Legal Entity Identifier Meldungen: Das Update für Mai 2017
Die Global Legal Entity Identifier Foundation bietet einen Überblick über die jüngsten globalen Entwicklungen, die für die Einführung des Legal Entity Identifiers relevant sind
Autor: Stephan Wolf
Datum: 2017-05-19
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Im Februar 2017 wies Data Management Review in dem Blogbeitrag mit dem Titel „Den Legal Entity Identifier gewinnbringend für Geschäftszwecke nutzen“ (Driving Business Value Out of the Legal Entity Identifier) erneut auf folgende Ansichten hin, die auch in dem entsprechenden Webinar zum Ausdruck gebracht wurden: „Der Legal Entity Identifier (LEI) ist als einmalige, eindeutige und dauerhafte Rechtsträgerkennung hilfreich. Wird er jedoch in andere Datensätze, wie beispielsweise Wertpapiere, integriert, können daraus sowohl operative als auch geschäftliche Vorteile erwachsen.“ Eine Publikumsumfrage, in der nach den Vorteilen, die sich Unternehmen von der Integration des LEIs in andere Datensätze versprechen, gefragt wurde „zeigte die Erwartung erheblicher operativer und geschäftlicher Vorteile.“
Bei der Diskussion über die Ergebnisse einer solchen Integration wies ein Teilnehmer auf das Potenzial hin, das eine LEI-Integration birgt, so unter anderem gesteigerte Genauigkeit bei der Aggregierung von Risikodaten für das Risikomanagement, Unterstützung für eine verbesserte Due Diligence in Zusammenhang mit der Kundenidentifikation nach dem Prinzip „Know Your Customer“ (KYC), verbessertes Onboarding von Kunden und Bekämpfung von Geldwäsche und anschließend die Bereitstellung von strategischen Marketinginformationen darüber, welche Rechtsträger umsatzfördernd sind. Des Weiteren wurde hervorgehoben, wie „durch die Zuordnung des LEIs zu Wertpapieren ein klares Bild von der Kapitalstruktur eines Rechtsträgers erkennbar wird“. Es sei „entscheidend, dass Unternehmen, die Datenmodelle entwickeln, LEIs einbeziehen. Es geht dabei nicht um die Einführung des LEIs, sondern um seine Nutzung für wertorientierte Anwendungsfälle.”
Die Global Legal Entity Identifier Foundation (GLEIF) teilt voll und ganz die Auffassung, dass eine umfassende Einführung des LEIs die breitere Geschäftswelt dabei unterstützen wird, Kosten zu senken, Geschäftsvorgänge zu vereinfachen und zu beschleunigen sowie tieferen Einblick in den globalen Markt zu gewinnen. Die potenziellen Vorteile, die sich durch die Verfügbarkeit von offenen, standardisierten und hochwertigen LEI-Daten ergeben, könnten in dem Maße zunehmen, wie der LEI zum Einsatz kommt. Unsere Botschaft an Unternehmen weltweit ist daher: Beantragen Sie einen LEI und setzen Sie ihn nutzbringend für sich ein.
Um es allen Beteiligten einfach zu machen, die globalen Entwicklungen, die für die LEI-Einführung relevant sind, zu verfolgen, veröffentlichen wir über den GLEIF-Blog entsprechende aktuelle Meldungen. Dieser Blog fasst die seit Beginn des Jahres 2017 veröffentlichten LEI-Meldungen zusammen.
Die in diesem Blogbeitrag genannten Quellen sind unten in den „Links zum Thema“ aufgeführt.
