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Legal Entity Identifier Meldungen: Das Januar-2019-Update

Die Global Legal Entity Identifier Foundation bietet einen Überblick über die jüngsten globalen Entwicklungen, die für die Einführung des Legal Entity Identifiers relevant sind


Autor: Stephan Wolf

  • Datum: 2019-01-31
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Um es interessierten Parteien zu ermöglichen, stets über die Entwicklungen, die für die weltweite Einführung des Legal Entity Identifiers (LEI) relevant sind, auf dem Laufenden zu sein, veröffentlicht die Global Legal Entity Identifier Foundation (GLEIF) über ihren Blog die aktuellsten Meldungen.

Dieser Beitrag fasst seit September 2018 erschienene Meldungen zum LEI aus englischsprachigen Quellen zusammen und konzentriert sich auf starke Empfehlungen für den LEI, zusammen mit Forderungen nach seiner breiten Einführung durch die Aufsichtsbehörden weltweit.

Die in diesem Blogbeitrag genannten Quellen sind unten in den „Links zum Thema“ aufgeführt.

Präsident der Europäischen Zentralbank führt LEI als Grundlage für bessere globale Standardisierung an

Im Januar 2019 betonte Mario Draghi, Präsident der Europäischen Zentralbank (EZB) und Vorsitzender des Europäischen Ausschusses für Systemrisiken (ESRB), in seiner einleitenden Erklärung bei der Anhörung vor dem Ausschuss für Wirtschaft und Währung des Europäischen Parlaments (ECON) die Notwendigkeit, auf dem LEI aufzubauen, um die globale Standardisierung voranzutreiben. Eine „vor uns liegende Herausforderung ist die Überwachung des Finanzsystems, für die wir Zugang zu qualitativ hochwertigen, detaillierten und granularen Transaktionsdaten benötigen“, meinte Draghi. „Um einen guten Überblick zu erhalten, ist es unabdingbar, dass wir Daten über Märkte, Instrumente und Gegenparteien hinweg miteinander verknüpfen können. Unsere Erfahrung bei der Analyse von Derivatedaten, die durch die EMIR [europäische Marktinfrastrukturverordnung] verfügbar geworden sind, unterstreicht die Bedeutung einer stärkeren Datenstandardisierung, auch auf globaler Ebene, basierend auf dem erfolgreichen Einsatz des Legal Entity Identifiers (LEI). Sie zeigt ferner, dass die politischen Entscheidungsträger in eine angemessene Infrastruktur und robuste Analyseinstrumente investieren müssen.“

Schreiben des Vorsitzenden des Financial Stability Board (Finanzstabilitätsrat) an die Staatschefs des G20-Gipfels in Buenos Aires: Nutzung der Vorteile neuer Finanztechnologien, einschließlich des LEIs

Am 26. November 2018 schrieb Mark Carney, Gouverneur der Bank of England, der dem Financial Stability Board (FSB) seit 2011 vorsitzt, im Auftrag des FSB an die Staatschefs der Gruppe der 20 (G20), um über „... die 2018 erzielten Fortschritte und (...) wesentliche Themen, welche der Aufmerksamkeit der Staatschefs der G20 bedürfen, Bericht zu erstatten.“ In einem Abschnitt mit der Überschrift „Nutzung der Vorteile neuer Finanztechnologien bei gleichzeitiger Risikobegrenzung“ schrieb er: „Im Allgemeinen untersuchen der FSB und Normierungsorganisationen, wie ein breites Spektrum von Innovationen – darunter die Distributed Ledger Technology (DLT, dezentrale Ledgertechnik), der Global Legal Entity Identifier (LEI), künstliche Intelligenz und verschiedene Zahlungstechnologien – zur Finanzstabilität beitragen und Vorteile für Verbraucher und Unternehmen generell bringen könnte.“ (Am 2. Dezember 2018 trat Randal K. Quarles, Gouverneur und stellvertretender Vorsitzender für die Aufsicht der US-Notenbank, die Nachfolge von Herrn Carney als FSB-Vorsitzender an.) Das FSB wurde 2009 gegründet und ist ein internationales Gremium, welches das globale Finanzsystem überwacht und Empfehlungen ausspricht. Das FSB ist die Gründungsorganisation von GLEIF.

