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Legal Entity Identifier Meldungen: Das August-2017-Update

Die Global Legal Entity Identifier Foundation bietet einen Überblick über die jüngsten globalen Entwicklungen, die für die Einführung des Legal Entity Identifiers relevant sind


Autor: Stephan Wolf

  • Datum: 2017-08-17
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Um es allen Beteiligten einfach zu machen, die globalen Entwicklungen, die für die Einführung des Legal Entity Identifiers (LEI) relevant sind, zu verfolgen, veröffentlichen wir über den GLEIF-Blog entsprechende aktuelle Meldungen. Dieser Blogbeitrag fasst die seit Mai 2017 veröffentlichten LEI-Meldungen zusammen.

Die in diesem Blogbeitrag genannten Quellen sind unten in den „Links zum Thema“ aufgeführt.

Unternehmen: Die Beantragung eines LEI sollte „mehr sein als ein bloßes Abhaken der MiFID-Vorgaben“

Im Juli 2017 stellte Treasury Today heraus, dass die Rechtsvorschriften im Rahmen der in Kürze in Kraft tretenden überarbeiteten EU-Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID II) und die Verordnung über Märkte für Finanzinstrumente (MiFIR) eine umfassende Einführung des LEI nach sich ziehen werden. In seinem Artikel „LEI: Mehr als nur eine Zahl“ betont Mark Davies, globaler Leiter für den Bereich Datendienste bei Thomson Reuters Risk Managed Services, ausdrücklich, dass die „Beantragung eines LEI mehr sein sollte als ein bloßes Abhaken der MiFID-Vorgaben.“

Der Artikel erinnert Unternehmen daran, dass sie ab dem 3. Januar 2018 im Besitz eines LEI sein müssen, um auch weiterhin Derivatekontrakte mit Banken abschließen zu können. „Um sich den über eine halbe Million Unternehmen und Rechtsträgern anzuschließen, denen bereits LEIs zugewiesen wurden, müssen sich Unternehmen sowie alle an in den Geltungsbereich fallenden Transaktionen beteiligten Parteien an eine LEI Local Operating Unit (LOU) wenden – diese sind auf der Website der Global Legal Entity Identifier Foundation (GLEIF) zu finden –, um einen Code zu erhalten, der in Entsprechung zu einer ISO-Norm ausgegeben wird.“

Obwohl der Artikel anerkennt, dass der dringlichste Grund für die Beantragung eines LEI für viele Unternehmen darin besteht, „sicherzustellen, dass sie auch weiterhin nahtlos Transaktionen über Derivate vornehmen können, wenn die Bestimmungen der MiFID II in Kraft treten“, wird darin Davies‘ These erwähnt, dass die Ermutigung sämtlicher Unternehmen zur Beantragung eines LEI, ob mittels behördlicher Durchsetzung oder durch die Aufklärung im Hinblick auf bewährte Verfahrensweisen, „viele positive Dominoeffekte für Unternehmen mit sich bringen kann.“ Zu den zusätzlichen Vorteilen zählen:

  • Eine größere Sichtbarkeit und Transparenz dahingehend, mit wem man Geschäfte macht und wie Unternehmen miteinander in Zusammenhang stehen, wenn die Beteiligten in der Lieferkette eines Unternehmens über LEIs verfügen.
  • Angesichts der Bemühungen von SWIFT, Zahlungen mit LEIs zu verknüpfen, wird der Zahlungsbereich von einer „erhöhten Transparenz […] [und] einer durchgängig automatisierten Abwicklung von Zahlungen profitieren. Zudem kann er möglicherweise auch als eine weitere Sicherheitsvorkehrung gegen internen Betrug im Zahlungsverkehr dienen, wenn der BIC-Code geändert wird und […] nicht mit dem LEI übereinstimmt.“

Davies stellt fest, dass „dies […] nur einige der Vorteile [sind], die sich daraus ergeben, dass man über die Möglichkeit verfügt, die an Finanztransaktionen beteiligten Parteien eindeutig zu identifizieren.“

GLEIF ist ebenfalls der Ansicht, dass die MiFID II/MiFIR für Unternehmen eine Chance darstellen, sich die weiterreichenden Vorteile des LEI zunutze zu machen. Neben den Verbesserungen im Hinblick auf die Transparenz, das Risikomanagement und die Zahlungsabwicklung, die zuvor genannt wurden, kann die umfassende LEI-Einführung die Datenqualität durch eine verbesserte Datenintegration und ein optimiertes Datenmanagement steigern. Dadurch wiederum kann die Schaffung neuer Anwendungen und neuer Geschäftsmodelle gefördert werden.

