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Legal Entity Identifier Meldungen: Das November-2015-Update

Die Global Legal Entity Identifier Foundation gibt einen Überblick über die jüngsten, globalen aufsichtsrechtlichen Entwicklungen, die für die Übernahme des Legal Entity Identifiers relevant sind


Autor: Stephan Wolf

  • Datum: 2015-11-12
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Bisher wurden über 400.000 Legal Entity Identifiers (LEIs) vergeben. Angesichts dieser beeindruckenden Akzeptanz bisher und angesichts der Tatsache, dass alle Teilnehmer eine zunehmende Sichtbarkeit, Integrität und Stabilität von den Finanzmärkten fordern, ist die Global Legal Entity Identifier Foundation (GLEIF) überzeugt davon, dass die Akzeptanz des LEIs zukünftig flächendeckend sein wird.

Allerdings muss man berücksichtigen, dass sich die weltweite Implementierung eines neuen Standards für Finanzdienstleistungen nicht von einen Tag auf den anderen erzielen lässt. Dafür ist ein fortwährender und längerer Einsatz sowie die Kooperation zwischen öffentlichem und Privatsektor erforderlich.

Es ist das Vorrecht der Behörden der individuellen Rechtsräume, die Verwendung der LEIs vorzuschreiben. GLEIF erwartet daher, dass die Regulierung auch weiterhin eine der treibenden Kräfte für die Einführung des LEIs bleibt. Aus diesem Grund beobachtet GLEIF Initiativen, die für die Identifizierung von Rechtsträgern im regulatorischen Berichts- und Aufsichtswesen von Relevanz sind, genau.

Der GLEIF-Blog wird zukünftig regelmäßig über themenbezogene Initiativen berichten, die von Behörden in aller Welt ins Leben gerufen werden. Dieser Blogbeitrag bietet einen Überblick über aufsichtsrechtliche Maßnahmen, die seit August 2015 im Zusammenhang mit der LEI-Einführung ergriffen wurden.

Die in diesem Blogbeitrag genannten Quellen sind unten in den „weiterführenden Links“ aufgeführt.

Australian Securities and Investments Commission: Regelungen für Derivattransaktionen treten in Kraft

Im Oktober 2015 wies Finance Magnates Retail FX erneut darauf hin, dass unter den Derivative Transaction Rules (Reporting) 2013 der Australian Securities and Investments Commission (ASIC) in der jeweils gültigen Form (die Meldevorschriften) australische Emittenten von außerbörslichen (OTC) Derivaten (mit zum 30. Juni 2014 ausstehenden Positionen mit einem Bruttowert von weniger als 5 Mrd. australischen Dollar) „ab 12. Oktober 2015 zum ersten Mal ihre meldepflichtigen Transaktionen und ab 18. April 2016 ihre meldepflichtigen Positionen melden müssen. Für die meisten meldenden Stellen wird die Ermittlung der Daten, die gemeldet werden müssen, sowie die Entwicklung von IT-Systemen, die diese Daten sammeln und in einer Form einreichen, die für ihr jeweiliges Transaktionsregister akzeptabel ist, von wesentlicher Bedeutung sein.“

Die üblichen Daten, die im Zusammenhang mit meldepflichtigen Transaktionen und meldepflichtigen Positionen gemeldet werden müssen, umfassen u.a. LEIs für:

  • Kontrahenten.
  • Begünstigte (sofern sie sich von den Kontrahenten unterscheiden).
  • Die Person, die die Meldung vornimmt (falls es sich dabei nicht um den meldenden Kontrahenten handelt).
  • Ggf., den Broker, der die Transaktion durchgeführt hat.
  • Ggf., die Clearing-Stelle, die die Transaktion abgerechnet hat.

Canadian Securities Administrators schlagen Änderungen des National Instrument 45-106 Prospectus Exemptions und der begleitenden Richtlinie vor

Lexology berichtete am 13. August 2015, dass die Canadian Securities Administrators (CSA) „geplante Änderungen des National Instrument 45-106 Prospectus Exemptions und der begleitenden Richtlinie“ zur Kommentierung veröffentlicht haben. Die vorgeschlagenen Änderungen „streben danach, die Form der Berichterstattung für von der Prospektpflicht ausgenommene Platzierungen in ganz Kanada zu harmonisieren und gleichzeitig die Offenlegungspflichten zu verschärfen“.

