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Nr. 13 in der Reg-Check Blog-Serie - Den Wert globaler Identifikatoren im Kampf gegen Finanzkriminalität verstehen

In diesem Blog erläutert Clare Rowley, Head of Business Operations bei GLEIF, wie der LEI den Kampf gegen die internationale Finanzkriminalität unterstützen kann. Außerdem erklärt er, weshalb die bevorstehende Überarbeitung der Empfehlung 16 der Financial Action Task Force (FATF) eine einmalige Chance ist, den LEI zu nutzen, um Vertrauen und Transparenz im grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr zu gewährleisten.


Autor: Clare Rowley

  • Datum: 2023-08-29
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Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung stellen erhebliche systemische Risiken für das globale Finanzsystem dar. Die komplizierten Netze, die von Betrügern und Kriminellen gesponnen werden, um sich der Entdeckung zu entziehen, überqueren nationale Grenzen und nutzen in der Regel mehrere Finanzinstitute und Rechtsträger. In der heutigen unmittelbaren digitalen Wirtschaft setzt dies die Finanzinstitute steigenden Kosten und Risiken aus, da sie mit immer strengeren Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche und einer Vielzahl von Überprüfungsanforderungen im Hinblick auf sogenannte „Beobachtungslisten“ und internationale Sanktionen konfrontiert sind. Diese Faktoren tragen zu einem Ökosystem für grenzüberschreitende Zahlungen bei, das durch hohe Kosten, geringe Geschwindigkeit und unzureichende Transparenz behindert wird.

Die Fragmentierung verstärkt diese Herausforderungen. Die Daten, die von den Finanzinstituten zur Aufdeckung und Überwachung verdächtiger Finanzströme verwendet werden, sind nicht standardisiert und können nicht ohne Weiteres genutzt und weitergegeben werden. Dies beeinträchtigt die Zusammenarbeit und schränkt ihre Fähigkeit, komplexe, globale kriminelle Netzwerke aufzudecken, erheblich ein.

Die Harmonisierung des grenzüberschreitenden Datenverkehrs zur Bewältigung dieser anhaltenden Herausforderungen ist eine zunehmend dringende Priorität für die Akteure der Finanzbranche. Im Einklang mit dem von der G20 unterstützten Fahrplan zur Verbesserung des grenzüberschreitenden Zahlungsverkehrs hat die Financial Action Task Force (FATF) den Datenaustausch, die Datenstandardisierung und fortschrittliche Analysen als Grundlage für wirksame grenzüberschreitende Initiativen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung identifiziert. Genauer gesagt, sind im Projekt Aurora – einer Analyse des Innovation Hub der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) – die „Datenqualität und Standardisierung der in den Zahlungsnachrichten enthaltenen Datenbezeichner und -felder“ als wichtige Faktoren ermittelt.

Dies hat erhebliche Auswirkungen auf den Legal Entity Identifier (LEI). Als einzige weltweit etablierte universelle Rechtsträgerkennung ist er in einer einzigartigen Position, um eine grundlegende Rolle im Kampf gegen Finanzkriminalität zu spielen. Wenn der LEI als Datenattribut in den Zahlungsmitteilungen hinzugefügt wird, kann jeder Rechtsträger als Auftraggeber oder Begünstigter eindeutig, sofort und automatisch grenzüberschreitend identifiziert werden.

Der Finanzstabilitätsrat (FSB) hat den LEI zur Unterstützung der Ziele der Roadmap for Enhancing Cross-Border Payments (Roadmap zur Verbesserung des grenzüberschreitenden Zahlungsverkehrs) befürwortet und zu mehr LEI-Referenzen im Zahlungsverkehr aufgerufen. Als Teil des Plans zur Priorisierung dieser Roadmap überprüft die FATF auch ihre Empfehlung 16. Vor diesem Hintergrund ist die bevorstehende Überprüfung der FATF-Empfehlung 16 eine unübersehbare Chance, den LEI zur Förderung von Vertrauen und Transparenz im grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr zu nutzen.

Die FATF-Empfehlung 16 verstehen

Die FATF-Empfehlungen legen einen umfassenden und kohärenten Rahmen von Maßnahmen fest, die Länder zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sowie der Finanzierung der Verbreitung von Massenvernichtungswaffen umsetzen sollten. Die Empfehlung 16, die oft als „Travel Rule“ bezeichnet wird, soll insbesondere sicherstellen, dass grundlegende Informationen über den Auftraggeber und den Begünstigten von Überweisungen sofort verfügbar sind.

Während in der Auslegungsnotiz zur Empfehlung 16 Name, Adresse und nationale Kennungen als wichtige Datenelemente für die Aufnahme in die Transaktionsnachricht genannt werden, wird derzeit nicht auf den LEI verwiesen.

Dies ist eine verpasste Gelegenheit. Ja, nationale und lokale Identifikatoren wie z. B. Geschäftscodes spielen eine wichtige Rolle innerhalb der einzelnen Länder. Jedoch sind sie von Natur aus nur begrenzt in der Lage, die zunehmende Komplexität und Fragmentierung im Zusammenhang mit dem grenzüberschreitenden Handel zu bewältigen. In diesem Bemühen sollten sie durch eine zusätzliche Waffe ergänzt werden: eine weltweit anerkannte Kennung, wie den LEI.

