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Legal Entity Identifier Meldungen: Das April-2016-Update

Die Global Legal Entity Identifier Foundation gibt einen Überblick über die jüngsten globalen Entwicklungen, die für die Annahme der Legal Entity Identifiers relevant sind.


Autor: Stephan Wolf

  • Datum: 2016-04-29
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GovLoop, ein Wissens-Netzwerk für Regierungsstellen, kommentierte vor kurzem, dass der Legal Entity Identifier (LEI) „verspricht, weltweit die Regulierung der Finanzmärkte zu verändern. Wenn Finanzaufsichtsbehörden den LEI für alle ihre Meldeerfordernisse übernehmen, dann profitieren davon Anleger, Behörden und Finanzunternehmen. Anleger werden zum Beispiel dazu in der Lage sein, die Dateneingaben eines bestimmten Unternehmens bei verschiedenen Aufsichtsbehörden abzugleichen. Behörden können Analysen billiger einsetzen. Unternehmen werden dazu in der Lage sein, ihr internes Datenmanagement mit der externen Berichterstattung abzugleichen.“

Um es allen Beteiligten einfach zu machen, die globalen Entwicklungen, die für die LEI-Einführung relevant sind, zu verfolgen, veröffentlicht GLEIF über den GLEIF-Blog entsprechende aktuelle Meldungen. Dieser Blogbeitrag fasst die LEI-Meldungen und Marktdiskussionen, die seit Februar 2016 verfolgt wurden, zusammen.

Die in diesem Blogbeitrag genannten Quellen sind unten in den „weiterführenden Links“ aufgeführt.

Vorschlag der Europäischen Kommission das Inkrafttreten der überarbeiteten Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente, oder MiFID II, aufzuschieben dürfte die LEI-Bereitschaft unter Unternehmen nicht verzögern

Am 10. Februar 2016 schlug die Europäische Kommission vor, zuständigen nationalen Behörden und Marktteilnehmern ein weiteres Jahr zur Einhaltung der in der Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID II) enthaltenen Regelungen zu gewähren. Das neue Fristende ist der 3. Januar 2018. Laut dem Exekutivorgan der Europäischen Union (EU) ist der „Grund für die Fristverlängerung die komplexe technische Infrastruktur, die für eine effektive Funktion des MiFID-II-Pakets eingerichtet werden muss“.

MiFID, unter die Wertpapiermärkte, Investmentfirmen und Intermediäre fallen, wurde als Reaktion auf die Finanzkrise entwickelt, um zu helfen, einen wettbewerbsintensiveren und integrierten Finanzmarkt in der EU zu schaffen. Die Überarbeitung des Rechtsakts wurde durch „Marktentwicklungen, die Schwächen in einigen ihrer zugrundeliegenden Prinzipien veranschaulichten“, ausgelöst. MiFID II, sagt die Europäische Kommission, beabsichtigt, durch Stärkung und Ersetzen der aktuellen europäischen Regelungen für die Wertpapiermärkte auf diese Schwächen einzugehen.

In seinem Artikel „MiFID Transaction Reporting: Mind the Data Gaps“ für DerivSource befasst sich Chris Johnson von HSBC Securities Services damit, wie Investmentfirmen frühzeitige Maßnahmen ergreifen müssen, um Lücken in den Daten ihrer Transaktionsmeldungen unter der kommenden MiFID II und der Verordnung über Märkte für Finanzinstrumente (MiFIR) zu vermeiden.

Bezugnehmend auf den LEI legt er dar, dass die Vorgabe der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) lautet, „dass LEIs noch vor dem Handel benötigt werden: ‚kein LEI, kein Handel‘. MiFID II/MiFIR machen es erforderlich, dass für jede Partei, die an einem Investment beteiligt ist, ein LEI angegeben werden muss. Beispiele sind ausführende Gesellschaften, einreichende Gesellschaften, Käufer, Verkäufer, übertragende Firmen für den Käufer und übertragende Firmen für den Verkäufer. Handelsplätze werden LEIs für Emittenten benötigen und es bestehen auch Erhaltungsverpflichtungen für den Rechtsträger, der die Order aufgibt, den Kunden und nichtausführende Broker. Das bedeutet, dass Investmentfirmen und Handelsplätze für jeden Transaktionsbericht LEIs für mehrere Parteien einholen, diese in ihrem Meldesystem speichern und über die notwendigen Verfahren zur Datenpflege verfügen müssen.“