„Derzeit müssen Emittenten und Emissionshäuser nach einer von der Prospektpflicht ausgenommenen Platzierung in allen Rechtsräumen Kanadas außer British Columbia einen Bericht mit dem Formular 45-106F1 einreichen. British Columbia verlangt seit 2011 die Meldung von Platzierungen, die von der Prospektpflicht ausgenommenen sind, über ein eigenes, umfangreicheres Formular 45-106F6. Unter den geplanten Änderungen gäbe es wieder ein einzelnes, nationales Meldeformular (das „vorgeschlagene Formular“), das das Formular 45-106F1 ersetzen würde; Formular 45-106F6 würde wegfallen.“

Laut Lexology ist die „Hauptfrage, die von der CSA gestellt wird, ob das vorgeschlagene Formular ein angemessenes Gleichgewicht zwischen dem Nutzen, der mit mehr öffentlichen Informationen verbunden ist, und den damit verbundenen Kosten und Belastungen der Emittenten findet.“ Das vorgeschlagene Formular würde die Angabe bestimmter Identifikationsnummern verlangen, die für die Emittenten gelten, darunter auch den LEI. Die CSA nahm Kommentare zu den geplanten Änderungen bis 13. Oktober 2015 entgegen.

Ontario Securities Commission ersucht um Kommentare zu geplanten Änderungen der Transaktionsregisterregelung

Am 5. November 2015 veröffentlichte die Ontario Securities Commission (OSC) Änderungen zur OSC Rule 91-507 Trade Repositories and Derivatives Data Reporting (die TR-Vorschrift) und der begleitenden Richtlinie für einen Kommentierungszeitraum von 90 Tagen.

Laut OSC „würden die geplanten Änderungen nach der TR-Vorschrift die Meldepflichten für Derivattransaktionen zwischen lokalen Endnutzer-Kontrahenten, die miteinander verbunden sind, abschaffen. Die geplanten Änderungen würden außerdem bestimmte Meldepflichten für lokale Endnutzer-Kontrahenten reduzieren, die Derivattransaktionen mit ausländischen verbundenen Unternehmen tätigen, sofern die Meldungen äquivalente, gesetzlich vorgeschriebene Handelsmeldepflichten erfüllen. Die geplanten Änderungen würden auch bestehende LEI-Anforderungen modifizieren, um die Datenharmonisierung stärker zu fördern und um den Derivatemarkt in Ontario durch Veröffentlichung von Daten über das Transaktionsniveau transparent zu gestalten.“

„Diese Änderungen würden die Transparenz und Effizienz auf dem Markt für außerbörsliche Derivate verbessern und gleichzeitig darauf abzielen, die Anonymität der Kontrahenten zu wahren“, erklärte Kevin Fine, Direktor des Bereichs Derivate bei der OSC. Die OSC arbeitete zusammen mit dem Ausschuss der CSA für außerbörsliche Derivate an diesen Änderungen. Zudem sind die Wertpapieraufsichtsbehörden in Quebec und Manitoba gerade dabei, ähnliche Änderungen zu veröffentlichen.

Die TR-Vorschrift trat am 31. Dezember 2013 in Kraft. Die jüngsten Änderungen der TR-Vorschrift traten am 30. April 2015 in Kraft.

Mandat der OSC ist es, Anlegern Schutz vor unfairen, nicht ordnungsgemäßen oder betrügerischen Praktiken zu bieten und faire und effiziente Kapitalmärkte sowie das Vertrauen in die Kapitalmärkte zu fördern.

Für weitere Informationen lesen Sie bitte auch den Artikel „Trade reporting rule amendments proposed in Manitoba, Ontario and Quebec“, der von Lexology unter dem unten angegebenen Link veröffentlicht wurde.