FSB fordert verstärkte weltweite Einführung des LEIs in G20-Datenlückeninitiative

Der im September 2018 veröffentlichte „Dritte Sachstandsbericht über die Zweite Phase der G20-Datenlückeninitiative“ des FSB betonte, dass die „Verwendungszwecke für den LEI in unterschiedlichsten Ländern weiter zunehmen (....) Außerdem profitierten verbesserte Statistikdaten zu grenzüberschreitenden Engagements von Nichtbanken von den Entwicklungen in Bezug auf den LEI: Die OECD hat kürzlich damit begonnen, ihre analytische Datenbank über multinationale Unternehmen und mit ihnen verbundene Gesellschaften zu entwickeln, die auf eine Vielzahl von Quellen, darunter auch LEI-Beziehungsdaten, zurückgreift. (...) Weitere Angaben finden Sie in den GLEIF Concatenated Files.“ Der Bericht wies außerdem darauf hin, dass „enge Gegenkontrollen zu anderen relevanten Initiativen, beispielsweise die Messung der digitalen Wirtschaft, die Verwendung von Big Data für die Politikgestaltung, eine erhöhte Transparenz in Bezug auf die Staatsverschuldung, die Einhaltung des Special Data Dissemination Standard Plus und die Förderung des Global Legal Entity Identifiers, fortgesetzt werden.“

Regionale Konsultationsgruppe des FSB für Asien erwähnt den LEI als eine der potenziellen Lösungen, um mehr Zugang zu Handelsfinanzierungen zu erhalten

Im November 2018 traf die regionale Konsultationsgruppe (RCG) des FSB für Asien bei der Reserve Bank of Australia zusammen, um unter anderem über den Zugang zu Handelsfinanzierungen zu sprechen. Die Medienmitteilung des FSB, in der die Ergebnisse der Sitzung zusammengefasst wurden, berichtete, dass Mitglieder „Präsentationen erhielten, in denen darauf hingewiesen wurde, dass die Wahrnehmung von Länderrisiken, Gegenparteirisiken, Bekämpfung der Geldwäscherei und KYC-Anforderungen und Kapitalkosten, welche die Risikomerkmale von Handelsfinanzierungen nicht vollständig widerspiegeln, mögliche Hindernisse darstellten. Zu den potenziellen Lösungen zählen digitale Technologien, Kapazitätsaufbau, Schulungen und die Einführung des Legal Entity Identifiers.“

Dreizehnter Sachstandsbericht des FSB zu OTC-Derivatemarktreformen mit Informationen zu deren Umsetzung unterstreicht Einsatz des LEIs in verschiedenen Rechtsräumen

Darüber hinaus wurde im November 2018 der „Dreizehnte Sachstandsbericht des FSB zu OTC-Derivatemarktreformen mit Informationen zu deren Umsetzung“ veröffentlicht, in dem insgesamt gute Fortschritte bei der Umsetzung der Reformagenda vermeldet wurden. Unter Bezugnahme auf den LEI vermerkt der Bericht: „Der LEI, der verifizierte Daten zu Rechtsträgern bietet, wird nun in den Regeln von rund 45 verschiedenen Rechtsräumen, von denen 16 FSB-Mitgliedstaaten sind, aufgeführt oder vorgeschrieben. (...) Die EU berichtet, dass Gegenparteien aus der EU bei der Nutzung des LEIs zur Identifizierung von Gegenparteien außerhalb der EU vor Herausforderungen gestellt werden, da es noch immer Gegenparteien in anderen Ländern gibt, die nicht über einen LEI verfügen. In gewisser Hinsicht mag es sich dabei um ein Übergangsproblem handeln, da immer mehr Rechtsräume und Marktteilnehmer die Verwendung des LEIs in Erwägung ziehen.“

Maßnahmenplan des FSB zur Bewertung und Bewältigung des Rückgangs im Korrespondenzbankgeschäft – Sachstandsbericht an den G20-Gipfel spricht Option der Verwendung des LEIs zur Identifizierung von Auftraggebern und Empfängern von elektronischen Überweisungen an

