Überarbeitung der Compliance in Bezug auf Transaktionen: Der Nutzen des LEIs
Teil II: Wie der LEI genutzt werden kann, um eine durchgehende Datenverarbeitung zu ermöglichen, den Kampf gegen Finanzdelikte zu stärken und die Welt für ein System mit globalen digitalen Identitäten vorzubereiten
Autor: Stephan Wolf
Datum: 2018-11-01
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Die Einführung von Basistechnologien hat die Art und Weise, wie Handels- und Finanztransaktionen weltweit abgewickelt werden, verändert. Die vorhandenen Mechanismen zur Durchsetzung von Regulierungsvorschriften für diese Transaktionen konnten jedoch mit der Entwicklung nicht Schritt halten, und es werden nach wie vor veraltete Praktiken genutzt. So ist das Verfahren für den Abgleich der Namen von Organisationen, die an Finanztransaktionen teilnehmen oder diese ausführen, mit den auf Sanktions- und Watchlisten enthaltenen Namen langsam, teuer und unpräzise, da es eine immense Anzahl an falschen Treffern liefert. Aus diesem Grund bedarf es häufig zusätzlicher Ressourcen, um den Prozess durch manuelles Screening zu ergänzen.
In diesem Beitrag, dem zweiten in unserer Blog-Serie, die sich der Frage des finanziellen Vertrauens im digitalen Zeitalter widmet, konzentrieren wir uns darauf, wie eine beständige Einführung des Legal Entity Identifiers (LEI) über das gesamte globale finanzielle Ökosystem, und insbesondere in Sanktions- und Watchlisten, eine automatische durchgehende Datenverarbeitung ermöglichen könnte, was wiederum effizientere und effektivere Screening-Systeme und eine robustere Bekämpfung von Finanzkriminalität nach sich ziehen würde.
Sanktions- und welche Listen?
Zur Bekämpfung von Betrug und anderen illegalen Transaktionen werden von vielen Aufsichtsbehörden weltweit öffentlich zugängliche Sanktions- und Watchlisten geführt. Diese Listen beinhalten in der Regel die Namen von natürlichen und juristischen Personen, deren Transaktionen einer weiteren Untersuchung bedürfen.
Die für die Ermöglichung der Finanzströme verantwortlichen Finanzinstitute müssen die Einhaltung dieser Listen sicherstellen, indem sie (bisweilen manuell) überprüfen, ob die darin veröffentlichten Namen mit denjenigen übereinstimmen, die im Zusammenhang mit für ihre Kunden durchgeführten Transaktionen auftauchen. Obschon „natürliche Personen“ in der Regel zwei Drittel der Einträge in Sanktions- und Watchlisten ausmachen, wird ein hoher Anteil von Finanzdelikten unter Verwendung eines Unternehmensnamens begangen. Daher ist die Identifizierung von juristischen Personen, die in diesen Listen erscheinen, im erfolgreichen Kampf gegen Finanzkriminalität so wichtig.
Derzeit verlangt der Compliance-Prozess von den Finanzinstituten lediglich festzustellen, ob die Namen übereinstimmen; er verlangt nicht, dass die Identitäten der Transaktionspartner tatsächlich bestätigt werden, was die Wirksamkeit dieser Listen einschränkt. Ferner existieren Namen in einer globalen Wirtschaft in mehreren Zeichensätzen, während die meisten Watchlisten – und das Finanzsystem im Allgemeinen – mit einfachen lateinischen Schriftzeichen arbeiten. Die Transformation von Namen zwischen verschiedenen Zeichensätzen trägt zusätzlich zu Unklarheiten bei. Da die derzeitigen Verfahren außerdem teuer und ineffizient sind, spricht vieles dafür, das namensbasierte System durch ein identitätsbasiertes zu ersetzen, das für alle Beteiligten schneller, effektiver und kostengünstiger zu verwalten wäre.
Diese Vorteile lassen sich schon jetzt erreichen. Die Lösung besteht in der allgemeinen Einführung des LEIs.
Schnellere, bessere und kostengünstigere Compliance
Der LEI ist ein internationaler Standard; eine eindeutige Kennung, die mit einer Rechtspersönlichkeit verbunden ist und von einer zugelassenen Organisation vergeben wird. Das bedeutet, dass bei Finanztransaktionen die Überprüfung für Compliance-Zwecke auf Basis von tatsächlichen Identitäten und nicht nur von Namen erfolgen kann. In Bezug auf Sanktions- und Watchlisten heißt dies wiederum, dass Transaktionspartner zweifelsfrei identifiziert werden können, wodurch sich die Anzahl der falschen Treffer reduzieren lässt, die beim Abgleich heutzutage erzeugt werden.
