Wichtiger Hinweis: Das Fehlen eines LEI (bei einer Firma oder deren Kunden) bewirkt, dass die Firma die ab Januar 2018 in Kraft tretenden Meldeanforderungen gemäß MiFIR nicht einhalten kann
Das von GLEIF eingeführte Konzept der „Registrierungsstelle“ ermöglicht Unternehmen, ihre Kunden beim Zugriff auf das Netzwerk von LEI-Vergabeorganisationen zu unterstützen
Autor: Stephan Wolf
Datum: 2017-04-06
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Die Global Legal Entity Identifier Foundation (GLEIF) bittet diejenigen Marktteilnehmer, für die die in Kürze in Kraft tretende überarbeitete EU-Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID II) und die begleitende Verordnung (Markets in Financial Instruments Regulation, MiFIR) gelten, erneut, so bald wie möglich einen Legal Entity Identifier (LEI) zu beantragen. Das Fehlen eines LEI (bei einer Firma oder deren Kunden) bewirkt, dass die Firma die am 3. Januar 2018 in der EU in Kraft tretenden Meldeanforderungen nicht einhalten kann. Um die Vergabe von LEIs weiter zu straffen, hat GLEIF das Konzept der „Registrierungsstelle“ eingeführt, mit dem Unternehmen ihre Kunden beim Zugriff auf das Netzwerk von LEI-Vergabeorganisationen unterstützen können.
Die MiFID II und die MiFIR, die sich auf Handelsplätze, Investmentfirmen und Intermediäre erstrecken, treten zum 3. Januar 2018 in Kraft. Die durch die MiFID II/MiFIR umgesetzten Rechtsakte schreiben vor, dass eine erhebliche Anzahl von Marktakteuren, für die derzeit keine entsprechende Verpflichtung besteht, künftig über einen LEI verfügen muss. Im Hinblick auf Transaktionsmeldungen im Rahmen der MiFIR hat die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) dargelegt, dass Investmentfirmen LEIs von ihren Kunden einholen sollten, bevor sie Dienste erbringen, die Meldepflichten hinsichtlich im Auftrag dieser Kunden ausgeführter Transaktionen auslösen.
Das von GLEIF eingeführte Konzept der Registrierungsstelle hilft Investmentfirmen, d.h. größeren Banken, Maklern, Versicherungen und multinationalen Unternehmen und ihren Kunden, die Meldevorschriften im Allgemeinen einzuhalten. Die Rolle der Registrierungsstelle im Global LEI System ist direkt mit der LEI-Vergabestelle verbunden. LEI-Vergabestellen – auch „Local Operating Units“ genannt – bieten Dienstleistungen wie Registrierung, Verlängerung und weitere Dienste an und sind erster Ansprechpartner für Rechtsträger, die einen LEI beantragen möchten. Die Registrierungsstelle kann sich für eine Zusammenarbeit mit einer oder mehreren LEI-Vergabestellen entschließen, um sicherzustellen, dass die Anforderungen ihrer Kunden im Hinblick auf LEI-Dienstleistungen erfüllt werden. Die LEI-Vergabestellen stehen bereit, Rechtsträger bei der Beantragung eines LEIs zu unterstützen und mit Firmen zusammenzuarbeiten, die an einer Tätigkeit als Registrierungsstelle interessiert sind.
Allerdings können wir nicht garantieren, dass die LEIs rechtzeitig vor Inkrafttreten von MiFID II/MiFIR ausgegeben werden können, wenn die Registrierung erst im vierten Quartal 2017 erfolgt.
Mögliche Leistungen, die von einer Registrierungsstelle erbracht werden, umfassen unter anderem:
Die Veröffentlichung von Informationen auf der Website der Registrierungsstelle, um einen Rechtsträger bei der Beantragung eines LEIs bei einer LEI-Vergabestelle zu unterstützen.
Die Verwaltung von Mitteilungen an den Rechtsträger.
Die Bearbeitung oder Annahme von sicheren Zahlungen für die Vergabe oder Verlängerung eines LEIs.