Chris Johnson betont weiterhin, dass „jeder LEI ‚aktiv‘ sein muss, um für eine Transaktionsmeldung qualifiziert zu sein. Um ‚aktiv‘ zu bleiben, muss der LEI jährlich von seinem Besitzer verlängert werden, ein wenig wie die Verlängerung der KFZ-Steuer.“

„Das ‚Kein LEI, kein Handel‘ Erfordernis der MiFID schafft, angesichts dessen, dass die erforderlichen Daten möglicherweise noch nicht existieren, einen sehr starken Anreiz für Firmen, die Datenerfordernisse so bald wie möglich in den Griff zu bekommen. Der logische Schritt, der von allen Investmentfirmen sofort getan werden kann, ist die Ermittlung der aktuellen Datenverfügbarkeit für die erforderlichen Datenfelder, die für die von ihnen gehaltenen Vermögenswerte, aktuellen Kontrahenten und Kunden bereits vorhanden sind, und die Erkennung von Datenlücken. Es wäre eine sehr riskante Strategie davon auszugehen, dass Andere Maßnahmen ergreifen werden, um die aufsichtsrechtlichen Marktdatenlücken zu füllen. Nur durch die Durchführung der Abdeckungsprüfungen jetzt und durch Gespräche mit Lieferanten und Kontrahenten ist es möglich, dass Firmen den Umfang der Herausforderung abschätzen und sicherstellen können, dass ihre Erfordernisse priorisiert und Datenlücken geschlossen werden und Maßnahmen rechtzeitig ergriffen werden, um konforme Transaktionsmeldungen einreichen zu können.“

Kanada harmonisiert Melderegelungen für den Derivatehandel weiter

BLG Borden Ladner Gervais meldete am 16. Februar 2016, dass die Canadian Securities Administrators geplante Änderungen des Multilateral Instrument 96-101 „Trade Repositories and Derivatives Data Reporting“ und der dazugehörigen Companion Policy 96-101CP (gemeinsam die „TR-Vorschrift“) angekündigt haben, die zu Jahresbeginn von den Wertpapieraufsichtsbehörden in Alberta, New Brunswick, Neufundland und Labrador, Northwest Territories, Nova Scotia, Nunavut, Prince Edward Island, Saskatchewan und Yukon (gemeinsam die „partizipierenden Rechtsräume“) veröffentlicht wurden. Ähnliche Meldevorschriften für den Derivatehandel sind bereits in Manitoba, Ontario und Quebec in Kraft (die „bestehenden Vorschriften“). Die Berichterstattung für den Derivatehandel in den partizipierenden Rechtsräumen beginnt am 29. Juli 2016 für Clearingstellen und Derivatehändler und am 1. November 2016 für andere meldende Parteien. Die Kommentierungsphase für die geplanten Änderungen endete am 17. April 2016.

Die geplanten Änderungen „wurden mit den geplanten Änderungen der bestehenden Vorschriften erheblich harmonisiert. Wir erwarten, dass für British Columbia in Kürze ähnliche Änderungen der TR-Vorschriften angekündigt werden.“ Die geplanten Änderungen schaffen unter anderem für jeden qualifizierten lokalen Kontrahenten bei einer meldepflichtigen Transaktion die neue Pflicht, einen LEI in Übereinstimmung mit den vom Global LEI System festgelegten Standards zu erhalten. „Weiterhin müssen bei Transaktionen mit Kontrahenten, die nicht für den Erhalt eines LEIs qualifiziert sind, wie zum Beispiel Privatpersonen, der meldende Kontrahent und das designierte Transaktionsregister einen nicht-qualifizierten Kontrahenten, der die gleiche alternative Kennung verwendet, identifizieren.“

Kanada: Umfangreichere Meldepflichten für Privatplatzierungen treten am 30. Juni 2016 in Kraft