Afrika: Vorschlag zentraler Meldeanforderungen für außerbörsliche (OTC) Derivate zur Anwendung in Südafrika
Im April 2017 berichtete Insurance Gateway, dass die Registerstelle für Wertpapierdienstleistungen in Südafrika (Registrar of Securities Services in South Africa) einen weiteren Entwurf der Erklärung über transaktionsbezogene Meldepflichten (Trade Reporting Obligation Board Notice) für eine zweite Runde der öffentlichen Konsultation vorgelegt habe. Um einen Wandel im außerbörsliche (OTC) Derivatesegment zu erzielen, ist die Etablierung eines harmonisierten Meldewesens sehr wichtig. Dies „bietet Aufsichtsbehörden die Grundlage zur Ausführung ihres Mandats, indem sie eine umfassende Einschätzung erhalten, die eine Überwachung der den OTC-Derivatemärkten innewohnenden Risiken ermöglicht. Daher sind die südafrikanischen Aufsichtsbehörden bestrebt, diese Ziele zu erfüllen“. In einer Arbeitsgruppe, der Vertreter der Südafrikanischen Zentralbank (South African Reserve Bank), des Finanzdienstleistungsrats (Financial Services Board) und des Finanzministeriums (National Treasury) angehören, wurden die im Entwurf vorzuschlagenden Anforderungen zur Implementierung des zentralen Meldewesens ermittelt. „Die Erklärung über transaktionsbezogene Meldepflichten wurde erstmals im Juli 2015 zur öffentlichen Konsultation gestellt. Im Zuge des Konsultationsverfahrens im Juli 2016 gingen Kommentare ein, die aber nicht veröffentlicht wurden.“ Im zweiten Entwurf werden unter anderem die zu meldenden Informationen und Datenfelder definiert. Darin inbegriffen sind der Einsatz von LEIs, Unique Trade Identifiers (UTI) und Unique Product Identifier (UPI), die für die Harmonisierung der Meldeanforderungen von wesentlicher Bedeutung sind. Um die Implementierung der transaktionsbezogenen Meldepflichten zu beschleunigen „werden diese Ziele gemäß den Zeitplänen verwirklicht, die in dem im Juli 2016 veröffentlichten erklärenden Memorandum vorgeschlagen wurden. Darin ist eine Implementierung in der zweiten Jahreshälfte 2017 angedacht”.
Asien: Der Finanzmarktausschuss (Financial Markets Committee) und Bank Negara Malaysia starten eine zweite Reihe von Initiativen zur Entwicklung des inländischen („onshore“) Finanzmarktes
Im April 2017 gab Public Now eine Erklärung des Finanzmarktausschusses (FMC) heraus, der zufolge der FMC gemeinsam mit der Bank Negara Malaysia (BNM) „die Entwicklung des inländischen Finanzmarktes aktiv mit dem Ziel verfolgt und überprüft haben, die Märkte auf breiterer Basis zu erweitern und zu vertiefen. Der FMC freut sich, verschiedene Initiativen bekanntgeben zu können, die dazu beitragen dürften, einen fairen und effektiven Finanzmarkt zu fördern, die Liquidität am Rentenmarkt zu verbessern, Absicherungsmaßnahmen zu vereinfachen und die Transparenz und Zugänglichkeit zu Marktinformationen zu steigern.” Unterstützend zu diesen Initiativen „werden die Infrastruktur für die Meldung von Daten und die Zahlungsabwicklung verbessert. Dies trägt zu höherer Transparenz bei und vereinfacht die Beaufsichtigung des inländischen Finanzmarktes.” Damit einher geht die Gründung einer LEI-Vergabestelle – auch Local Operating Unit (LOU) genannt – um „den LEI einzuführen und zu verwalten. Darüber hinaus wird das geltende Meldewesen verbessert, um den LEI zu integrieren und eine bessere Überwachung unter einer liberaleren Finanzmarktumgebung zu ermöglichen.” Die in der FMC-Erklärung beschriebenen Initiativen sollten am 2. Mai 2017 in Kraft treten, während „die Initiative zur Verbesserung der Infrastruktur am Finanzmarkt nach und nach eingeführt und voraussichtlich in einem Zeitraum von 12 bis 18 Monaten abgeschlossen sein wird.”