Im Juni 2017 wurde von FEI Daily auf das große Problem hingewiesen, dem sich heutzutage jede Branche gegenübersieht: „Die massive Demokratisierung von Daten, ihre Nutzung und die Macht, die diese den Verbrauchern verliehen haben.“ In einer anschließenden Erörterung zu transformativen Technologien, die großes Potenzial für den Fintech- und den Bankensektor bergen, in denen die Agilität zahlreicher etablierter Akteure durch Altlasten behindert wird, geht Simon Moss, Geschäftsführer im Bereich Financial Services Advisory bei Grant Thornton, auf die wichtige Rolle ein, die LEIs spielen werden. Moss stellt fest, dass die „Blockchain-Technologie die verschiedenen Darstellungen einer Lieferkette oder eines Rechtsträgers in einer einzigen gemeinsamen Kennung miteinander verknüpfen kann.“ Er erklärt weiterhin, dass „der beste Ausgangspunkt dafür […] die Suche nach einer einheitlichen Darstellung des Kunden [ist]. Der LEI bietet einen interessanten Ausgangspunkt. Wie können wir eine einzige gemeinsame Kennung kreieren, damit es nicht nötig ist, ein riesiges Datenintegrationsprojekt im Wert von Hunderten Millionen Dollar zu vereinheitlichen und durchzugehen, nur um die Beziehung [zwischen verschiedenen Darstellungen desselben Kunden] zu verstehen. In Kombination mit biometrischen Informationen […] ergeben sich daraus einige wirklich interessante Geschäftsmodelle.“

Financial IT berichtete im Juni 2017, dass es angesichts der potenziellen regulatorischen Rückschritte infolge des Brexit als weithin anerkannt gilt, dass die Verpflichtung zur Einhaltung gesetzlicher Vorschriften, wie z. B. jene im Rahmen der MiFID II, „operative Vorteile mit einem besseren Datenmanagement [...]“ zur Folge haben kann. „Der Schwerpunkt auf der Datenmodellierung und dem Umfang der Daten bietet in Verbindung mit der vorgeschriebenen Einführung von Normen – wie z. B. LEIs für Gegenparteien […] – langfristige Vorteile. Sobald die anfängliche Konformitätsanforderung erfüllt wurde, ergibt sich durch die Möglichkeit zur Nutzung dieses auf Standards basierenden Umgangs mit Daten […] eine Gelegenheit für Organisationen, einen Großteil der Datenmanagement-Kosten für die teure Duplizierung von Daten, die derzeit gegeben ist, einzusparen und zugleich auf eine interne Effizienzsteigerung abzuzielen.“

GLEIF möchte unterstützend darauf hinwirken, dass Unternehmen die durch die MiFID II vorgegebene gesetzliche Frist als Chance betrachten, sich LEIs auch über die Erfüllung von Vorschriften hinaus zunutze zu machen, um Rechtsträgermanagementprozesse zu überprüfen und die Datenqualität und das Datenmanagement zu verbessern. Der Global LEI Index, der auf der Website von GLEIF zur Verfügung steht, ist die weltweit einzige Online-Quelle, aus der Sie offene, standardisierte und hochwertige Referenzdaten über Rechtsträger beziehen können. Zudem könnten sich zusätzliche Effizienzgewinne für die gesamte Geschäftswelt ergeben, wenn der Global LEI Index als primäre Quelle für Referenzdaten etabliert wird, die eine Identifikation von großen, mittleren und kleinen Unternehmen in jedem Marktsegment ermöglichen.

Canada: Vorschlag zu Vorgaben in Bezug auf Kundenkennungen

Im Juni 2017 berichtete Markets Media, dass die Investment Industry Regulatory Organization of Canada (IIROC) einen Vorschlag unterbreitet hat, „LEIs für Aufträge zur Pflicht zu machen, um der [Selbstregulierungsorganisation] SRO (und anderen regionalen Aufsichtsbehörden) ein besseres Verständnis der Marktstruktur zu ermöglichen und die Überwachung des Verhaltens der Marktteilnehmer zu erleichtern.“ Im Rahmen ihres Vorschlags mit einer 6-monatigen Frist zur Stellungnahme merkt die IIROC an, dass das Ziel hinter der Einbindung von LEIs darin besteht, die Marktintegrität und den Anlegerschutz zu verbessern.