Ausschuss für Zahlungsverkehr und Marktinfrastrukturen veröffentlichte seinen Konsultationsbericht zum Korrespondenzbankgeschäft

Im Oktober 2015 veröffentlichte der Ausschuss für Zahlungsverkehr und Marktinfrastrukturen (CPMI) seinen Konsultationsbericht zum Korrespondenzbankgeschäft. Laut Website der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich ist das Korrespondenzbankwesen „eine grundlegende Komponente des globalen Bezahlsystems, insbesondere bei grenzüberschreitenden Transaktionen. Durch Korrespondenzbankbeziehungen können Banken auf Finanzdienstleistungen in verschiedenen Rechtsräumen zugreifen und ihren Kunden grenzüberschreitende Bezahldienstleistungen anbieten, was unter anderem den internationalen Handel und die finanzielle Inklusion unterstützt. Bis vor kurzem haben Banken ein weitreichendes Netzwerk von Korrespondenzbankbeziehungen gepflegt. Es gibt aber zunehmend Hinweise darauf, dass diese Situation sich ändern könnte. Einige Banken, die diese Leistungen anbieten, kürzen insbesondere die Zahl der Beziehungen, die sie führen.“

„Der CPMI-Konsultationsbericht enthält einige grundsätzlichen Definitionen, bietet einen Überblick über die Hauptarten von Korrespondenzbankarrangements, fasst die jüngsten Entwicklungen zusammen und geht kurz auf die zugrundeliegenden treibenden Kräfte ein. Der Bericht befasst sich auch mit bestimmten technischen Maßnahmen im Zusammenhang mit: (i) Know-Your-Customer-Maßnahmen (KYC), (ii) der zunehmenden Nutzung der LEIs, (iii) Mechanismen für den Informationsaustausch und (iv) Verbesserungen bei Zahlungsmitteilungen. Nach einer detaillierten Beurteilung der Vor- und Nachteile jeder einzelnen dieser technischen Maßnahmen stellt der Report vier Empfehlungen vor, damit Branche und Behörden diese in Erwägung ziehen können.

Der Bericht lädt zu Kommentaren zu den empfohlenen technischen Maßnahmen bis zum 7. Dezember 2015 ein.

Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde gibt eine aktualisierte Version ihrer Q&A über die Implementierung der Regulierung der Infrastruktur der europäischen Märkte heraus

Am 1. Oktober 2015 gab die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESAM) die 14. aktualisierte Version ihres Dokuments Fragen und Antworten zur Implementierung der Infrastruktur der europäischen Märkte (EMIR) heraus. „Diese aktualisierte Version enthält eine Richtlinie für ein Verfahren, das von Kontrahenten und Transaktionsregistern zu befolgen ist, um die Kennung des Kontrahenten zu aktualisieren, falls ein Kontrahent aufgrund einer Fusion oder Übernahme einen LEI erhält oder sich sein LEI ändert.“

US Federal Energy Regulatory Commission: Mitteilung über geplanten Vorschriftenerlass

Wie der Energy Legal Blog am 17. September 2015 meldete, gab die US Federal Energy Regulatory Commission (FERC) eine Mitteilung über einen geplanten Vorschriftenerlass (engl. „Notice of Proposed Rulemaking“; NOPR) heraus. Demnach ist geplant, dass die Informationen, die Rechtsträger offenlegen müssen, um an den Interbankenmärkten, die von den Regional Transmission Organizations (RTO) und Independent System Operators (ISO) verwaltet werden, tätig zu sein, signifikant erweitert werden sollen. Der Vorschlag der FERC „würde von Marktteilnehmern verlangen, dass sie zusätzliche Informationen über eine Vielzahl von Vertrags-, Mitarbeiter- und anderer Geschäftsbeziehungen mitteilen“. Zudem müssten Marktteilnehmer auch einen LEI erhalten.

Der Energy Legal Blog führt aus: „Der FERC-Vorschlag würde, sofern er angenommen wird, von Marktteilnehmern verlangen, dass sie in ihren Connected Entity Dateneingaben ihren eigenen LEI und den LEI jedes ihrer Connected Entities (sofern bekannt) angeben.“ Die FERC gab an, dass das „Erfordernis für Marktteilnehmer, ihre Connected Entity und LEI-Daten offenzulegen, FERC und jeden Markt bei der Überwachung und Aufdeckung wettbewerbsfeindlichen und manipulativen Verhaltens unterstützt.“ Die FERC gab weiter an, dass derzeit ein „klarer Einblick in die teils komplexen Beziehungen zwischen Marktteilnehmern und anderen Rechtsträgern“ fehle. Dem fügte die FERC noch hinzu, dass man „wegen der Ungewissheit im Zusammenhang mit der Identität eines Marktteilnehmers, der möglicherweise mit unterschiedlichen Kennungen in verschiedenen Märkten und an verschiedenen Orten handelt, auch nicht in der Lage ist, diese Informationen in vollem Umfang zu nutzen, um Marktmanipulationen aufzudecken und abzuschrecken“.