Die Chance für den LEI im Rahmen der FATF-Empfehlung 16

In diesem Zusammenhang löst der LEI direkt die zentralen Herausforderungen. Durch die Beseitigung von Unstimmigkeiten bei der Identifizierung von Unternehmen, die Verknüpfung einer größeren Anzahl von Datensätzen und die Erfassung von Unternehmensbeziehungen und Eigentumsverhältnissen kann der LEI für mehr Transparenz, ein besseres Risikomanagement und eine bessere Überwachung, Berichterstattung und Analyse sorgen, um die Maßnahmen zur Bekämpfung der Finanzkriminalität zu unterstützen.

So gibt es weltweit über 1.000 Registrierungsbehörden für Rechtsträger, und das Format der jeweiligen Unternehmensregistrierungsnummern variiert stark von Land zu Land. Dieser Mangel an Standardisierung bei der Identifizierung von Unternehmen erschwert den Austausch und die Integration von Daten auf globaler Ebene. Beispielsweise gibt es in Deutschland derzeit keine eindeutige Kennung, die zur Verknüpfung von Datensätzen aus finanziellen und nicht finanziellen Quellen verwendet werden kann. Folglich werden die Datensätze in vielen Fällen mit einer Methode verknüpft, die auf dem Namen/Sitz und der Handelsregisternummer der betreffenden Unternehmen basiert. Diese Methode bringt jedoch viele Probleme mit sich, wie z. B. Fehler aufgrund von Tippfehlern beim Namen/Sitz der Unternehmen während der manuellen Dateneingabe und die Tatsache, dass die Handelsregisternummer nicht die Rolle einer eindeutigen Kennung spielen kann. Der LEI überwindet diese Probleme, indem er eine gemeinsame Sprache und Struktur bereitstellt, die eine ganzheitliche Analyse erleichtert. Er wird auch direkt mit anderen nützlichen Identifikatoren wie dem Business Identifier Code (BIC), dem Market Identifier Code (MIC) und der OpenCorporates ID verknüpft, um einen umfassenden Überblick über einen Rechtsträger zu erhalten.

Darüber hinaus würde die Verwendung des LEI als eindeutige Kennung gewährleisten, dass Unternehmen aus verschiedenen Datenbanken zum Zwecke der eindeutigen Identifizierung von Unternehmen miteinander verknüpft werden können. Frankreich beispielsweise verfügt bereits über einen eindeutigen nationalen Code (den SIREN-Code), kann aber dennoch vom LEI als Mittel zur Beschaffung von Informationen über die direkte und oberste Muttergesellschaft und als eindeutige Kennung für Unternehmen aus anderen Ländern profitieren.

Parallel dazu unterliegen die Kernattribute von Rechtsträgern (z. B. Geschäftsführer, Hauptaktionäre und Eigentumsverhältnisse) häufigen Änderungen, die eine laufende Aktualisierung der Daten erfordern. Je nach Land variieren die Aktualisierungszyklen der Unternehmensregistrierungsdaten jedoch stark, was oft zu veralteten Informationen führt, die das gesamte System untergraben. Dies erfordert Lösungen, die regelmäßige Aktualisierungen ermöglichen. LEI-Daten können proaktiv aktualisiert werden, wenn es Änderungen gibt, oder im Rahmen des jährlichen Erneuerungsprozesses. Datennutzer können die Änderungen auch leicht nachvollziehen und, falls erforderlich, veraltete Informationen anfechten.

Ebenso können Unternehmensfusionen und -übernahmen zu komplexen und fragmentierten Unternehmensstrukturen führen, die sich oft über mehrere Länder erstrecken. Der LEI bietet einen einfachen und transparenten historischen Überblick über einen Rechtsträger und ermöglicht die Überwachung laufender Fusionen und Übernahmen.

Zusammengenommen haben diese Vorteile verschiedene nachgelagerte Auswirkungen, die die Beschränkungen des grenzüberschreitenden Handels abmildern und zur Bekämpfung der Finanzkriminalität beitragen. Regulatorische Berichte und die Anforderungen an die Geldwäschebekämpfung/Compliance-Anforderungen können mit höherer Genauigkeit rationalisiert werden. Das Risikomanagement der Gegenpartei und die Sorgfaltspflicht werden verbessert, da es viel einfacher ist, die Legitimität eines an einer Transaktion beteiligten Rechtsträgers zu bewerten und zu überprüfen. Zudem wird die Überwachung komplizierter und undurchsichtiger Lieferketten erheblich vereinfacht, sodass Betrüger und Kriminelle weniger Möglichkeiten haben, sich zu verstecken.

