Legal Entity Identifier Meldungen: Das August-2016-Update
Die Global Legal Entity Identifier Foundation bietet einen Überblick über die jüngsten globalen Entwicklungen, die für die Einführung des Legal Entity Identifiers relevant sind
Autor: Stephan Wolf
Datum: 2016-08-09
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Im Juni 2016 schrieb die Financial Times (FT) in einem Artikel über den Legal Entity Identifier (LEI) mit dem Titel „Connect the corporate dots to see true transparency“ (Echte Transparenz durch die Verbindung von Unternehmensdaten): „Die derzeitigen Schwierigkeiten, den Umfang der Kreditengagements chinesischer Unternehmen zu verfolgen, sind darauf zurückzuführen, dass die Kreditvergabe über undurchsichtige Rechtsträger-Verflechtungen erfolgt. Ebenso hatten die Aufsichtsbehörden mit den Folgen des Lehman Brothers-Zusammenbruchs im Jahr 2008 zu kämpfen, da das Bankhaus mit fast 3 000 unterschiedlichen Rechtsträgern in der ganzen Welt verflochten war. Gibt es eine Lösung für dieses Problem? Ein guter Anfang wäre gemacht, wenn die Regierungsbehörden ihre Handelsregister online bereitstellen würden. Ein weiterer entscheidender Schritt wäre getan, wenn Regierungsbehörden und Unternehmen einen allgemeinen Standard für die Kennzeichnung von Rechtsträgern vereinbaren würden, sodass sie grenzüberschreitend zurückverfolgt werden können.“
Die FT bemerkt abschließend: „Glücklicherweise wird bereits daran gearbeitet: Im Jahr 2014 wurde die Global Legal Entity Identifier Foundation gegründet. Sie ermöglicht die Implementierung und Verwendung eines Legal Entity Identifiers (LEI, zu Deutsch: Rechtsträger-Kennung), ein Datenstandard zur eindeutigen Identifizierung von Teilnehmern einer Finanztransaktion. Gruppierungen wie beispielsweise die Data Coalition in Washington DC befürworten Gesetze, die die Unternehmen zur Nutzung von LEIs verpflichten würden. […] jede kleinste Datenspur bzw. die Verwendung eines LEIs könnten durch die Arbeit, die ein verborgenes Heer von Datenspezialisten leistet, dazu beitragen, das Gesamtbild der globalen Unternehmenstätigkeit transparenter zu machen. Sie verdienen Anerkennung und Unterstützung — sogar (oder besonders) von Unternehmensberatern.“
Um es interessierten Parteien zu ermöglichen, stets über die globalen Entwicklungen, die für die Einführung des LEIs relevant sind, auf dem Laufenden zu sein, veröffentlicht die Global Legal Entity Identifier Foundation (GLEIF) über den GLEIF-Blog die aktuellsten Meldungen. Dieser Blogbeitrag fasst die seit Mai 2016 veröffentlichten LEI-Meldungen zusammen.
Die in diesem Blogbeitrag genannten Quellen sind unten in den „weiterführenden Links“ aufgeführt.
Mario Draghi, Präsident der Europäischen Zentralbank, fordert „die Einführung verpflichtender Auflagen“ für die Verwendung der International Securities Identification Number und des LEIs
Auf der achten am 6. Juli 2016 abgehaltenen Statistikkonferenz der Europäischen Zentralbank (EZB) bekräftigte EZB-Präsident Mario Draghi dieses Anliegen: „Die heutige Konferenz trägt den Titel „Central bank statistics: moving beyond the aggregates“. Disaggregierte Daten sind in der Tat erforderlich, um die von Heterogenität geprägte reale Welt zu kennzeichnen und auszuwerten. Gerade für Zentralbanken ist dies von besonderer Bedeutung: Um unsere Geldpolitik so effektiv wie möglich umsetzen zu können, müssen wir genau wissen, welche Wirkung unsere geldpolitischen Maßnahmen in allen Wirtschaftsbereichen zeigen. Unser Bedarf an granularen Daten steigt sowohl mit den Herausforderungen, denen die monetäre und makroprudenzielle Politik im aktuellen Wirtschaftsklima gegenübersteht, als auch mit den Informationen, die für die mikroprudenzielle Aufsicht durch den Single Supervisory Mechanism (SSM) benötigt werden.”