Europäische Union: Die Europäische Zentralbank schlägt den Aufbau einer Infrastruktur vor, die Organisationen durch Automatisierung eine schnellere und kostengünstigere Übertragung größerer Datenmengen ermöglicht
In dem Blogbeitrag mit dem Titel „Die nächste Hürde für das Datenmanagement in Reaktion auf Regulierungsvorgaben“ (The Next Frontier in Data Management Responses to Regulation) (März 2017) wurde Francis Gross, Senior Advisor im Direktorium für Statistik bei der Europäischen Zentralbank (EZB), von Data Management Review zitiert. Er wies darauf hin, dass „Aufsichtsbehörden immer größere Datensysteme aufbauen und fast in Echtzeit granulare Daten darin einpflegen. Gründe dafür sind die Lehren, die aus der Finanzkrise 2008 gezogen wurden, als Daten nicht schnell genug aggregiert werden konnten, um ein klares Bild der Risiken zu liefern.” Herr Gross fügte hinzu: „Wir brauchen Regulierungsbehörden, die mehr Mut und Innovationskraft auf Gebieten zeigen, wie beispielsweise der Schaffung von Standards zur digitalen Darstellung von Rechtsträgern. Auch bei Verträgen müssen Fortschritte gemacht werden. Mit steigenden Meldeanforderungen ist der Aufbau einer Infrastruktur, die es Organisationen durch Automatisierung ermöglicht, größere Datenmengen schneller und kostengünstiger zu übertragen, der einzige Weg, die Branche zu entlasten.“ Der LEI, schloss er, „unterstützt dieses Vorhaben, da er eine standardisierte Rechtsträgerkennung bietet. Dasselbe müssen wir bei Verträgen tun, dann die Gesetzgeber mobilisieren und die Kosten für die Erfüllung der aufsichtsrechtlichen Vorgaben auf ein Mindestmaß beschränken.“
Benoît Cœuré, Direktoriumsmitglied der EZB, konstatierte im dritten Workshop zum Thema „Globale Standards für granulare Daten setzen: eine gemeinsame Herausforderung“ (Setting Global Standards for Granular Data: Sharing the Challenge) (28. März 2017), dass „jene Länder, die den größten Anteil am Derivatehandel tragen, bereits fordern, alle Gegenparteien meldepflichtiger Derivategeschäfte sollten über einen LEI verfügen“. Er wies außerdem darauf hin, dass es, obwohl es wichtig sei, „die Datenfülle des LEI zu verbessern“, indem beispielsweise Beziehungsdaten zur Frage ‚Wer gehört wem‘ einbezogen werden, „es wohl noch wichtiger ist, einen vermehrten Einsatz des LEIs in allen Ländern zu fördern.“ In dieser Hinsicht gibt die Europäische Union (EU) „ein gutes Beispiel, da auf sie rund 60 Prozent der bislang vergebenen LEIs entfallen und in verschiedenen Verordnungen auf den LEI verwiesen und dessen Nutzung vorgeschrieben wird. Auch in anderen Ländern sollte der LEI verstärkt genutzt werden, möglicherweise durch seine verbindliche Einführung im Wege neuer Bestimmungen.“
USA: Das Office of Financial Research bekräftigt die Wichtigkeit einer breiten Einführung des LEIs
Das U.S. Bundesamt für Finanzanalyse [U.S. Office of Financial Research (OFR)] des Finanzministeriums der Vereinigten Staaten (U.S. Department of the Treasury) veröffentlichte in den ersten Monaten dieses Jahres 2017 verschiedene Publikationen, in denen die Bedeutung einer breiten LEI-Einführung für die Standardisierung der Meldung und Erhebung von Finanzdaten unterstrichen wurde:
Förderung einer höheren Qualität und Kosteneffizienz in der regulatorischen Finanzdatenmeldung (Promoting Higher Quality and Lower Cost in Financial Regulatory Reporting) (Januar 2017): „Daten sind das Lebenselixier des Finanzwesens und das Volumen von Finanzdaten ist schwindelerregend. Einem Bericht aus dem Jahr 2016 zufolge, an dem Mitarbeiter des OFR mitgewirkt haben, werden an einem regulären Geschäftstag Zahlungsvorgänge im Volumen von fast 15 Billionen US-Dollar abgewickelt. Unternehmen sind von Daten abhängig, um Transaktionen zu bestätigen und Risiken zu steuern. Aufsichtsbehörden müssen Unternehmen und Märkte beaufsichtigen. Für beide sind hochwertige Daten von essentieller Bedeutung. Aber nicht immer verläuft die Datenerhebung reibungslos oder effizient. Die Finanzmarktregulierung in den USA ist fragmentiert, daher müssen Unternehmen in manchen Fällen dieselben Informationen in unterschiedlicher Weise verschiedenen Aufsichtsbehörden melden. Dieses ineffiziente Meldewesen kann teuer sein und beeinträchtigt die Qualität. (…) Das OFR ist an verschiedenen Standardisierungsprojekten beteiligt. (…) Trotz der Tatsache, dass alles auf einen Identifikationsstandard — den LEI — hinausläuft, fordern die Aufsichtsbehörden derzeit andere Identifikationsmöglichkeiten. (…) Diese Redundanz und zusätzlichen Kosten sind der Grund, warum Branchenverbände an die Behörden appelliert haben, den LEI global einzuführen.”