Die Bereitstellung von Dienstleistungen für die Datenerhebung oder Aggregierung der Daten von den entsprechenden Behörden. (Referenzdaten von einem Rechtsträger, der einen LEI beantragen möchte, werden bei den lokalen, maßgeblichen Stellen, zum Beispiel einem nationalen Unternehmensregister, verifiziert, bevor ein LEI vergeben wird, der dem LEI-Standard entspricht.)
Validierung der von dem Rechtsträger, der einen LEI beantragt, bereitgestellten Referenzdaten.
Eine LEI-Vergabestelle kann unter anderem die folgenden Aufgaben durchführen:
Einen LEI im Einklang mit dem Standard ISO 17442:2012 zusammen mit den einschlägigen Referenzdaten zum Rechtsträger (LE-RD) vergeben.
Den neuen LEI und alle LE-RD bei GLEIF hochladen.
Alle von GLEIF übermittelten Herausforderungen von LEIs oder LE-RDs prüfen und beantworten. (Die von GLEIF bereitgestellte zentrale Herausforderungs-Funktion erweitert die Fähigkeit aller interessierten Parteien, Aktualisierungen von LEI-Daten auszulösen. Weitere Informationen finden Sie unten in den „Links zum Thema“.)
Registrierungsstellen sind weder für die Vergabe von LEIs zuständig, noch haben sie redaktionellen Zugriff auf LEI-Daten.
Alle Pflichten einer LEI-Vergabestelle sind im Service Level Agreement, d. h. Anhang 6 des Master Agreements verankert (siehe „Links zum Thema“ unten). Das Master Agreement ist der vertragliche Rahmen, der für die Beziehung zwischen GLEIF und den LEI-Vergabestellen maßgeblich ist. Es ist stets die LEI-Vergabestelle, die für die Erfüllung ihrer Pflichten gegenüber GLEIF voll verantwortlich und haftbar ist.
Einhaltung der MiFIR verlangt, dass Investmentfirmen stets über einen ordnungsgemäß verlängerten LEI verfügen
Wie bereits berichtet, bestätigte die ESMA GLEIF gegenüber, es sei gemäß der MiFIR erforderlich, dass Investmentfirmen stets über einen ordnungsgemäß verlängerten LEI verfügen. Dies bedeutet, dass die Referenzdaten, also die öffentlich zugänglichen Informationen über Rechtsträger, die über einen LEI identifizierbar sind, jährlich von der verwaltenden LEI-Vergabestelle erneut anhand einer Drittquelle validiert werden. Eine Investmentfirma sollte deshalb sicherstellen, dass ihr LEI bis zu dem Termin, der in ihrem LEI-Eintrag angegeben ist, verlängert wurde.
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Stephan Wolf war der CEO der Global Legal Entity Identifier Foundation (GLEIF) (2014–2024). Seit März 2024 leitet er das Industry Advisory Board (IAB) der Digital Standards Initiative der Internationalen Handelskammer (ICC), der globalen Plattform für die Angleichung, Einführung und Einbindung digitaler Standards. Vor seiner Ernennung zum Vorsitzenden war er seit 2023 stellvertretender Vorsitzender des IAB. Im selben Jahr wurde er in den Vorstand der Internationalen Handelskammer (ICC) Deutschland gewählt.
Zwischen Januar 2017 und Juni 2020 war Herr Wolf Mitvorsitzender der International Organization for Standardization Technical Committee 68 FinTech Technical Advisory Group (ISO TC 68 FinTech TAG). Von One World Identity wurde Herr Wolf im Januar 2017 unter die Top 100 Leaders in Identity gewählt. Er verfügt über umfangreiche Erfahrung in der Einrichtung von Datenoperationen und globalen Implementierungsstrategien. Er hat während seines gesamten Berufslebens an der Weiterentwicklung grundlegender Unternehmens- und Produktentwicklungsstrategien gearbeitet. Herr Wolf war 1989 Mitgründer der IS Innovative Software GmbH und erster Geschäftsführer der Gesellschaft. Später wurde er Sprecher des Vorstands der Nachfolgegesellschaft IS.Teledata AG. Diese Gesellschaft wurde schließlich Teil der Interactive Data Corporation, wo Herr Wolf die Funktion des Technischen Direktors innehatte. Herr Wolf hat einen Abschluss in Betriebswirtschaft von der J. W. Goethe Universität, Frankfurt am Main.