten des Ökosystems Gefahr laufen, diesem Ideal nicht gerecht zu werden. Wenn diese Lücke nicht geschlossen werden kann, wird sich die digitale Umgebung so weiterentwickeln, dass Betrüger ihre Betrugsmaschen unentdeckt ausweiten und damit möglicherweise ihren Vorteil ausbauen können.

Von zentraler Bedeutung für die Entwicklung einer robusten digitalen Regulierungsfunktion ist die Fähigkeit, Transaktionspartner in Echtzeit und auf globaler Ebene beständig zu identifizieren. Dies erfordert von allen beteiligten Akteuren, sich eines einzigen gemeinsamen Mittels zur digitalen Identitätsprüfung zu bedienen.

Digitale Technologie: Freund, nicht Feind

In unserer vernetzten Welt besteht die Gefahr, dass das Vertrauen infolge der Informationsüberlastung schwindet. Daher müssen die beteiligten Akteure mehr denn je hart daran arbeiten, eine möglichst über jeden Zweifel erhabene gegenseitige Überprüfung der Identität sicherzustellen. Was die Schaffung von Vertrauen und Transparenz an den globalen Finanzmärkten anbelangt, so geben einige Marktbeobachter zu bedenken, dass Regeln, Vorschriften und Aufsichtsbehörden mehr Probleme verursachen als sie lösen und dass „die Technologie sie bald überflüssig machen wird.“ Zugleich befürchten diese kritischen Stimmen häufig, dass die finanzielle Regulierung Innovationen behindern und für die digitale Wirtschaft ein Hemmschuh sein könnte: „Hauptverantwortlich für die mangelnde Innovation im Bereich Finanzdienstleistungen ist die Regulierung.“ (CoinDesk).

Unserer Meinung nach handelt es sich bei der Regulierung jedoch um den Ausdruck gemeinsamer ethischer Normen, auf denen das Vertrauen beruht: „Vertrauen ist die Erwartungshaltung, die innerhalb einer Gemeinschaft mit geordnetem, ehrlichem und kollaborativem Verhalten auf der Basis gemeinsamer Normen gegenüber anderen Mitgliedern dieser Gemeinschaft entsteht... Gemeinschaften hängen vom gegenseitigen Vertrauen und den gemeinsamen ethischen Normen ab, die diesem Vertrauen zugrunde liegen. Vertrauen lässt sich nicht auf Daten reduzieren.“ (Konfuzius und Marktwirtschaft: der Konflikt der Kulturen. Von Francis Fukuyama).

Die Technologie selbst definiert jedoch keine ethischen Normen. Bei ihr handelt es sich lediglich um das Mittel, mit dem sich gemeinsame Normen ausdrücken und durchsetzen lassen. Regeln, Vorschriften und Institutionen werden daher durch die Technologie nicht überflüssig, sondern entweder durch sie unterstützt oder behindert.

So gesehen ist also der Prozess zur digitalen Überprüfung der rechtlichen Identität eines beteiligten Akteurs eine Grundvoraussetzung, da es hierdurch möglich wird, die Identität der Teilnehmer einer digitalen Gemeinschaft festzustellen. Die „gemeinsamen ethischen Normen“ legen fest, welche Verhaltensweisen in dieser Gemeinschaft akzeptabel sind. Die Identität einer natürlichen oder juristischen Person ermöglicht es folglich, dass Rechte und Pflichten von der Gemeinschaft im Einklang mit den gemeinsamen Werten übertragen werden.

Das vorgeschlagene Zielmodell

GLEIF schlägt vor, dass das Zielmodell, das benötigt wird, um den Geist einer digital gestützten Finanzregulierung zu erfassen und auszudrücken, im Kern einer konsequenten Identifizierung der juristischen Person bedarf. Insbesondere sollte das Finanzökosystem es ermöglichen, dass sämtliche Endpunkte zum Zeitpunkt der Transaktion identifiziert und überprüft sind und die gesamte Gemeinschaft von Datenschutz und Sicherheit profitiert.

GLEIF ist der Meinung, dass das Zielmodell zwei unterschiedliche Konzepte zusammenführen sollte. Das erste Konzept, bei dem es sich um die selbstbestimmte Identität natürlicher Personen handelt, bezieht sich auf den Identitätsträger als Eigentümer seiner personenbezogenen Daten mit Kontrolle darüber, wie, wann und wem gegenüber diese Daten offengelegt werden. Das zweite Konzept verbindet dieses Individuum mit einem Rechtsträger durch Identifizierung der Beziehung oder Funktion des Individuums (z. B. Vorstandsmitglied, Vorstandsvorsitzender usw.).

Bei diesem Modell bedarf es einer rechtlichen Befugnis, um einer Person oder einem anderen Rechtsträger wie etwa einem Unternehmen eine rechtliche digitale Identität zuzuordnen. Die Tatsache, dass die Identität auf diese Weise jeweils zugewiesen werden kann, bietet ein transparenteres und präziseres Mittel zur Überprüfung derjenigen, die sich auf beiden Seiten einer Transaktion befinden. Die rechtliche digitale Identität selbst besteht aus einer Reihe von überprüfbaren Merkmalen (oder überprüfbaren Anforderungen); ein [rechtmäßiger Name] oder eine [rechtmäßige Anschrift] wäre beispielsweise eine überprüfbare Anforderung.