Lehren aus der Finanzkrise — Acht Jahre später (Lessons from the Financial Crisis — Eight Years Later) (Januar 2017): „Der Zusammenbruch von Lehman Brothers 2008 zeigte, wie wichtig Datenqualität ist. Als Lehman in Konkurs ging, waren sich viele Marktteilnehmer gar nicht bewusst, dass sie über ihre Tochtergesellschaften bei Lehman engagiert waren. Nach Lehmans Untergang forderte die Branche ein System, um die an Finanztransaktionen beteiligten Parteien eindeutig identifizieren zu können. Das OFR reagierte, indem es sich maßgeblich an den internationalen Aktivitäten zur Entwicklung und Etablierung des LEI-Systems beteiligte. (…) Das OFR unterstützt den Ausbau des Netzwerks, indem es sich für seine Nutzung unter Finanzaufsichtsbehörden einsetzt und die breitere Einführung vorantreibt. Ein wesentlicher Vorteil einer präzisen Rechtsträgerkennung besteht darin, dass, ebenso wie für Finanzinstrumente, einmalig Daten für mehrere Zwecke erhoben werden und die Belastung durch die gesetzlichen Meldepflichten somit weiter reduziert wird.“
Grußwort von OFR Direktor Richard Berner anlässlich der vom Atlantic Council und Thomson Reuters ausgerichteten Power of Transparency-Vortragsreihe (Januar 2017): „Von Finanzunternehmen zu verlangen, Bericht über ihre Aktivitäten zu erstatten, schafft eine Transparenz, die förderlich für die Preisbildung und Effizienz der Märkte ist. (…) Nun haben wir eine Lösung: Das globale Legal Entity Identifier-System bzw. der LEI ist (…) ein wesentlicher Baustein zur Standardisierung von Finanzdaten. (…) Eine halbe Million LEIs werden bereits genutzt, aber weitere Fortschritte sind erforderlich, um die globale Einführung zu erreichen und in vollem Maße von den Vorteilen zu profitieren, die wir daraus erwarten. (…) Die Behörden in Europa haben die Einführung vorgeschrieben, aber einige unserer Aufsichtsbehörden in den USA haben langsamer reagiert. Sie müssen aufschließen und mehr tun.“
Die Hindernisse für standardisierte Finanzdaten aus dem Weg räumen (Breaking Through Barriers Impeding Financial Data Standards) (Februar 2017): „Die Kosten, die der Finanzindustrie aus der Verwaltung von Daten ohne gemeinsame Standards entstehen, belaufen sich auf mehrere Milliarden US-Dollar. (…) Mit zunehmendem Ausbau des LEI-Systems werden die Anreize für die Branche größer, die notwendigen Investitionen für die Integration des LEIs zu tätigen und das LEI-System an die eigenen internen Datenerkennungssysteme anzubinden.”
Gemeinsam handeln: Ein leidiges Problem – den Aufbau einer globalen Infrastruktur für Finanzinformationen – lösen (Collective Action: Toward Solving a Vexing Problem to Build a Global Infrastructure for Financial) (Februar 2017): In diesem vom OFR veröffentlichten Grundsatzpapier stellen Matthew Reed, der ehemalige Vorsitzende des LEI Regulatory Oversight Committee (LEI ROC) und die ehemaligen stellvertretenden Vorsitzenden des LEI ROC, Bertrand Couillault und Jun Mizuguchi, fest: „Die Erfahrung mit dem LEI stellt keine Lösung für jedes Problem dar. Sie zeigt jedoch, dass es gemeinsame Handlungen und die Fokussierung auf die häufig ignorierte Infrastruktur der Finanzmärkte braucht, die erst zunehmend integriert werden. (…) Zudem sind einige der erwarteten Verordnungen, die eine Einführung des LEIs vorschreiben sollten, noch nicht verabschiedet worden. Wir müssen diese Hindernisse überwinden, damit der Netzwerkeffekt tatsächlich greift und der LEI wirklich allgegenwärtig wird.“
Ein Referenzdaten-Ansatz für Finanzinstrumente (An Approach to Financial Instrument Reference Data) (März 2017): „Daten, die Finanzinstrumente beschreiben, sind häufig komplex, unvollständig und nicht miteinander vereinbar. Diese Schwächen hindern Unternehmen und Anleger, ihre Risiken global zu steuern und Aufsichtsbehörden, Finanzunternehmen, Märkte und das Finanzsystem als Ganzes zu beaufsichtigen. (…) Ebenso wie bei dem zentralen LEI-Projekt des OFR wird der Erfolg der OFR-Initiative zur Errichtung von Finanzinstrument-Referenzdatenbanken von der Einführung und Implementierung von Datenstandards abhängen und davon, ob die Referenzdaten, die diesen Standards entsprechen, von interessierten Parteien genutzt werden. (…) Die Lehren, die aus der Schaffung des LEIs gezogen wurden, haben gezeigt, wie wichtig eine Unterstützung auf höchster Ebene und enge Zusammenarbeit zwischen öffentlichen und privaten Sektoren sind.“