Der LEI wurde einmal mehr vom FSB im November angesprochen, dieses Mal im „Maßnahmenplan zur Bewertung und Bewältigung des Rückgangs im Korrespondenzbankgeschäft – Sachstandsbericht an den G20-Gipfel im November 2018“. Neben anderen Themen widmet sich der Bericht den Maßnahmen, die ergriffen wurden, um die Werkzeuge für die Due Diligence von Korrespondenzbanken zu stärken. Dem Bericht zufolge wurden weitere Fortschritte rund um den LEI erzielt, „wobei mittlerweile insgesamt mehr als 1,3 Millionen LEIs ausgegeben wurden, in weniger als 18 Monaten Daten zu 140.000 Beziehungen zwischen Tochtergesellschaften und deren Muttergesellschaften gesammelt werden konnten und bei den LEI-Preisen ein Rückgang zu verzeichnen ist, wodurch sich künftig der LEI auf effektive Weise für Kosteneinsparungen und Effizienzsteigerungen bei der Verarbeitung von elektronischen Banküberweisungen einsetzen lässt.“ Bei der Berichterstattung über die nächsten Schritte, mit denen sichergestellt werden soll, dass die nationalen Behörden und Banken Lösungen umsetzen, die von internationalen Normierungsgremien entwickelt wurden, heißt es im Bericht, die Correspondent Banking Coordination Group (CBCG) werde „prüfen, ob weitere Anreize die wirksame Umsetzung der Option erleichtern könnten, den LEI künftig bei der Identifizierung von Auftraggebern und Empfängern von Banküberweisungen zu nutzen. Dies würde das Vertrauen zwischen den an derselben Zahlungskette beteiligten Banken stärken, die Kosten senken und die Zuverlässigkeit der Sanktionsprüfung erhöhen. Das Ziel wäre eine Implementierung bis spätestens 2021, wenn Zahlungsnachrichten voraussichtlich auf die neue Norm ISO 20022 umgestellt werden.“ Der Ausschuss für Zahlungsverkehr und Marktinfrastrukturen (CPMI) „wird ferner die Umsetzung der Norm ISO 20022 und die Verwendung der LEI-Option überwachen.“

Vierter Jahresbericht des FSB über die Umsetzung und Auswirkungen der Aufsichtsreformen im Finanzsektor der G20: Breite Einführung des LEIs unabdingbar, um von seinen kollektiven Vorteilen vollumfassend zu profitieren

„Zehn Jahre nach der Finanzkrise ist der neue Rechtsrahmen weitgehend geschaffen", so das FSB in seinem ebenfalls im November veröffentlichten „Vierten Jahresbericht über die Umsetzung und Auswirkungen der Aufsichtsreformen im Finanzsektor der G20“. Der Bericht hebt ferner die Notwendigkeit hervor, die Nutzung des LEIs weltweit auszuweiten, um sein vollständiges Potenzial auszuschöpfen: „Weitere Einsatzgebiete sind vorgesehen, z. B. im Bereich des Korrespondenzbankgeschäfts. Die zusätzliche Einführung des LEIs durch Rechtsträger weltweit und seine behördliche Nutzung für regulatorische Zwecke sind unerlässlich, um seine kollektiven Vorteile vollumfassend auszuschöpfen.“

FSB-Bericht nach thematischem Peer Review zum LEI voraussichtlich vor Juli 2019

Diese ermutigende Sammlung von Bezugnahmen, in denen die Maßnahmen des FSB zur Unterstützung und Förderung der LEI-Einführung beschrieben werden, schließt mit der Mitteilung ab, dass der Bericht des FSB über den thematischen Peer Review zur Implementierung des LEIs voraussichtlich im ersten Halbjahr 2019 veröffentlicht wird.

Interamerikanische Entwicklungsbank berichtet über innovative Ansätze zur Förderung der Korruptionsbekämpfung, Transparenz und Integrität in Lateinamerika und der Karibik

Anlässlich des Internationalen Tages der Korruption am 9. Dezember 2018 veröffentlichte die Interamerikanische Entwicklungsbank (IADB) den „Bericht der Expertengruppe für Korruptionsbekämpfung, Transparenz und Integrität in Lateinamerika und der Karibik“. Forbes beschreibt den Bericht als „wichtig, praktisch und normgebend (....) mit Empfehlungen für jeden Bereich der Gesellschaft, von der Regierung bis hin zu Einzelpersonen, über innovative und wirksame Ansätze der Korruptionsbekämpfung“. In Anlehnung an den Inhalt des Berichts behauptet Forbes, dass offene Daten „ebenso Politik wie auch eine Technologielösung sind. Um Zugang zu immer mehr und zu hochwertigeren Daten für Analysen zu erhalten, sollten Regierungen internationale Standards für die Veröffentlichung offener Daten über Regierungsaufträge einhalten, einschließlich des Standards über offene Vertragsdaten, und den Global Legal Entity Identifier verwenden, um den Vergleich von Aufzeichnungen zu Unternehmen und deren Aktivitäten in verschiedenen staatlichen Datenbanken zu erleichtern.“ 