Doug Clark, Leiter für Marktstrukturforschung bei ITG Canada, bemerkte gegenüber dem Traders Magazine, dass die Idee eines Prüfpfads nicht neu ist, obwohl der Trend in Richtung LEIs geht: „Die IIROC konnte für den Handel am sekundären Aktienmarkt seit nahezu einem Jahrzehnt auf Daten zurückgreifen, die mit konsolidierten Prüfpfaddaten (CAT-Daten) vergleichbar sind und die sie direkt von den Börsen erhalten. Sie hat diese Daten im Rahmen der Marktüberwachung und für Analysen der Marktqualität im akademischen Stil verwendet. Vor kurzem hat sie dann vorgeschlagen, LEIs in Aufträge zu integrieren.“

Die IIROC hat zudem erklärt, dass sie sich wünscht, dass LEIs bei der Entwicklung von Back-Office-Systemen Berücksichtigung finden und bei der Systementwicklung Kundenkennungen zu allen Auftragsaktivitäten auf Marktplätzen und sämtlichen meldepflichtigen Kreditgeschäften integriert werden.

Europäische Zentralbank: Synergien zwischen Banken- und Kapitalmarktunion; der LEI wird die Transparenz an den Kapital- und Bankenmärkten erhöhen

In einer Eröffnungsrede von Vítor Constâncio, dem Vizepräsidenten der Europäischen Zentralbank (EZB), auf der gemeinsamen Konferenz der Europäischen Kommission und der Europäischen Zentralbank zur Integration der europäischen Finanzmärkte in Brüssel am 19. Mai 2017 bestätigte dieser den Wert, den LEIs in Bezug auf die Integration, Transparenz und Effizienz der Kapital- und Bankenmärkte bieten werden.

„Die Banken- und die Kapitalmarktunion sind zweifellos die beiden zentralen politischen Initiativen zur Förderung der Finanzintegration in der EU. Um die Synergien zwischen der Banken- und der Kapitalmarktunion nutzen zu können, sind Fortschritte in den zugrunde liegenden legislativen Domänen erforderlich […]; der Einsatz des […] LEI wird die Transparenz an den Kapital- und Bankenmärkten erhöhen, ihre Integration fördern und die Effizienz und den Verbraucherschutz verbessern.“

Constâncio erklärte zudem: „Die obligatorische Pflicht, den LEI zu verwenden, sollte auf alle Finanzinstrumente ausgedehnt werden und sich nicht nur auf bestimmte Marktsegmente beschränken. Abgesehen von Wertpapieren könnte der LEI […] bei Investmentfonds, Finanzderivaten und Darlehen eingesetzt werden.“

Europäische Union: Überarbeitete Prospektverordnung fordert LEI zur Identifizierung von Emittenten, Anbietern und Garantiegebern

Im Juni 2017 wurde die aktualisierte „EU-Prospektverordnung (Verordnung (EU) 2017/1129 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2017 über den Prospekt, der beim öffentlichen Angebot von Wertpapieren oder bei deren Zulassung zum Handel an einem geregelten Markt zu veröffentlichen ist, und zur Aufhebung der Richtlinie 2003/71/EG)“ im Amtsblatt der EU veröffentlicht.

Die neue EU-Prospektverordnung besagt Folgendes: „Um sicherzustellen, dass Anleger Zugang zu verlässlichen Daten haben, die zügig und effizient genutzt und analysiert werden können, sollten […] alle gebilligten Prospekte oder alternativ eine Liste der Prospekte mit Hyperlinks zu den relevanten spezifischen Rubriken der Website […] auf der Website der zuständigen Behörde des Herkunftsmitgliedstaats des Emittenten veröffentlicht werden. (...) bestimmte in den Prospekten enthaltene Informationen, z. B. die ISINs [International Securities Identification Numbers] als Kennung für die Wertpapiere und die LEIs als Kennung für die Emittenten, Anbieter und Garantiegeber, sollten maschinenlesbar sein, auch wenn Metadaten verwendet werden.“