US-Kongress: Einführung der neuen Gesetzesvorlage „Office of Financial Research Accountability Act of 2015“

Der „Office of Financial Research Accountability Act of 2015“ wurde am 9. Oktober 2015 in den Gesetzgebungsprozess in den USA eingebracht. Der Gesetzesentwurf „ändert den Dodd-Frank Wall Street Reform and Consumer Protection Act, indem er vom Office of Financial Research im Finanzministerium verlangt, dass es jedes Jahr einen detaillierten Arbeitsplan seiner Prioritäten für das bevorstehende Fiskaljahr veröffentlicht. Zu diesem Plan sollen eine detaillierte Beschreibung der Fortschritte, die von den primären Finanzaufsichtsbehörden bei der Übernahme eines eindeutigen, alphanumerischen Systems („Legal Entity Identifier“) zur Identifikation rechtlich eigenständiger Rechtsträger, die Finanztransaktionen tätigen, erzielt haben, und eine Liste von Vorschriften, die den Einsatz eines solchen Systems vorschreiben, sowie die Maßnahmen, die ergriffen wurden, um eine Übernahme durch diese Behörden sicherzustellen, gehören. Der Gesetzesentwurf schreibt dem Office auch vor, einen Cybersecurity-Plan mit angemessenen Sicherungsmaßnahmen zum Schutz der Integrität und Vertraulichkeit der Daten, die sich im Besitz des Offices befinden, zu entwickelt und umzusetzen.“ (Zusammenfassung der „Library of Congress“)

US Consumer Financial Protection Bureau veröffentlicht eine endgültige Vorschrift zur Änderung von Regulation C, die den Home Mortgage Disclosure Act umsetzt

Wie Ballard Spahr LLP am 21. Oktober 2015 meldete, hat das US Consumer Financial Protection Bureau (CFPB) eine endgültige Vorschrift zur Änderung von Regulation C veröffentlicht, die den Home Mortgage Disclosure Act (HMDA) umsetzt. Sie schreibt vor, dass die meisten Kreditgeber bestimmte Informationen über Hypothekenanträge und Kredite melden, um so Transparenz im Hypothekenvergabeprozess zu schaffen.

Die endgültige Vorschrift ist stellvertretend für die Überzeugung des CFPB, „dass die HMDA-Daten aktualisiert werden müssen, um auf das Informationsdefizit, das durch die Finanzkrise zu Tage getreten ist, eingehen und den Bedürfnissen von Hausbesitzern, potenziellen Hausbesitzern und Wohngegenden im ganzen Land gerecht werden zu können.“

Die endgültige Vorschrift „modifiziert die Arten ‚betroffener Institutionen‘, die Regulation C unterliegen, die Arten der Transaktionen, die Regulation C unterliegen, die spezifischen Informationen, die Institutionen sammeln, erfassen und melden müssen und die Verfahren zur Meldung und Offenlegung von Daten. Der Großteil der Bestimmungen tritt am 1. Januar 2018 in Kraft.  Die betroffenen Institutionen werden die neuen HMDA-Informationen 2018 sammeln und bis 1. März 2019 melden.“

Ballard Spahr LLP weist darauf hin, dass die „betroffenen Institutionen“ ab dem 1. Januar 2018 zusätzliche Informationen über den Ursprung, den Kauf und die Beantragung betroffener Kredite sammeln, erfassen und melden müssen. Das CFPB betont, dass diese zusätzlichen Informationen „die Fähigkeit verbessern werden, potenzielle Probleme bei der fairen Kreditvergabe zu überwachen, was sowohl Institutionen, als auch Aufsichtsbehörden hilft, ihre Aufmerksamkeit auf die risikoreichsten Bereiche zu konzentrieren, in denen Probleme bei der fairen Kreditvergabe mit größter Wahrscheinlichkeit existieren.“

Ballard Spahr LLP meldet weiterhin, „dass die HMDA-Vorschrift im Bestreben, die Meldepflichten an fest etablierte Datenstandards anzugleichen und dadurch die Meldebelastung für Kreditinstitute zu reduzieren, bestimmte Datenpunkte modifiziert. Zu diesen Datenpunkten gehören: Legal Entity Identifier, Universal Loan Identifier, Kreditzweck, Vorgenehmigung, Konstruktionsmethode, Belegungsart, Kreditbetrag, ethnische Zugehörigkeit, Rasse, Geschlecht, Art des Käufers, Zinsaufteilung, Pfandrechtstatus und Ablehnungsgrund“.