JDSupra Business Advisor meldete, dass mit Wirkung vom 30. Juni 2016 „Emittenten zur Meldung von Platzierungen, die von der Prospektpflicht befreit sind und am oder nach diesem Tag in einem kanadischen Rechtsraum abgerechnet werden, ein neues, harmonisiertes Formular 45-106F1 (neues Formular) mit deutlich höheren Informationserfordernissen verwenden müssen. Ebenfalls mit Wirkung vom 30. Juni 2016 wechseln Investmentfonds bei der jährlichen Berichterstattung über befreite Platzierungen von einer Finanzjahr- zu einer Kalenderjahrbasis.“ Das neue Formular ist das Ergebnis der zweijährigen Bemühungen der Canadian Securities Administrators zur Reformierung des Meldesystems für Privatplatzierungen. „Der genannte Zweck des neuen Formulars ist die Reduzierung der Compliance-Belastung für Emittenten und Zeichner, die Ermöglichung einer effektiveren Regulierungsaufsicht über den befreiten Markt und die Verbesserung der Analysen für politische Entwicklungszwecke.“ Die neue Berichterstattung führt jedoch deutlich höhere Meldepflichten ein. Unter anderem wurden die folgenden, neu geforderten Identifikationsinformationen (sofern zutreffend) zum neuen Formular hinzugefügt: der dem Emittenten in Übereinstimmung mit den vom Global LEI System festgelegten Standards zugewiesene LEI.

U.S. Securities and Exchange Commission gewährt Selbstregulierungsorganisationen Befreiungen von bestimmten konsolidierten Prüfpfaderfordernissen

Wolters Kluwer Law & Business meldete am 2. März 2016, dass die U.S. Securities and Exchange Commission (SEC) auf Ersuchen der 18 registrierten nationalen Wertpapierbörsen und der Financial Industry Regulatory Authority (FINRA) „Befreiungen von bestimmten Meldepflichten bei ihrer Entwicklung eines konsolidierten Prüfpfads (Consolidated Audit Trail; CAT)“ gewährt hat. Der nationale CAT-Marktplan, der am 30. September 2014 bei der SEC eingereicht wurde, „verlangt, dass jedes Mitglied einer nationalen Börse oder eines nationalen Wertpapierverbands Einzelheiten zu jeder Order und zu jedem meldepflichtigen Ereignis aufzeichnet und elektronisch an die zentrale Registerstelle meldet“. Das Befreiungsersuchen der Selbstregulierungsorganisationen (SROs) „bezieht sich auf Notierungen von Marktmachern für Optionen, Kunden-IDs, CAT-Melde-IDs, die Verknüpfung von Ausführungen mit bestimmten Unterkontoallokationen auf Allokationsreports und Zeitstempelgranularität“. 

„Anstatt die Kunden-IDs an die zentrale Registerstelle bei ursprünglichem Eingang oder Erzeugung einer Order zu melden, schlugen die SROs einen Kundeninformationsansatz vor, bei dem jeder Broker-Dealer jedem Handelskonto eine eindeutige, firmendesignierte Kennung zuweisen muss. Die Broker-Dealer würden einen anfänglichen Satz von Informationen zur Identifikation des Kunden an die zentrale Registerstelle einreichen. Diese würde die Kontoart, den Stichtag, den Namen des Kunden, seine Anschrift, sein Geburtsdatum, Steuer- oder Sozialversicherungsnummer, die Rolle der Person innerhalb des Kontos, den LEI und ggf. die Hochvolumen-Trader-ID umfassen.“

U.S. Commodity Futures Trading Commission genehmigt endgültige Regelung zur Abschaffung bestimmter Melde- und Aufzeichnungspflichten für Handelsoptions-Kontrahenten

Wie Lexology am 16. März 2016 berichtete, genehmigte die U.S. Commodity Futures Trading Commission eine endgültige Regelung zur Abschaffung bestimmter Melde- und Aufzeichnungspflichten für Handelsoptions-Kontrahenten, die weder „Swap-Händler“, noch „größere Swap-Teilnehmer“ (Non-SDs/MSPs) sind. Die endgültige Regelung legt unter anderem fest, dass „ein Non-SD/MSP-Kontrahent, der eine Handelsoption abschließt, nicht mehr: (i) die Handelsoption auf dem Formular TO melden muss (ii) die CFTC nach dem Abschluss von Handelsoptionen im Wert von über 1 Mrd. US-Dollar Gesamtnennwert nicht mehr benachrichtigen muss oder (iii) nicht mehr die Aufzeichnungspflichten einhalten muss (mit Ausnahme des Erhalts eines LEIs und dessen Mitteilung an die SD- oder MSP-Kontrahenten)“. Die endgültige Regelung trat am 21. März 2016 in Kraft.