Die Prospektverordnung hat zum Ziel, den Anlegerschutz und die Markteffizienz sicherzustellen und gleichzeitig den Binnenmarkt für Kapital zu verbessern. Zu diesem Zweck müssen Informationen, die in einem Prospekt für Anleger bereitgestellt werden, ausreichend, objektiv und zugänglich und zugleich einfach zu analysieren, verständlich und nachvollziehbar sein. Die Zugrundelegung international vereinbarter Standards im Rahmen dieser Informationen, wie z. B. der ISIN und des globalen LEI, erscheint sinnvoll, um das jeweilige Wertpapier und den zugehörigen Emittenten zu identifizieren. Die EZB meint hierzu in ihrer Stellungnahme zur überarbeiteten Prospektverordnung: „Die eindeutige Identifikation von Emittenten, Anbietern und Garantiegebern sowie von Wertpapieren, die der Öffentlichkeit angeboten oder zum Handel an regulierten Finanzmärkten zugelassen werden, kann nur erfolgreich sein, wenn internationale Standards, wie der globale LEI und die ISIN, verwendet werden.“

Die obligatorische Verwendung des LEI, wie sie in Artikel 7 der Verordnung definiert wird, bietet Emittenten, Anbietern und Garantiegebern die Sicherheit einer eindeutigen Identifikation und ermöglicht somit die Bereitstellung wesentlicher Informationen an den Anleger. GLEIF und seine Partner, die LEI-Vergabeorganisationen, sind bereit, die Vergabe von LEIs zu handhaben, um diese Initiative zu unterstützen.

Indien: Reserve Bank of India kündigt die Einführung des LEI für OTC-Derivatemärkte an

T. Rabi Sankar, der Präsident der Reserve Bank of India, bestätigte im Juni 2017 auf der Website der Bank, dass das LEI-System „für alle Teilnehmer an OTC-Märkten (Over-the-Counter-Märkten) für auf Rupien lautende Zinsderivate, Währungsderivate und Kreditderivate stufenweise in Indien“ eingeführt wird. Er informiert alle aktuellen und zukünftigen Teilnehmer darüber, dass sie verpflichtet sind, bis zu den Fristen, die einem auf der Website der Bank bereitgestellten Zeitplan zu entnehmen sind, einen LEI zu beantragen. Rechtsträger ohne LEI-Code sind nicht berechtigt, nach dem im Zeitplan angegebenen Datum Transaktionen am Markt für OTC-Derivate zu tätigen.

UK: Ab dem 1. Oktober 2017 müssen alle Emittenten von Wertpapieren, die zu einem von der EU regulierten Markt zugelassen sind, über einen LEI verfügen

In Lexology brachte Cameron McKenna von Nabarro Olswang im Juni 2017 Folgendes zum Ausdruck: „Ab dem 1. Oktober 2017 benötigen alle Emittenten von Wertpapieren, die zu einem von der EU regulierten Markt zugelassen sind, wie Unternehmen mit einer Premium- oder Standard-Notierung am Hauptsegment der Londoner Börse, einen LEI für die Veröffentlichung gültiger Bekanntmachungen im Börsenpflichtblatt.“

„Gemäß den neuen Bestimmungen in Kapitel 6 der Disclosure Guidance and Transparency Rules (Vorschriften zur Offenlegung und Regelungen zur Transparenz), die am 1. Oktober 2017 in Kraft treten werden, ist ein Emittent […] zur Angabe eines LEI und zur Klassifizierung von vorgeschriebenen Informationen in zugeordnete Verordnungskategorien verpflichtet, wenn er im Rahmen seiner gesetzlichen Meldepflichten Informationen an die FCA (Financial Conduct Authority) übermittelt. Ein Emittent benötigt keinen LEI, um vor dem 1. Oktober 2017 gesetzlich geforderte Informationen an die FCA zu übermitteln. Allerdings wird allen Emittenten empfohlen, schnellstmöglich einen LEI zu beantragen und zu verwenden, um dazu beizutragen, dass die auf sie bezogenen Informationen über den NSM [National Storage Mechanism] und, sobald es im Einsatz ist, über den EEAP [European Electronic Access Point] zugänglich sind.“ Der EEAP ist ein Webportal, das Marktteilnehmern und Mitgliedern der Öffentlichkeit (Endbenutzer) die Suche nach gesetzlich vorgeschriebenen Informationen ermöglicht, die von den nationalen amtlich bestellten Systemen (Official Appointed Mechanisms – OAMs) für die Speicherung von vorgeschriebenen Informationen gespeichert werden. Die NSM werden in Großbritannien als OAM fungieren.