Asiatische Entwicklungsbank: Wie LEIs die KMUs in Asien transformieren werden

Im August 2018 veröffentlichte Janet Hyde, eine Anlageexpertin der Asiatischen Entwicklungsbank, einen Blogbeitrag mit dem Titel „How LEIs will transform small business in Asia“ (Wie LEIs die KMUs in Asien transformieren werden), in dem sie erläuterte, wie der LEI zum Wachstum der Unternehmen beitragen und deren Zugang zu Krediten erleichtern wird. „Zunächst können Unternehmen dank der Suchmöglichkeiten von GLEIF neue Käufer und Verkäufer in Zielmärkten ausfindig machen und beurteilen. So können sie die Expansion ihrer Unternehmen mit größerer Zuversicht vorantreiben“, schreibt Frau Hyde. „Der Aufbau solcher Datenbanken hilft auch großen Organisationen, neue Unternehmen, einschließlich KMUs, zu finden, mit denen sie Geschäfte tätigen können. Dies wiederum schafft neue Geschäftsmöglichkeiten für jene Unternehmen, die schon bereit und in der Lage sind, sich an den Lieferketten in Asien zu beteiligen.“

Frau Hyde erkennt an: „Der LEI müsste von allen Rechtsträgern eingeführt werden, nicht nur von Finanzinstituten und Handelsgesellschaften. Dazu zählen Regierungsstellen, Behörden, Unternehmen, Grundbuchämter, Aktienregister, Steuerbehörden, Sanktionslisten, Verzeichnisse im Zusammenhang mit der Bekämpfung der Geldwäscherei und Know-Your-Customer sowie Wirtschaftsprüfer. Nur so können wahrhaft umfassende und aussagekräftige Portfolios von Informationen erfolgreich angelegt werden.“ Abschließend bemerkt sie: „Durch die breit angelegte Einführung wird der LEI die Kommunikation über verschiedene Plattformen hinweg ermöglichen, da ein Standard zugrunde gelegt wird, dem alle Marktteilnehmer zustimmen können und der den gesamten Lebenszyklus der Transaktionen unterstützt.“

GB: Bank of England (BoE) setzt sich für den Einsatz von LEIs in der Finanzdienstleistungsbranche und darüber hinaus in sämtlichen Wirtschaftssektoren ein

Dave Ramsden, Deputy Governor for Markets and Banking der BoE, sprach sich in einer Rede anlässlich der Konferenz zur Einführung des ISO 20022-Standards im Dezember 2018 für den Einsatz von LEIs sowohl in der Finanzdienstleistungsbranche als auch allgemein in allen Wirtschaftssektoren, u.a. bei Unternehmen, aus. Nach einer Erläuterung der Bedeutung internationaler Datenstandards in der Zahlungskette betont Ramsden, dass sich seine Rede vor allem auf zwei Standards konzentriert: „ISO 20022 und wie wir beabsichtigen, diesen Standard für Zahlungen in Großbritannien umzusetzen, sowie ISO 17442, besser bekannt als Legal Entity Identifier, bei dem es sich um ein wichtiges Werkzeug handelt, das in einer Zahlungsnachricht nach ISO 20022 eingesetzt werden kann.“

Ramsden weist außerdem darauf hin, dass die hohe Belastung der Identifikation sowohl für Banken als auch für Unternehmen die Möglichkeiten für künftige Verbesserungen innerhalb der Finanzsysteme einschränkt. Er erkennt Folgendes an: „Eine einzige, allgemein anerkannte Kennung könnte für eine erheblich schnellere und effizientere Identifikation sorgen“. Anschließend meint er: „Der LEI hat besondere Merkmale: Er ist eine eindeutige Kennung, muss jährlich überprüft werden, trägt nützliche Informationen über die Unternehmensstruktur und ist eine weltweit anerkannte ISO-Norm. Die Bank ist überzeugt, dass der LEI über die richtigen Elemente verfügt, um den Endverbrauchern einen viel breiteren Nutzen zu bieten und so Effizienz, Wettbewerb und Produktivität zu steigern. Über den Finanzsektor hinaus hat der LEI das Potenzial, sich als transformativer Baustein für die Realwirtschaft herauszustellen.“