LEI Regulatory Oversight Committee veröffentlicht seinen Sachstandsbericht „Das Global LEI System und die aufsichtsrechtliche Nutzung des LEIs“

Das LEI Regulatory Oversight Committee (ROC) ist eine Gruppe von über 60 öffentlichen Behörden aus mehr als 40 Ländern, die im Januar 2013 gegründet wurde, um ein weltweites Rahmenwerk zur Identifikation von Rechtsträgern – das Global LEI System – zu koordinieren und zu überwachen. In seiner Rolle als Aufsichtsgremium für GLEIF stellt das LEI ROC sicher, dass GLEIF die Grundsätze des Global LEI-Systems einhält. Am 5. November 2015 veröffentlichte das LEI ROC seinen Sachstandsbericht „Das Global LEI System und die aufsichtsrechtliche Nutzung des LEIs“. Behörden in den Rechtsräumen, die im LEI ROC vertreten sind, „haben mindestens 48 aufsichtsrechtliche Maßnahmen mit Nutzung des LEIs eingeführt, die in diesem Bericht beschrieben werden“. Laut dem Bericht tragen diese Nutzungen des LEIs zu vielen Zielen der Gruppe der zwanzig wichtigsten Industrie- und Schwellenländer (G20) bei und „entsprechen der Absicht, die von den G20 zum Ausdruck gebracht wurde, dass der LEI Behörden und Marktteilnehmer bei der Identifikation und Steuerung von Finanzrisiken unterstützen sollte“.

Für weitere Informationen zu aufsichtsrechtlichen Initiativen, die für die LEI-Einführung relevant sind, besuchen Sie bitte auf der GLEIF-Website die Seite „Vorschriftenerlass“ (siehe „weiterführende Links“ unten).

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Über den Autor:

Stephan Wolf war der CEO der Global Legal Entity Identifier Foundation (GLEIF) (2014–2024). Seit März 2024 leitet er das Industry Advisory Board (IAB) der Digital Standards Initiative der Internationalen Handelskammer (ICC), der globalen Plattform für die Angleichung, Einführung und Einbindung digitaler Standards. Vor seiner Ernennung zum Vorsitzenden war er seit 2023 stellvertretender Vorsitzender des IAB. Im selben Jahr wurde er in den Vorstand der Internationalen Handelskammer (ICC) Deutschland gewählt.

Zwischen Januar 2017 und Juni 2020 war Herr Wolf Mitvorsitzender der International Organization for Standardization Technical Committee 68 FinTech Technical Advisory Group (ISO TC 68 FinTech TAG). Von One World Identity wurde Herr Wolf im Januar 2017 unter die Top 100 Leaders in Identity gewählt. Er verfügt über umfangreiche Erfahrung in der Einrichtung von Datenoperationen und globalen Implementierungsstrategien. Er hat während seines gesamten Berufslebens an der Weiterentwicklung grundlegender Unternehmens- und Produktentwicklungsstrategien gearbeitet. Herr Wolf war 1989 Mitgründer der IS Innovative Software GmbH und erster Geschäftsführer der Gesellschaft. Später wurde er Sprecher des Vorstands der Nachfolgegesellschaft IS.Teledata AG. Diese Gesellschaft wurde schließlich Teil der Interactive Data Corporation, wo Herr Wolf die Funktion des Technischen Direktors innehatte. Herr Wolf hat einen Abschluss in Betriebswirtschaft von der J. W. Goethe Universität, Frankfurt am Main.


Tags für diesen Artikel:
Regulierung, Compliance, außerbörsliche (OTC) Derivate, Korrespondenzbankgeschäft, LEI-Meldungen