„Dieser Bedarf an Daten auf höherem Disaggregierungsniveau birgt jedoch eigene Probleme. Das erste ist sicherzustellen, dass die Daten auf eine Weise erhoben werden, die mehrere Nutzungsmöglichkeiten zulässt. Dies erfordert ein höheres Maß der Harmonisierung und die Möglichkeit, Daten zwischen Institutionen austauschen zu können, ohne dabei die Geheimhaltungspflicht zu verletzen. Das zweite Problem ist die Zusammenarbeit mit dem Finanzsektor. Es muss sichergestellt sein, dass der Aufwand für die vermehrte Datenerhebung so gering wie möglich ist.
„Der Bedarf an einer Harmonisierung und Standardisierung geht jedoch über die Grenzen Europas hinaus. Finanztransaktionen sind ein globales Geschäft und sowohl die Regulierung als auch die grundlegenden Datenerfordernisse für global tätige Unternehmen würden von einer weiteren globalen Harmonisierung profitieren. Ein konkreter Schritt zur Standardisierung ist die Einführung verpflichtender Auflagen zur Verwendung der International Securities Identification Number und des globalen Legal Entity Identifiers. Europa sollte seine führende Rolle bei der Implementierung der zweiten Phase der G20 Data Gaps Initiative behalten.”
U.S. Financial Stability Oversight Council: „Die breitere Einführung des LEIs durch die Akteure des Finanzmarktes hat für den Rat nach wie vor Priorität“
Der US-amerikanische Rat zur Beaufsichtigung der Finanzmarktstabilität (Financial Stability Oversight Council, FSOC) hat die Aufgabe, Risiken für die Stabilität des US-amerikanischen Finanzmarktes zu identifizieren, die Disziplin am Markt zu fördern und den Risiken, die die Stabilität des US-amerikanischen Finanzsystems gefährden könnten, zu begegnen. In seinem sechsten Jahresbericht erklärt der FSOC, die breitere Einführung des LEIs durch die Akteure des Finanzmarktes habe für ihn nach wie vor Priorität. Wenn das globale LEI-System beginnt, Informationen zu den Hierarchiedaten einer Organisation zu erheben und zu veröffentlichen, ist es sehr wichtig, dass alle Rechtsträger eines komplexen Finanzinstituts über einen LEI verfügen. Nur so erhalten Behörden und die Öffentlichkeit ein Gesamtbild dieser Eigentümerstrukturen. Um die breitere Einführung des LEIs zu fördern, empfiehlt der Rat seinen Mitgliedsbehörden, die Verwendung von LEIs im regulatorischen Berichtswesen und bei anderen Datenerhebungen, sofern angemessen, voranzutreiben.” (Weitere Informationen zur geplanten Erweiterung des LEI-Datenpools, um Informationen zu direkten und ultimativen Muttergesellschaften einzubeziehen, finden Sie unten in den „weiterführenden Links“.)
Ausschuss für Zahlungsverkehr und Marktinfrastrukturen (CPMI): Abschlussbericht zum Korrespondenzbankgeschäft enthält Empfehlungen zur Verwendung des LEIs
Hauptaufgabe des CPMI ist es, sichere und effiziente Zahlungsverkehrs-, Verrechnungs-, Abwicklungs- und damit verbundene Systeme zu fördern und dadurch die Finanzstabilität und die Gesamtwirtschaft zu unterstützen. Der CPMI beobachtet und analysiert die Entwicklungen dieser Systeme sowohl innerhalb der einzelnen Länder als auch grenzüberschreitend. Zudem dient er als Forum für die Zusammenarbeit unter Zentralbanken in einschlägigen aufsichtsrechtlichen, strategischen und betriebstechnischen Fragen, nicht zuletzt der Bereitstellung von Zentralbankdienstleistungen. Der CPMI ist ein globales normgebendes Gremium und setzt sich für die weltweite Stärkung der Vorschriften, Maßnahmen und Praktiken in diesem Bereich ein. Das Sekretariat des CPMI ist bei der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) angesiedelt.