USA:

Bureau of Economic Analysis schlägt den Einsatz des LEI im Zuge der Benchmarkstudie zu ausländischen Direktinvestitionen in den Vereinigten Staaten vor

Im Juli 2017 wurden auf der Website des Federal Register, dem täglichen Amtsblatt der Regierung der Vereinigten Staaten, Details zu einer vom Bureau of Economic Analysis (BEA) des US-Handelsministeriums vorgeschlagenen Regelung veröffentlicht, eine Frage zu LEIs in die Benchmarkstudie zu ausländischen Direktinvestitionen in den Vereinigten Staaten aufzunehmen. Die Benchmarkstudie wird alle fünf Jahre durchgeführt.

„Die vorgeschlagene Regelung würde die bestehenden Bestimmungen […] zur Darlegung der Meldepflichten in der Benchmarkstudie BE-12 zu ausländischen Direktinvestitionen in den Vereinigten Staaten für das Jahr 2017 novellieren. […] Für die Benchmarkstudie 2017 schlägt das BEA Änderungen hinsichtlich der erhobenen Dateneinheiten, der Gestaltung der Formulare sowie der Berichtspflichten vor, um die Umfrage an sich verändernde Anforderungen anzupassen, die Datenqualität zu verbessern und die Effektivität und Effizienz der Datenerhebung zu steigern.“

Der Vorschlag besteht darin, eine Frage hinzuzufügen, um den LEI des verbundenen US-Unternehmens in den Formularen BE12A und BE12B zu sammeln. Es wird davon ausgegangen, dass dies den Prozess des datenbankübergreifenden Abgleichs von Rechtsträgern erleichtern wird und „eine bessere Überprüfung von Daten und die Verknüpfung zu anderen Erhebungen und öffentlich verfügbaren Daten für diese Rechtsträger ermöglicht.“

Diskussionsrunde im Weißen Haus: Unternehmen fordern bessere Standardisierung bei Regierungsdaten

Wie Data Coalition berichtete, haben das Weiße Haus und das Center for Open Data Enterprise am Dienstag, den 25. Juli 2017, eine Diskussionsrunde zum Thema „Offene Daten zur Förderung des Wirtschaftswachstums“ veranstaltet. Es nahmen Vertreter aus Branchen wie dem Gesundheitswesen, Finanzen und Logistik teil mit dem Ziel, Empfehlungen zu entwickeln, wie die Daten der US-Regierung für die Nutzung im Privatsektor zugänglicher gestaltet werden können.

Einer der zentralen Vorschläge war die bundesweite Einführung des LEI. „Die Unternehmen legten konkrete Empfehlungen vor, wie etwa die allgemeine Einführung des LEI in allen bundesstaatlichen gesetzlichen Berichterstattungsrichtlinien und die konsequente Anwendung einheitlicher Datenschemata für Informationsressourcen in den Bereichen Gesundheit und Finanzen. Die Data Coalition setzt sich im Kongress für Gesetzesreformen, den Financial Transparency Act und den OPEN Government Data Act, ein, die [… den] Empfehlungen nahe kommen.“

National Futures Association (NFA) verabschiedet Mitteilung zu Auslegungsfragen zu Swapbewertungsstreitfällen

Die National Futures Association (NFA) ist die branchenweite Selbstregulierungsorganisation für die Derivateindustrie in den USA, die innovative und effektive regulatorische Programme umsetzt. Im August 2017 wurde in der National Law Review berichtet, dass der LEI Teil der standardisierten Informationen ist, die in einer kürzlich verabschiedeten Mitteilung zu Auslegungsfragen, die den Prozess für die Meldung von Swapbewertungsstreitfällen bei der NFA formalisiert, aufgenommen werden müssen. Die Mitteilung zu Auslegungsfragen gilt für Mitteilungen von Streitfällen, die am oder nach dem 2. Januar 2018 eingereicht werden.