In der Tat treffen die Vorteile der Einführung des LEIs für Compliance-Zwecke bei Finanztransaktionen auf sämtliche Beteiligten zu.
Aufsichtsbehörden, die Compliance-Richtlinien und -Programme festlegen, können regulatorische Vorschriften schaffen, die ein höheres Maß an Sicherheit verlangen, in der Gewissheit, dass mittels des LEIs ein identitätsbasierter Abgleich von Rechtsträgern automatisch im gesamten Finanzökosystem anhand von Sanktions- und Watchlisten erfolgen kann. Zusammen mit ihren Intermediären können diese Aufsichtsbehörden dank der Einführung eines einzigen globalen Standards im gesamten Finanzökosystem die Verfahren zur Pflege und Veröffentlichung der Listen deutlich vereinfachen und dadurch für wesentlich niedrigere Kosten und mehr Effizienz sorgen. Letztendlich würde die allgemeine Einführung des LEIs einen reibungsloseren Informationsaustausch zwischen diesen Behörden und damit eine engere Zusammenarbeit bei der Erstellung von Daten für Sanktions- und Watchlisten weltweit ermöglichen.
Finanzinstitute können dank der durch den LEI ermöglichten Interoperabilität eine vollautomatische, durchgehende Datenverarbeitung sicherstellen. Die aufgrund der LEI-Einführung ermöglichte identitätsbasierte Compliance erhöht zudem die Effektivität des Screenings gegen Sanktions- und Watchlisten, was neue Effizienzen, deutlich niedrigere Kosten und eine einfachere, robustere Compliance-Prüfung mit sich bringt.
Kunden von Finanzinstituten, von denen die Transaktionen ausgehen, können ebenfalls profitieren. Durch den Einsatz des LEIs lassen sich Kontrahenten eindeutig identifizieren. Darüber hinaus wird das Risiko reduziert, mit einem Rechtsträger ähnlichen Namens, der auf einer Sanktionsliste geführt wird, verwechselt zu werden.
Alle an der Ausführung einer Transaktion beteiligten Parteien sind für die damit verbundene Compliance verantwortlich. Die Einführung des LEIs bietet ihnen damit eine einfache und optimierte Methode der Identitätsprüfung, bevor sie mit einer Partei Geschäfte eingehen, und stellt so ihre Compliance von Anfang an sicher.
Längerfristig sind die breiteren Auswirkungen auf das finanzielle Ökosystem als enorm positiv zu bewerten. Die Verfahren für digitale Transaktionen werden sich letztlich im Einklang mit dem digitalen Zeitalter entwickeln. Durch die Einführung eines Systems, mit dem die Identifizierung von Rechtsträgern in einem offenen, interoperablen und sofort verfügbaren digitalen Format zweifelsfrei sichergestellt werden kann, können alle Beteiligten mit weitaus größerem Vertrauen und mehr Zuversicht agieren.
Vor allem aber werden die Möglichkeiten für Wirtschaftskriminelle, das System zu betrügen, weltweit drastisch reduziert.
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Stephan Wolf war der CEO der Global Legal Entity Identifier Foundation (GLEIF) (2014–2024). Seit März 2024 leitet er das Industry Advisory Board (IAB) der Digital Standards Initiative der Internationalen Handelskammer (ICC), der globalen Plattform für die Angleichung, Einführung und Einbindung digitaler Standards. Vor seiner Ernennung zum Vorsitzenden war er seit 2023 stellvertretender Vorsitzender des IAB. Im selben Jahr wurde er in den Vorstand der Internationalen Handelskammer (ICC) Deutschland gewählt.
Zwischen Januar 2017 und Juni 2020 war Herr Wolf Mitvorsitzender der International Organization for Standardization Technical Committee 68 FinTech Technical Advisory Group (ISO TC 68 FinTech TAG). Von One World Identity wurde Herr Wolf im Januar 2017 unter die Top 100 Leaders in Identity gewählt. Er verfügt über umfangreiche Erfahrung in der Einrichtung von Datenoperationen und globalen Implementierungsstrategien. Er hat während seines gesamten Berufslebens an der Weiterentwicklung grundlegender Unternehmens- und Produktentwicklungsstrategien gearbeitet. Herr Wolf war 1989 Mitgründer der IS Innovative Software GmbH und erster Geschäftsführer der Gesellschaft. Später wurde er Sprecher des Vorstands der Nachfolgegesellschaft IS.Teledata AG. Diese Gesellschaft wurde schließlich Teil der Interactive Data Corporation, wo Herr Wolf die Funktion des Technischen Direktors innehatte. Herr Wolf hat einen Abschluss in Betriebswirtschaft von der J. W. Goethe Universität, Frankfurt am Main.