Der Abschlussbericht zum Korrespondenzbankgeschäft, der am 13. Juli 2016 vom CPMI veröffentlicht wurde, spricht fünf Empfehlungen aus, die dazu beitragen sollen, einige der Kosten und Problematiken im Zusammenhang mit dem Korrespondenzbankgeschäft zu mindern.
In der entsprechenden Presseveröffentlichung der BIZ heißt es: „Bis vor Kurzem unterhielten Banken Beziehungen zu einem breiten Korrespondenzbankennetz, aktuell mehren sich jedoch die Hinweise, dass die Zahl der Korrespondenzbankbeziehungen rückläufig ist. Damit wäre die Gefahr einer zunehmenden Fragmentarisierung der grenzüberschreitenden Zahlungsverkehrssysteme und einer geringeren Auswahl verfügbarer Optionen für diese Transaktionen verbunden. Korrespondenzbanken sind ein wesentliches Element des globalen Zahlungsverkehrs, insbesondere bei grenzüberschreitenden Transaktionen. Über ihre Beziehungen zu Korrespondenzbanken können Banken auf Finanzdienstleistungen in anderen Ländern zugreifen, ihren Kunden grenzüberschreitende Zahlungsdienstleistungen anbieten und somit u. a. den internationalen Handel und die finanzielle Inklusion fördern.“
„Der Bericht zum Korrespondenzbankgeschäft enthält einige grundlegende Definitionen, umreißt die gängigsten Formen von Korrespondenzbankvereinbarungen, fasst die jüngsten Entwicklungen zusammen und behandelt kurz die ihnen zugrunde liegenden Faktoren. Im Bericht sind schließlich Empfehlungen zu bestimmten Maßnahmen ausgearbeitet betreffend die (i) Nutzung von Know-your-customer (KYC)-Datenbanken; (ii) Nutzung des […] LEIs im Korrespondenzbankgeschäft; (iii) Initiativen zur Bereitstellung relevanter Informationen; (iv) Verbesserung bei Zahlungsverkehrsnachrichten und (v) Nutzung von LEIs als Zusatzinformation in Zahlungsverkehrsnachrichten.”
„Als nächster Implementierungsschritt sollten diese Maßnahmen nach Auffassung des CPMI von allen zuständigen Behörden und interessierten Parteien weiter analysiert werden, um die möglichen Auswirkungen der einzelnen Maßnahmen abzuwägen und unerwünschte Folgen zu vermeiden. Der CPMI erwartet, dass die betreffenden Interessengruppen alle Überprüfungen und Nachforschungen, die angesichts der fünf Empfehlungen erforderlich sein könnten, sobald wie möglich einleiten.“
In Bezug auf die Verwendung des LEIs im Korrespondenzbankgeschäft gibt der Bericht folgende spezifische Empfehlung: „Abgesehen davon, dass sich interessierte Parteien für die allgemeine Verwendung von LEIs durch Rechtsträger einsetzen, sollten sie insbesondere die Verwendung von LEIs als Identifikationsmöglichkeit, die in KYC-Datenbanken und Vereinbarungen über den Informationsaustausch aufgenommen wird, für alle am Korrespondenzbankgeschäft beteiligten Banken unterstützen. Im Idealfall sollten diese Maßnahmen grenzüberschreitend in vielen Ländern gleichzeitig koordiniert und ausgeführt werden. Möglicherweise besteht bei Behörden und interessierten Parteien der Wunsch, die Verwendung einer BIC [Business Identifier Code]-to-LEI-Zuordnungsfunktion zu fördern, die eine Rückverfolgung der in einer Zahlungsverkehrsnachricht verfügbaren Informationen auf den betreffenden LEI möglich macht. Darüber hinaus werden die entsprechenden Behörden (z. B. das LEI Regulatory Oversight Committee (LEI ROC) und AMLEG) ermutigt weiter auszuarbeiten, inwieweit Banken auf den LEI als Mittel für einen verlässlichen Informationszugriff bauen können, um ihren kundenbezogenen Due Diligence-Pflichten nachzukommen.”