Er fügt hinzu: „Mit dem LEI als unabdingbares Element hält die Technologie das Versprechen, Endverbrauchern im Finanzsystem effiziente Lösungen zu bieten. Eine schnelle Identifikation wird effiziente KYC- (Know Your Customer) und Onboarding-Prozesse ermöglichen. Angesichts der Komplexität von grenzüberschreitenden Transaktionen könnte der LEI beträchtliche Effizienzen für Importeure und Exporteure freisetzen. Eines Tages könnte er es Unternehmen ermöglichen, ihre eigenen Kreditdateien aufzubauen und diese einzusetzen, um nach den besten Produkten Ausschau zu halten, ähnlich wie wir es als Einzelpersonen tun. Unsere Arbeit legt nahe, dass eine weithin anerkannte und eindeutige digitale Kennung für alle Unternehmen die Grundlage zur Realisierung dieser Zukunftsvision darstellt. Aufgrund der Vorteile, welche die Bank im LEI sieht, haben wir in unserer Konsultationsantwort dargelegt, dass wir ihn zu einem obligatorischen Bestandteil von Transaktionen zwischen Finanzinstituten im CHAPS [Clearing House Automated Payment System] machen werden. Um allerdings das Potenzial von LEIs umfassend auszuschöpfen, müssen wir ihre Einführung bei all denen fördern, die Zahlungsnachrichten nutzen, nicht nur innerhalb der Finanzdienstleistungsbranche, sondern in allen Wirtschaftszweigen, einschließlich Unternehmen.“

Jahresbericht des US-Bundesamts für Finanzanalyse 2018 an den Kongress gibt Aufschluss zu dessen Dateninitiative mit Relevanz für den LEI

In seinem im November veröffentlichten Jahresbericht an den Kongress 2018 diskutiert das US-Bundesamt für Finanzanalyse (OFR) unter anderem die eigenen Dateninitiativen, darunter eine vorgeschlagene Regel zur Erhebung von Daten über abgeschlossene bilaterale Rückkaufvereinbarungen oder Repos, eine wichtige Quelle für kurzfristige Finanzierungen im Finanzsystem. Die vorgeschlagene Repo-Regel „würde von allen Gegenparteien und Vermittlern verlangen, LEIs einzuholen.“

Jahresbericht 2018 des US-Rats zur Beaufsichtigung der Finanzmarktstabilität: Breitere Einführung des LEIs bleibt Priorität

Der US-amerikanische Rat zur Beaufsichtigung der Finanzmarktstabilität (FSOC), der zum US-Finanzministerium gehört, ist verantwortlich für die Identifizierung von Risiken in Bezug auf die Finanzmarktstabilität, die Förderung von Marktdisziplin und den Umgang mit neu auftretenden Risiken in Bezug auf die Stabilität des US-Finanzsystems. Im Abschnitt „Datenqualität, -erhebung und -weitergabe“ des Jahresberichts 2018 des FSOC erklärt der Rat, dass eine breitere Anwendung des LEIs durch die Finanzmarktteilnehmer „weiterhin eine Priorität des Rates ist. Der LEI ermöglicht eine eindeutige und transparente Identifikation der an Finanztransaktionen beteiligten Rechtsträger. Um eine breite Einführung des LEIs zu fördern, empfiehlt der Rat seinen Mitgliedsbehörden, sofern angemessen, die Verwendung von LEIs im regulatorischen Berichtswesen und bei anderen Datenerhebungen voranzutreiben. Der Rat empfiehlt Mitgliedsbehörden ferner, die aufsichtsrechtlich vorgeschriebene Erhebung von Hypothekendaten durch Aufnahme von Feldern für den LEI und den Universal Loan Identifier (ULI) zu ergänzen, um Darlehensaufzeichnungen über den gesamten Lebenszyklus eines Darlehens hinweg verfolgen zu können.“