In Anbetracht dieser eindeutigen Vorteile und als Teil der geplanten Überarbeitung der Empfehlung 16 schlägt GLEIF vor, dass in Fällen, in denen es sich bei dem Auftraggeber oder Begünstigten um einen Rechtsträger, einen Trust oder eine andere Organisation handelt, die nach nationalem Recht rechtsfähig ist, der LEI in die Begleitinformationen der qualifizierten Überweisung aufgenommen werden sollte.

Regulatorische Impulse für den LEI

Ein solcher Schritt würde auch mit den laufenden Standardisierungsinitiativen und der allgemeinen Stimmung in der Branche übereinstimmen.

Die laufende Konsultation des Committee on Payments and Market Infrastructures (CPMI) zu den Harmonisierungsanforderungen für die Verwendung des Nachrichtenstandards ISO 20022 befasst sich mit der „Verwendung eines einheitlichen strukturierten Verfahrens zur Identifizierung von Personen, Unternehmen und Finanzinstituten, die an grenzüberschreitenden Zahlungen beteiligt sind“. Im Rahmen dieser Konsultation hat sich GLEIF ausführlich mit den Entscheidungsträgern der Branche ausgetauscht und vertritt die Auffassung, dass die Identifizierung von Finanzinstituten mit dem LEI (in Kombination mit dem BIC) erfolgen sollte, da beide Identifikatoren aufgrund ihrer globalen Natur besonders effektiv für die genaue Identifizierung von sanktionierten Unternehmen sind. GLEIF bekräftigt auch, dass der LEI als Identifikator des Schuldners/Gläubigers in Zahlungsnachrichten eingeführt werden sollte.

In der Tat hebt das Projekt Aurora hervor, wie die Aufnahme des LEI in Zahlungsnachrichten nach ISO 20022 in Kombination mit zusätzlichen Datenfeldern, die in den Nachrichten verfügbar sind, dazu beitragen könnte, „eine größere Bandbreite von Geldwäscheaktivitäten zu identifizieren, an denen Rechtsträger beteiligt sind“.

„Das Projekt Aurora zeigt, dass die Datenqualität und die Standardisierung von Datenidentifikatoren wichtige Voraussetzungen für die gemeinsame Nutzung von Daten und fortschrittliche Analysen sind, die für effektive Maßnahmen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung erforderlich sind. Die Verwendung des LEI für die Identifizierung von Unternehmen, die an grenzüberschreitenden Zahlungen beteiligt sind, würde die Möglichkeit des Informationsaustauschs erheblich verbessern und die Unstimmigkeiten bei der Identifizierung von Unternehmen im grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr beseitigen.“ Beju Shah, Leiter des BIS Innovation Nordic Centre

Die jüngste Verordnung der Europäischen Union über Märkte für Kryptowerte (MiCA) bietet ebenfalls einen überzeugenden Präzedenzfall. Die MiCA greift die Empfehlung 16 auf, indem sie den Anwendungsbereich der bestehenden EU-Geldtransferregel (TFR) – die erstmals 2015 verabschiedet wurde und für herkömmliche Geldtransfers gilt – auf die Übertragung von Kryptowerten ausweitet. Nach der Neufassung der TFR muss der Anbieter von Krypto-Dienstleistungen (Crypto-Asset Service Provider, CASP) des Auftraggebers sicherstellen, dass Überweisungen von Kryptowerten von verschiedenen Datenpunkten über den Auftraggeber und den Begünstigten (bei nicht natürlichen Personen) begleitet werden. Auch der aktuelle LEI oder, falls dieser nicht vorhanden ist, eine andere verfügbare gleichwertige offizielle Kennung sind solche Datenpunkte.

Das Tempo, mit dem sich die Branche für die Verwendung des LEI bei Finanzströmen einsetzt, ist ein klarer Beweis für das enorme Potenzial des LEI, die Abwehrkräfte der Welt gegen grenzüberschreitende Kriminalität zu stärken. Je mehr der LEI auf diese Weise genutzt wird, desto mehr Wert wird er für die Aufsichtsbehörden, Finanzinstitute und gesetzestreuen Rechtsträger in der Welt haben. Seine Aufnahme in die FATF-Empfehlung 16 wäre ein weiterer wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer Welt, in der die illegalen Kräfte, die das System betrügen, schnell und einfach entlarvt werden, wodurch das lebenswichtige Vertrauen, das die grenzüberschreitenden Handelsbeziehungen untermauert, gestärkt wird.

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Über den Autor:

Clare Rowley ist Head of Business Operations der Global Legal Entity Identifier Foundation (GLEIF). Bevor sie zu GLEIF kam, arbeitete Frau Rowley bei der United States Federal Deposit Insurance Corporation (Einlagensicherungsfonds der USA), wo sie für Technologieinitiativen verantwortlich war, die die Abwicklungsprogramme der Banken verbessern und einen Beitrag zur Forschung über Subprime-Hypotheken leisten. Frau Rowley ist ein CFA® Charterholder und hat einen MS-Abschluss in Predictive Analytics von der Northwestern University.


Tags für diesen Artikel:
Datenverwaltung, Datenqualität, Open Data, Global LEI Index, Global Legal Entity Identifier Foundation (GLEIF), Regulierung, Standards, LEI-Abgleich