Warenterminhandel-Aufsichtsbehörde der Vereinigten Staaten (United States Commodity Futures Trading Commission – CFTC): „LEI-Verlängerungen könnten in Zukunft verpflichtend sein”
GLEIF hat regelmäßig auf die Wichtigkeit der rechtzeitigen Verlängerung von LEIs hingewiesen. Verlängerung bedeutet, dass die Referenzdaten, also die öffentlich zugänglichen Informationen über Rechtsträger, die über einen LEI identifizierbar sind, jährlich von der verwaltenden LEI-Vergabestelle erneut gegenüber einer Drittquelle validiert werden. Falls ein Rechtsträger die Verlängerung und erneute Bestätigung der LEI-Registrierung zum in den Referenzdaten angegebenen „nächsten Verlängerungsdatum“ versäumt, wird der Registrierungsstatus von „vergeben“ auf „abgelaufen“ umgestellt.
Im Januar 2017 berichtete Lexology, dass die U.S. Commodity Futures Trading Commission (CFTC) „weiterhin der Ahndung von Meldepflichtverletzungen Priorität gibt. Im Geschäftsjahr 2016 erließ die CFTC wegen Meldepflichtverletzungen mehr als doppelt so viele Vollstreckungsbescheide wie im Geschäftsjahr davor. Einige dieser Verstöße betrafen die neuen Meldeanforderungen gemäß Dodd-Frank.” Die meldenden Parteien sollten für die Genauigkeit der LEIs in ihren Meldungen an Swap-Daten-Archive (Swap Data Repositories) Sorge tragen, „ebenso wie im grenzüberschreitenden Kontext, wo Datenschutzvorschriften und sonstige Erwägungen ins Spiel kommen könnten. Es sollte darauf geachtet und sichergestellt werden, dass gemeldete LEIs weder abgelaufen, zurückgezogen noch gelöscht sind. LEI-Verlängerungen könnten in Zukunft verpflichtend sein.“
Globale Auswirkungen: XBRL International hat eine neue LEI-Taxonomie veröffentlicht, die kommentiert werden kann
Im Juni 2016 hat das XBRL International Best Practices Board in Kooperation mit GLEIF eine Arbeitsgruppe eingesetzt, um die besten Wege zur Schaffung von Kontinuität bei Bezugnahmen auf die juristische Identität innerhalb von XBRL-Dokumenten zu untersuchen und konkrete Empfehlungen zu unterbreiten. XBRL ist der internationale Standard für das Reporting von Finanz-, Performance-, Risiko- und Compliance-Daten, obwohl es auch für viele andere Arten des Reportings verwendet wird. Die offenen XBRL-Spezifikationen stehen jedem, der den Standard verwenden möchte, unter einer kostenlosen Lizenz zur Verfügung. XBRL ermöglicht die Erzeugung wiederverwendbarer, maßgeblicher Definitionen, die Taxonomien genannt werden, und welche die Bedeutung aller Reporting-Begriffe, die in einem Geschäftsbericht verwendet werden, sowie die Beziehungen zwischen allen diesen Begriffen erfasst.
Im Mai 2017 hat XBRL International hat eine „neue LEI-Taxonomie für interessierte Parteien veröffentlicht, die erprobt und kommentiert werden kann. Die LEI-Taxonomie beabsichtigt, Aufsichtsbehörden (und Unternehmen) eine einzige und einheitliche Methode zur Nutzung von LEIs in XBRL-Berichten zu bieten. Nach Fertigstellung soll diese Taxonomie in die von Aufsichtsbehörden und Normgebern veröffentlichten Reporting-Anforderungen integriert werden.” Die Taxonomie enthält eine eingebettete XBRL-Formel, die sicherstellt, dass der gemeldete LEI den von GLEIF festgelegten Anforderungen entspricht. Kommentare zur neuen Taxonomie wie auch Vorschläge zur Entwicklung relevanter und einheitlicher Empfehlungen zu ihrer Verwendung sind willkommen und können der Legal Identity in XBRL Working Group per E-Mail übermittelt werden (weitere Informationen finden Sie über den unten stehenden Link zu dem Artikel „Ein Schritt hin zur Sicherheit in der globalen Identifikation“ [A Step Closer to Certainty in Global Identity]).