GLEIF ruft die Regierungen weltweit dazu auf, die Migration auf eine standardisierte Identifikation von Rechtsträgern basierend auf dem LEI in Erwägung zu ziehen

Im September 2018 veröffentlichte GLEIF einen gemeinsamen Forschungsbericht von GLEIF und der Data Foundation mit dem Titel „Vergegenwärtigung einer umfassenden Identifikation von Rechtsträgern für die US-Bundesregierung“. GLEIF und die Data Foundation mit Sitz in den USA arbeiten zusammen, um zu erkunden, wie die Einführung des LEIs durch US-Bundesbehörden die Identifikation von Rechtsträgern optimieren und Vorteile an Finanzmärkten und darüber hinaus verschaffen könnte.

GLEIF weist darauf hin, dass die Ergebnisse in diesem Forschungsbericht dazu dienen können, Aufsichtsbehörden in anderen Rechtsräumen als den USA zu informieren, in denen Behörden mit vielen verschiedenen – teilweise eigenen – Identifikationssystemen arbeiten.

Der gemeinsame Forschungsbericht von GLEIF und der Data Foundation:

  • Untersucht das aktuelle Umfeld der Anforderungen der US-Behörden im Rahmen der Identifikation von Rechtsträgern und beschreibt das von jeder Behörde verwendete System zur Identifikation von Rechtsträgern.
  • Vergleicht das Global LEI System mit anderen derzeit in den USA eingesetzten Systemen.
  • Ermittelt, wie die US-Bundesbehörden von einer Ersetzung eigener oder interner Kennungen durch den LEI profitieren würden.
  • Stellt Faktoren vor, die die Realisierbarkeit eines bestimmten US-Systems zur Identifikation von Rechtsträgern beschreiben, um auf ein umfassendes System zur Identifikation von Rechtsträgern umzustellen, das am LEI oder dem Abgleich bestehender Kennungen mit dem LEI anknüpft.

Der LEI erfüllt den kritischen Bedarf für ein universelles System zur Identifikation von Rechtsträgern über Märkte, Produkte und Regionen hinweg. Eine breite LEI-Einführung und die resultierenden offenen, standardisierten und qualitativ hochwertigen Referenzdaten, die über den Global LEI Index zur Verfügung stehen, ermöglichen es allen Interessengruppen in jedem Land, die Interoperabilität und die Vernetzung zu verbessern.

Die Publikation von GLEIF und der Data Foundation bekräftigt unter Bezugnahme auf den im April 2018 veröffentlichten Sachstandsbericht des LEI Regulatory Oversight Committee (LEI ROC), dass die Einführung einer LEI-Strategie durch Regierungen weltweit dabei „helfen [könnte], bestehende unterschiedliche inländische Kennungen für verschiedene Arten von Rechtsträgern abzuschaffen“ und „Länder sich stattdessen der durch das [Global LEI System] entwickelten Infrastruktur bedienen könnten“. Das LEI ROC, das Behörden auf der ganzen Welt vertritt, die sich gemeinsam für eine größere Transparenz auf den Finanzmärkten einsetzen, empfiehlt, dass „jeder einzelne Rechtsraum die Einführung einer LEI-Strategie in Erwägung zieht, die ihre Anforderungen erfüllt.“

Global LEI System-Standards: Jüngste Veröffentlichungen des LEI Regulatory Oversight Committee

Im Oktober 2018 veröffentlichte das LEI Regulatory Oversight Committee (LEI ROC) ein abschließendes Dokument, in dem seine Richtlinie zu Legal Entity Events und Datenhistorie innerhalb des Global LEI Systems dargelegt wird. Dieser Richtlinie gingen eine öffentliche Konsultation im Jahre 2017 und eine darauf folgende Arbeitsgruppe 2018 voraus. Das Dokument stellt nicht nur die Merkmale der Richtlinie, die in der Kurzfassung umrissen sind, eindeutig dar. Es kommt auch zu dem Schluss, dass ein kooperativer Ansatz verfolgt werden sollte, um eine den Prioritäten nach optimale Umsetzung und einen optimalen Zeitplan für diese Richtlinie über die Einbeziehung der Ereignisdaten von Rechtsträgern in das globale LEI-System auszuarbeiten. Ferner legt das Dokument nahe, dass „noch zu finalisierende Aspekte zum Bereich der technischen Normen gehören, die in die Zuständigkeit von GLEIF fallen (z. B. wie man effektive Daten darstellt und ob und wie man eine Reihe von Definitionen von effektiven Daten, je nach lokaler Gesetzgebung, widerspiegelt), und die Rolle von GLEIF bei der Konsultation von LOUs und der Branche über den kostengünstigsten Weg zur Umsetzung der ROC-Richtlinien betreffen. Arbeitsgruppen, weitere Konsultationen und Pilotprojekte können mit voranschreitender Implementierung eingesetzt werden.“