Der Identitätsinhaber kann die Merkmale kontrollieren, die bei der Registrierung für eine digitale Dienstleistung, z. B. bei der Eröffnung eines Bankkontos für einen Rechtsträger, offengelegt werden. Und ein digitaler Dienstleister kann die Art der Merkmale, die für den Zugang zur Dienstleistung erforderlich sind, vorschreiben.

Die Chance auf betriebliche und regulatorische Parität

Es muss sichergestellt sein, dass sich die Regulierungsprozesse zur Überwachung von Finanztransaktionen im Einklang mit den operativen Fähigkeiten des digitalisierten Ökosystems entwickeln. Wenn Transaktionen aufgrund des technologischen Fortschritts der Fähigkeit des Ökosystems, die Einhaltung von Vorschriften zu überwachen und durchzusetzen, einen Schritt voraus sind, würde dies die Chancen für Betrüger, das System zu hintergehen, erhöhen und darüber hinaus die Compliance-Kosten und die Ineffizienz der Abläufe erheblich steigern.

Manuelle und datenbankgestützte Recherchen und papierbasierte Dokumentationen gehören nunmehr der Vergangenheit an. Die weltweite Einführung und Umsetzung des LEIs ist die Lösung, mit der die Implementierung von Technologien für eine regulatorische und betriebliche Parität erreicht werden kann. Der LEI kann auf eine einfache und elegante Weise eingesetzt werden; er unterstützt auf internationaler Ebene die Zusammenarbeitet und bietet Vorteile für verschiedene Interessengruppen, von Aufsichtsbehörden bis hin zu Unternehmen. Mit dem Zielmodell, das neuen aufsichtsrechtlichen Vorschriften wie z. B. der Datenschutzgrundverordnung der Europäischen Union (DSGVO) und der Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie (PSD2) Vorschub leistete, sind die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Entwicklung des LEIs geschaffen. Je früher diese bahnbrechende Technologie allgemein eingeführt wird, desto besser. Nur dann können wir von der wahren Leistungsfähigkeit der digitalen Transformation profitieren und den globalen Kampf gegen die Finanzkriminalität mit der angemessenen Härte führen.

Das Financial Stability Board (FSB), das GLEIF ins Leben rief, skizzierte unlängst in einem Schreiben an die Führungsspitzen der Gruppe der 20 (G20) vor deren Gipfel in Buenos Aires einen möglichen Weg nach vorne: „Das FSB arbeitet unermüdlich, um sicherzustellen, dass die G20 von den Vorteilen neuer Finanztechnologien profitieren kann. Zugleich behält es die damit einhergehenden Risiken für die Finanzstabilität im Auge… Generell untersuchen das FSB und Normierungsgremien, wie eine Vielzahl an Innovationen – darunter die Distributed Ledger Technology, der globale LEI, die künstliche Intelligenz und verschiedene Zahlungstechnologien – die Finanzstabilität fördern und zugleich Verbrauchern und Unternehmen größere Vorteile verschaffen könnte.“

GLEIF unterstützt diese Ziele uneingeschränkt.

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Über den Autor:

Stephan Wolf war der CEO der Global Legal Entity Identifier Foundation (GLEIF) (2014–2024). Seit März 2024 leitet er das Industry Advisory Board (IAB) der Digital Standards Initiative der Internationalen Handelskammer (ICC), der globalen Plattform für die Angleichung, Einführung und Einbindung digitaler Standards. Vor seiner Ernennung zum Vorsitzenden war er seit 2023 stellvertretender Vorsitzender des IAB. Im selben Jahr wurde er in den Vorstand der Internationalen Handelskammer (ICC) Deutschland gewählt.

Zwischen Januar 2017 und Juni 2020 war Herr Wolf Mitvorsitzender der International Organization for Standardization Technical Committee 68 FinTech Technical Advisory Group (ISO TC 68 FinTech TAG). Von One World Identity wurde Herr Wolf im Januar 2017 unter die Top 100 Leaders in Identity gewählt. Er verfügt über umfangreiche Erfahrung in der Einrichtung von Datenoperationen und globalen Implementierungsstrategien. Er hat während seines gesamten Berufslebens an der Weiterentwicklung grundlegender Unternehmens- und Produktentwicklungsstrategien gearbeitet. Herr Wolf war 1989 Mitgründer der IS Innovative Software GmbH und erster Geschäftsführer der Gesellschaft. Später wurde er Sprecher des Vorstands der Nachfolgegesellschaft IS.Teledata AG. Diese Gesellschaft wurde schließlich Teil der Interactive Data Corporation, wo Herr Wolf die Funktion des Technischen Direktors innehatte. Herr Wolf hat einen Abschluss in Betriebswirtschaft von der J. W. Goethe Universität, Frankfurt am Main.


Tags für diesen Artikel:
Kundenbetreuung, Compliance, Datenverwaltung, Digitale Identität, Know-Your-Customer (KYC), Open Data, Risikomanagement, Regulierung, Standards