„Die Mitteilung zu Auslegungsfragen der NFA […] standardisiert die Informationen, die in der Mitteilung angegeben werden müssen, einschließlich (soweit zutreffend) NFA-Kennung, LEI, Datum der Meldepflicht des Streitfalls, Art des Streitfalls, Datum der Streitbeilegung, Empfänger/Zahlungspflichtiger, strittiger Betrag, Kennung CSA/Nettingvereinbarung, Name der Gegenpartei, LEI oder Privacy Law Identifier der Gegenpartei, eindeutige Swap-Kennung, Nominalwert in Basiswährung, Basiswährungscode, USD-Gegenwert des Nominalwerts, Anlageklasse und Art des Produkts.“

Global:

Financial Stability Board veröffentlicht zwölften Lagebericht zu OTC-Derivatemarktreformen

Das Financial Stability Board (FSB) wurde eingerichtet, um die Arbeit der nationalen Finanzbehörden und internationalen Normungsorganisationen auf internationaler Ebene zu koordinieren, um die Umsetzung effektiver Regulierungs-, Aufsichts- und anderer Richtlinien im Finanzsektor auszubauen und zu fördern. Das FSB ist die Gründungsorganisation von GLEIF.

Im Juni 2017 veröffentlichte das FSB den zwölften Lagebericht zu OTC-Derivatemarktreformen mit Informationen zu deren Umsetzung, der ein Update zum aktuellen Status und zur weltweiten Einführung des LEI bereitstellt.

Dem Bericht zufolge ist der LEI mittlerweile in den Regelungen von 40 Ländern integriert, wozu auch 14 FSB-Länder zählen. Bis Ende Mai 2017 haben über 513.177 Rechtsträger aus 200 Ländern LEIs beantragt, von denen 376.064 aus Mitgliedsstaaten des FSB stammen. Diese Zahlen zeigen, dass die LEI-Abdeckung in den letzten Jahren gestiegen ist.

Ab Mai 2017 hat „das Global LEI System (GLEIS) damit begonnen, Informationen zu den direkten und ultimativen Muttergesellschaften von Rechtsträgern zu sammeln und zu veröffentlichen. Die Behörden überwachen nach wie vor die Fortschritte hinsichtlich der Einführung und Verlängerung von LEIs und ergreifen bei Bedarf entsprechende Maßnahmen. Die Teilnehmer am GLEIS arbeiten zudem an der Einführung eines Systems von Registrierungsstellen, welches Verlängerungen vereinfacht, abgelaufene LEIs überwacht und eine bessere Abgrenzung von Rechtsträgern ermöglicht, die ihre Tätigkeit eingestellt haben.“

Der Bericht geht davon aus, dass „Gegenparteien aus der EU bei der Nutzung des LEI zur Identifizierung von Gegenparteien außerhalb der EU vor Herausforderungen gestellt werden“, da einige in anderen Ländern noch immer nicht über einen LEI verfügen. Dies könnte jedoch ein vorübergehendes Problem sein, bis die Einführung des LEI in allen Ländern abgeschlossen ist.

Global LEI System-Standards: Regulatory Oversight Committee startet Konsultation betreffend Unternehmensmaßnahmen und Datenhistorie

Das Regulatory Oversight Committee (LEI ROC) startete am 26. Juli 2017 eine öffentliche Konsultation betreffend Unternehmensmaßnahmen und Datenhistorie im Global LEI System (GLEIS). Die Konsultation legt den Schwerpunkt auf 17 Unternehmensmaßnahmen, wie etwa Namens- und Adressenänderungen, Fusionen und Ausgründungen, die Auswirkungen auf die Daten des Global LEI System nach sich ziehen. Stellungnahmen zur Konsultation sind bis Geschäftsschluss am 29. September 2017 zu senden an: leiroc@bis.org. Nachstehend finden Sie auszugsweise die Zusammenfassung des Konsultationsdokuments:

Im Jahr 2016 bildete das LEI ROC „eine Arbeitsgruppe im Rahmen seines Committee on Evaluation and Standards, um zu untersuchen, inwiefern Unternehmensmaßnahmen sich auf die Referenzdaten zu Rechtsträgern auswirken, die im GLEIS erfasst sind. Nach Rücksprache mit der Global LEI Foundation (GLEIF), den Local Operating Units (LOUs) des GLEIS und der Private Sector Preparatory Group des LEI ROC hat das ROC 17 Unternehmensmaßnahmen identifiziert, welche sich auf die Daten innerhalb des GLEIS auswirken, seien es die Referenzdaten, die Beziehungsdaten oder die Kerndaten zum Rechtsträger selbst. Einige dieser Unternehmensmaßnahmen werden – zumindest teilweise – bereits von den Daten abgedeckt, die im GLEIS erfasst sind. Allerdings hat das LEI ROC mögliche Verbesserungen in Bezug auf die Informationen, die im Zuge dieser Unternehmensmaßnahmen gesammelt werden sollten, auf die Art und Weise, wie die Informationen eingeholt werden sollten und wie die Daten für die spätere Verwendung aufbereitet werden sollten, identifiziert. Die Beziehungs- und Referenzdaten im GLEIS sollten granular genug sein, um die Analyse und Visualisierung von Änderungen in Bezug auf einen Rechtsträger und dessen Beziehungen zu anderen Rechtsträgern zu ermöglichen, und das sowohl rückblickend von der Gegenwart aus als auch zukunftsbezogen ab dem Zeitpunkt des Beitritts des Rechtsträgers in das GLEIS bis in die Gegenwart. In Bezug auf dieses Konsultationsdokument ist die Öffentlichkeit zu Beiträgen zu diesen möglichen Verbesserungen aufgerufen, insbesondere:

  • Im Hinblick auf Änderungen des Namens, Handelsnamens, der eingetragenen Adresse der Gesellschaft, der Adresse des Hauptsitzes und die Umwandlung einer internationalen Zweigniederlassung in eine Tochtergesellschaft (und umgekehrt die Umwandlung einer Tochtergesellschaft in eine internationale Niederlassung) sowie einige Änderungen, die Fonds betreffen, wird vorgeschlagen, (i) eine Historie der Datensatzänderungen aufgrund von Unternehmensereignissen und -maßnahmen bereitzustellen, die problemlos von den Endbenutzern des GLEIS durchsucht werden kann, und (ii) die LEI-Referenzdaten um das Datum des Inkrafttretens der Änderung (anstelle des Zeitpunkts, zu dem die Änderung im System erfasst wird) zu ergänzen. Derselbe Vorschlag würde für einige der neuen Elemente gelten, die in diesem Dokument vorgeschlagen werden.
  • Im Hinblick auf Fusionen bietet das GLEIS derzeit einen einfachen Zugang zu Informationen zur Nachfolgegesellschaft eines fusionierten Unternehmens, und es wird vorgeschlagen, den Abruf der Vorgängerunternehmen zu erleichtern.
  • Im Hinblick auf komplexe Akquisitionen (Reverse Takeovers) werden Meinungen dazu erbeten, welcher LEI erhalten bleiben und ob den Registrierten eine Wahlmöglichkeit gegeben werden sollte.
  • Es ist die Schaffung einer Ausgliederungsbeziehung geplant, wobei die Berichterstattung auf optionaler Basis erfolgen könnte. Zu dieser Möglichkeit sollen Meinungen eingeholt werden, ebenso wie zu der Frage, ob eine Wesentlichkeitsschwelle gelten sollte.
  • Es ist vorgesehen, die Definition inaktiver Rechtsträger zu klären, um in angemessenem Umfang solche Rechtsträger zu erfassen, die zwar aus juristischer Sicht noch existieren, bei denen jedoch keine Geschäftstätigkeit gegeben ist. Diese Klarstellung kann zu einer optimierten Klassifizierung von Rechtsträgern beitragen, denen derzeit der Status „abgelaufen“ zugeordnet ist.
  • Es wird zudem um die Abgabe von Meinungen in Bezug darauf gebeten, ob ein spezielles Datenelement hinzugefügt werden sollte, um zu signalisieren, dass ein Rechtsträger sich in Liquidation befindet.
  • Im Hinblick auf Unternehmensmaßnahmen, die zum Verschwinden der meldepflichtigen Rechtsträger führen (Fusionen, Auflösung) und daher nicht mehr von dem entsprechenden Rechtsträger gemeldet werden können, wird vorgeschlagen, alternative Quellen und Methoden einzuführen, um die Informationen zu aktualisieren (wie z. B. Datenfeeds zu Unternehmensmaßnahmen). Dieser Vorschlag könnte helfen, Fälle aufzudecken, in denen Rechtsträger derzeit als „abgelaufen" erscheinen, in der Tat jedoch inaktiv oder erloschen sind. Ein solcher Ansatz könnte auch dazu beitragen, die allgemeine Aktualität und Qualität der Daten innerhalb des GLEIS zu verbessern, indem er eine kostengünstige Möglichkeit für LOUs bereitstellt, Benachrichtigungen über potenzielle Änderungen zu erhalten und die Aktualisierung von LEI-Datensätzen durch die betroffenen Rechtsträger zu veranlassen (mittels des Prozesses der Selbstregistrierung).“