Globale Auswirkungen: GLEIF appelliert an alle Firmen und ihre Kunden, in Vorbereitung auf die MiFID II/MiFIR so bald wie möglich einen LEI zu beantragen
GLEIF bittet diejenigen Marktteilnehmer, für die die in Kürze in Kraft tretende überarbeitete EU-Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID II) und die begleitende Verordnung (Markets in Financial Instruments Regulation, MiFIR) gelten, erneut, so bald wie möglich einen LEI zu beantragen. Das Fehlen eines LEI (bei einer Firma oder deren Kunden) bewirkt, dass die Firma die am 3. Januar 2018 in der EU in Kraft tretenden Meldeanforderungen nicht einhalten kann. Um die Vergabe von LEIs weiter zu straffen, hat GLEIF das Konzept der „Registrierungsstelle“ eingeführt, mit dem Unternehmen ihre Kunden beim Zugriff auf das Netzwerk von LEI-Vergabeorganisationen unterstützen können.
Die MiFID II und die MiFIR, die sich auf Handelsplätze, Investmentfirmen und Intermediäre erstrecken, treten zum 3. Januar 2018 in Kraft. Die durch die MiFID II/MiFIR umgesetzten Rechtsakte schreiben vor, dass eine erhebliche Anzahl von Marktakteuren, für die derzeit keine entsprechende Verpflichtung besteht, künftig über einen LEI verfügen muss. Im Hinblick auf Transaktionsmeldungen im Rahmen der MiFIR hat die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) dargelegt, dass Investmentfirmen LEIs von ihren Kunden einholen sollten, bevor sie Dienste erbringen, die Meldepflichten hinsichtlich im Auftrag dieser Kunden ausgeführter Transaktionen auslösen.
Die LEI-Vergabestellen stehen bereit, Rechtsträger bei der Beantragung eines LEIs zu unterstützen und mit Firmen zusammenzuarbeiten, die an einer Tätigkeit als Registrierungsstelle interessiert sind. Allerdings können wir nicht garantieren, dass die LEIs rechtzeitig vor Inkrafttreten von MiFID II/MiFIR ausgegeben werden können, wenn die Registrierung erst im vierten Quartal 2017 erfolgt.
Weitere Informationen, auch zur Rolle einer Registrierungsstelle, finden Sie in der GLEIF-Pressemitteilung vom 6. April 2017, die unten in den „Links zum Thema“ aufgeführt ist.
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Stephan Wolf war der CEO der Global Legal Entity Identifier Foundation (GLEIF) (2014–2024). Seit März 2024 leitet er das Industry Advisory Board (IAB) der Digital Standards Initiative der Internationalen Handelskammer (ICC), der globalen Plattform für die Angleichung, Einführung und Einbindung digitaler Standards. Vor seiner Ernennung zum Vorsitzenden war er seit 2023 stellvertretender Vorsitzender des IAB. Im selben Jahr wurde er in den Vorstand der Internationalen Handelskammer (ICC) Deutschland gewählt.
Zwischen Januar 2017 und Juni 2020 war Herr Wolf Mitvorsitzender der International Organization for Standardization Technical Committee 68 FinTech Technical Advisory Group (ISO TC 68 FinTech TAG). Von One World Identity wurde Herr Wolf im Januar 2017 unter die Top 100 Leaders in Identity gewählt. Er verfügt über umfangreiche Erfahrung in der Einrichtung von Datenoperationen und globalen Implementierungsstrategien. Er hat während seines gesamten Berufslebens an der Weiterentwicklung grundlegender Unternehmens- und Produktentwicklungsstrategien gearbeitet. Herr Wolf war 1989 Mitgründer der IS Innovative Software GmbH und erster Geschäftsführer der Gesellschaft. Später wurde er Sprecher des Vorstands der Nachfolgegesellschaft IS.Teledata AG. Diese Gesellschaft wurde schließlich Teil der Interactive Data Corporation, wo Herr Wolf die Funktion des Technischen Direktors innehatte. Herr Wolf hat einen Abschluss in Betriebswirtschaft von der J. W. Goethe Universität, Frankfurt am Main.