Die CFTC merkte an, dass ihre Maßnahme auf „die Bedenken kommerzieller Endnutzer eingeht, die von der Risikoabsicherung der Derivatemärke abhängig sind – und die, woran wir uns jederzeit erinnern sollten, nicht die Finanzkrise verursacht haben. Handelsoptionen sind eine Art von Rohstoffoption, die primär in den Sektoren Landwirtschaft, Energie und Fertigung eingesetzt wird.“ Die CFTC „hat einige abschließende Änderungen an ihren Regelungen vorgenommen, die anerkennen, dass Handelsoptionen sich von den Swaps unterscheiden, die Schwerpunkt der Dodd-Frank-Reformen sind. Diese Veränderungen reduzieren die Belastungen dieser Handelsunternehmen und erlauben ihnen, besser auf das kommerzielle Risiko einzugehen.“

Regionale Konsultationsgruppe des Financial Stability Boards für den Nahen Osten und Nordafrika diskutiert regulatorische Reformen

MondoVisione berichtete am 25. April 2016, „die Saudi Arabian Monetary Agency war in Riad, Saudi-Arabien, Gastgeber der neunten Sitzung der regionalen Konsultationsgruppe des Financial Stability Boards (FSB) für den Nahen Osten und Nordafrika (RCG MENA). Die Mitglieder des FSB RCG MENA begannen ihre Sitzung mit einer Prüfung der Prioritäten des FSB für 2016 und des Arbeitsplans. Die derzeitigen Prioritäten des FSB sind die Förderung der vollständigen Implementierung der vereinbarten Reformen und die abschließende Gestaltung der nach der Krise verbleibenden Reformen; Ziel ist unter anderem der Aufbau robusterer Finanzinstitute, was dem „Too-big-too-fail“ ein Ende setzen und die Derivatemärkte sicherer machen soll. Das FSB beobachtet außerdem neue finanzielle Anfälligkeiten und Risiken, wie sie zum Beispiel aufgrund marktbasierter Finanzierungen, dem Fehlverhalten von Rechtsträgern, Innovationen in der Finanztechnologie und aufgrund klimabezogener Finanzrisiken bestehen, und geht auf diese ein.“

„Die Mitglieder kamen zu dem Schluss, dass die Finanzstabilität sowohl von finanzieller Inklusion als auch einem effektiven Verbraucherschutz profitieren könnte und dass finanzielle Bildung ebenfalls eine wichtige Rolle in diesem Prozess spielt. Die Mitglieder profitierten vom Austausch der Erfahrungen, die in Saudi-Arabien und im Libanon gemacht wurden.“ Zum Abschluss der Sitzung gab es „eine Diskussion über die Struktur und die Steuerung des LEI-Systems und seiner Rolle bei der Unterstützung von Behörden und Marktteilnehmern beim Prozess der Erkennung und Bewältigung von Finanzrisiken.“

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Über den Autor:

Stephan Wolf war der CEO der Global Legal Entity Identifier Foundation (GLEIF) (2014–2024). Seit März 2024 leitet er das Industry Advisory Board (IAB) der Digital Standards Initiative der Internationalen Handelskammer (ICC), der globalen Plattform für die Angleichung, Einführung und Einbindung digitaler Standards. Vor seiner Ernennung zum Vorsitzenden war er seit 2023 stellvertretender Vorsitzender des IAB. Im selben Jahr wurde er in den Vorstand der Internationalen Handelskammer (ICC) Deutschland gewählt.

Zwischen Januar 2017 und Juni 2020 war Herr Wolf Mitvorsitzender der International Organization for Standardization Technical Committee 68 FinTech Technical Advisory Group (ISO TC 68 FinTech TAG). Von One World Identity wurde Herr Wolf im Januar 2017 unter die Top 100 Leaders in Identity gewählt. Er verfügt über umfangreiche Erfahrung in der Einrichtung von Datenoperationen und globalen Implementierungsstrategien. Er hat während seines gesamten Berufslebens an der Weiterentwicklung grundlegender Unternehmens- und Produktentwicklungsstrategien gearbeitet. Herr Wolf war 1989 Mitgründer der IS Innovative Software GmbH und erster Geschäftsführer der Gesellschaft. Später wurde er Sprecher des Vorstands der Nachfolgegesellschaft IS.Teledata AG. Diese Gesellschaft wurde schließlich Teil der Interactive Data Corporation, wo Herr Wolf die Funktion des Technischen Direktors innehatte. Herr Wolf hat einen Abschluss in Betriebswirtschaft von der J. W. Goethe Universität, Frankfurt am Main.


Tags für diesen Artikel:
außerbörsliche (OTC) Derivate, Richtlinienerfordernisse, Standards, Regulierung, Compliance, LEI-Meldungen, MiFID II / MiFIR