ISDA und GFMA rufen Unternehmen innerhalb und außerhalb der EU dazu auf, jetzt zu handeln, um die Einhaltung der MiFID II/MiFIR zu gewährleisten

Die International Swaps and Derivatives Association (ISDA) und die Global Financial Markets Association (GFMA) haben ein Memo veröffentlicht, um die Marktteilnehmer daran zu erinnern, dass in Kürze gemäß den europäischen Bestimmungen die Pflicht zum Führen eines LEI besteht, und haben dabei darauf hingewiesen, dass dies in vielen Fällen auch für Rechtsträger Geltung hat, die nicht in der EU ansässig sind. Gemeinsam rufen diese Organisationen Unternehmen – große wie kleine – dazu auf, jetzt zu handeln, um sicherzustellen, dass sie die Vorgaben erfüllen.

GLEIF steht voll und ganz hinter dieser Empfehlung und möchte nochmals betonen, dass die Marktteilnehmer zur Einhaltung der in Kürze in Kraft tretenden MiFID II/MiFIR und damit zur schnellstmöglichen Beantragung eines LEI verpflichtet sind. Das Fehlen eines LEI (bei einer Firma oder deren Kunden) bewirkt, dass die Firma die am 3. Januar 2018 in der EU in Kraft tretenden Meldeanforderungen nicht einhalten kann.

Ab dem 1. November 2017 sind EU-Transaktionsregister im Rahmen der European Market Infrastructure Regulation (EMIR) verpflichtet, Transaktionsmeldungen abzulehnen, die keinen LEI enthalten.

Die LEI-Vergabestellen sind umfassend darauf vorbereitet und bereit, sowohl Rechtsträger, die einen LEI beantragen müssen, als auch Unternehmen, die an der Funktion einer Registrierungsstelle interessiert sind, zu unterstützen. (Detaillierte Informationen zum von GLEIF eingeführten Konzept der Registrierungsstellen zur Erleichterung des Zugriffs auf das Netzwerk der LEI-Vergabestellen finden Sie unter „Links zum Thema" weiter unten.) Eine vorausschauende Planung und frühzeitige Anmeldung wird jedoch dringend empfohlen, um sicherzustellen, dass die LEIs rechtzeitig zum Inkrafttreten der MiFID II/MiFIR ausgestellt werden. Wenn die Registrierung erst im vierten Quartal 2017 erfolgt, kann die Erteilung von LEIs vor dem Inkrafttreten der MiFID II/MiFIR-Frist nicht garantiert werden.

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Über den Autor:

Stephan Wolf war der CEO der Global Legal Entity Identifier Foundation (GLEIF) (2014–2024). Seit März 2024 leitet er das Industry Advisory Board (IAB) der Digital Standards Initiative der Internationalen Handelskammer (ICC), der globalen Plattform für die Angleichung, Einführung und Einbindung digitaler Standards. Vor seiner Ernennung zum Vorsitzenden war er seit 2023 stellvertretender Vorsitzender des IAB. Im selben Jahr wurde er in den Vorstand der Internationalen Handelskammer (ICC) Deutschland gewählt.

Zwischen Januar 2017 und Juni 2020 war Herr Wolf Mitvorsitzender der International Organization for Standardization Technical Committee 68 FinTech Technical Advisory Group (ISO TC 68 FinTech TAG). Von One World Identity wurde Herr Wolf im Januar 2017 unter die Top 100 Leaders in Identity gewählt. Er verfügt über umfangreiche Erfahrung in der Einrichtung von Datenoperationen und globalen Implementierungsstrategien. Er hat während seines gesamten Berufslebens an der Weiterentwicklung grundlegender Unternehmens- und Produktentwicklungsstrategien gearbeitet. Herr Wolf war 1989 Mitgründer der IS Innovative Software GmbH und erster Geschäftsführer der Gesellschaft. Später wurde er Sprecher des Vorstands der Nachfolgegesellschaft IS.Teledata AG. Diese Gesellschaft wurde schließlich Teil der Interactive Data Corporation, wo Herr Wolf die Funktion des Technischen Direktors innehatte. Herr Wolf hat einen Abschluss in Betriebswirtschaft von der J. W. Goethe Universität, Frankfurt am Main.


Tags für diesen Artikel:
Datenverwaltung, LEI-Meldungen, außerbörsliche (OTC) Derivate, Richtlinienerfordernisse, Standards, Regulierung, Compliance, MiFID II / MiFIR, Regulatory Oversight Committee (ROC)