Im November 2018 veröffentlichte das LEI ROC sein „Zweites Konsultationsdokument betreffend Fondsbeziehungen im Global LEI System“. Der Bericht „schlägt eine beschränkte Aktualisierung der Methode vor, nach der Fonds betreffende Beziehungen im Global LEI System (GLEIS) erfasst werden. Dadurch soll sichergestellt werden, dass die Implementierung von Beziehungsdaten im gesamten GLEIS einheitlich erfolgt, um so eine standardisierte Erfassung von Informationen zu Fondsbeziehungen auf globaler Ebene zu ermöglichen.“ Entwickelt wurde dieses Konsultationsdokument vom Committee on Evaluation and Standards (CES) von LEI ROC, um die Konzeption einer Methode, nach der Fonds betreffende Beziehungsdaten im GLEIS erfasst werden können, zur öffentlichen Diskussion zu stellen. Antworten auf einen Fragebogen im Anhang zu diesem Dokument wurden bis zum 14. Januar 2019 erbeten. Sie werden in die endgültige Form der die Richtlinie betreffenden Rahmenbedingungen einfließen, die das LEI ROC letztlich für eine Umsetzung durch GLEIF genehmigen wird, welche indes nicht vor Januar 2020 erfolgen wird.

Andernorts deutet eine Reihe positiver Entwicklungen auf eine anhaltende Dynamik hin, die auf eine zwingende LEI-Nutzung innerhalb des gesamten Ökosystems der Finanzdienstleistungen abzielt. GLEIF stellt auf seiner Webseite einen Überblick über die aktuellen und geplanten regulatorischen Aktivitäten einschließlich der Nutzung des LEIs zur Verfügung (siehe unten „Links zum Thema“).

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Über den Autor:

Stephan Wolf war der CEO der Global Legal Entity Identifier Foundation (GLEIF) (2014–2024). Seit März 2024 leitet er das Industry Advisory Board (IAB) der Digital Standards Initiative der Internationalen Handelskammer (ICC), der globalen Plattform für die Angleichung, Einführung und Einbindung digitaler Standards. Vor seiner Ernennung zum Vorsitzenden war er seit 2023 stellvertretender Vorsitzender des IAB. Im selben Jahr wurde er in den Vorstand der Internationalen Handelskammer (ICC) Deutschland gewählt.

Zwischen Januar 2017 und Juni 2020 war Herr Wolf Mitvorsitzender der International Organization for Standardization Technical Committee 68 FinTech Technical Advisory Group (ISO TC 68 FinTech TAG). Von One World Identity wurde Herr Wolf im Januar 2017 unter die Top 100 Leaders in Identity gewählt. Er verfügt über umfangreiche Erfahrung in der Einrichtung von Datenoperationen und globalen Implementierungsstrategien. Er hat während seines gesamten Berufslebens an der Weiterentwicklung grundlegender Unternehmens- und Produktentwicklungsstrategien gearbeitet. Herr Wolf war 1989 Mitgründer der IS Innovative Software GmbH und erster Geschäftsführer der Gesellschaft. Später wurde er Sprecher des Vorstands der Nachfolgegesellschaft IS.Teledata AG. Diese Gesellschaft wurde schließlich Teil der Interactive Data Corporation, wo Herr Wolf die Funktion des Technischen Direktors innehatte. Herr Wolf hat einen Abschluss in Betriebswirtschaft von der J. W. Goethe Universität, Frankfurt am Main.


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Compliance, Datenverwaltung, Know-Your-Customer (KYC), LEI-Meldungen, außerbörsliche (OTC) Derivate, Richtlinienerfordernisse, Regulierung, Standards, Regulatory Oversight Committee (ROC)