Das Akronym AMLEG steht für AML/CFT [anti-money laundering / combating the financing of terrorism] Expert Group – (Expertengruppe für Fragen der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung).
In Hinblick auf die Verwendung des LEIs als Zusatzinformation in Zahlungsverkehrsnachrichten führt der Bericht aus: „Die Verwendung des LEIs als Zusatzinformation in Zahlungsverkehrsnachrichten sollte in den derzeit relevanten Zahlungsverkehrsnachrichten optional möglich sein (…). Um die optionale Verwendung des LEIs zu ermöglichen, sollten die relevanten Interessengruppen (z. B. die Payment Market Practice Group) die Definition einer gemeinsamen Marktpraxis ausarbeiten, nach der LEIs in die aktuell relevanten Zahlungsverkehrsnachrichten einbezogen werden können, ohne die derzeitige Zahlungsnachrichtenstruktur zu verändern. Außerdem wäre es zu begrüßen, wenn die relevanten Parteien (d. h. ISO und SWIFT) im Rahmen einer möglicherweise anstehenden Migration auf Datenformate, die auf dem ISO 20022 Nachrichtenstandard basieren, dedizierte Codes bzw. Datenfelder für die Integration von LEIs in diese Zahlungsverkehrsnachrichten entwickeln würden.“
Die Payments Market Practice Group (PMPG) bietet ein globales Forum für die Optimierung von Marktpraktiken, das nebst der Etablierung weltweit gültiger Abwicklungsstandards eine vollautomatische Verarbeitung von Zahlungsverkehrsströmen und einen besseren Kundenservice ermöglichen wird. Weitere Informationen finden Sie unten in den „weiterführenden Links“.
ISO 20022 ist ein mehrteiliger internationaler Standard, der vom Technical Committee TC68 der Internationalen Organisation für Normung (ISO) erstellt wurde. Weitere Informationen finden Sie unten in den „weiterführenden Links“.
Christine Lagarde, geschäftsführende Direktorin des Internationalen Währungsfonds (IWF): Eine der Maßnahmen, das Risiko im Korrespondenzbankgeschäft zu verringern, ist „die Verwendung des LEIs für Banken und Großunternehmen, die an bestimmten Transaktionen beteiligt sind”
In einer Rede vom 18. Juli 2016 mit dem Titel „Relations in Banking – Making it Work for Everyone“ (Beziehungen im Bankgeschäft – Wie ein funktionsfähiges System für alle geschaffen werden kann) gab Christine Lagarde, geschäftsführende Direktorin des Internationalen Währungsfonds (IWF), im Hinblick auf das Korrespondenzbankgeschäft zu bedenken: „Es besteht Handlungsbedarf von Seiten der betroffenen Länder, der Aufsichtsbehörden und der internationalen Banken. Alle drei haben ein Interesse daran, diese Problematik in Angriff zu nehmen. Natürlich müssen die betroffenen Länder selbst in die Pflicht genommen werden. Sie müssen ihre regulatorischen und aufsichtsrechtlichen Rahmenbedingungen aktualisieren, um die Regelkonformität mit internationalen Standards, insbesondere in den Bereichen Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung und Steuertransparenz, zu verbessern. Der Fall Mexiko ist ein gutes Beispiel dafür, wie solche Maßnahmen zur Verbesserung von Korrespondenzbankbeziehungen beigetragen haben. Die Behörden haben Vorschriften zur Verschärfung der Kontrollen im Bereich der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung erlassen, insbesondere für Finanzinstitute, die an Aktivitäten mit Hochrisiko-Produkten beteiligt waren, und forderten die Verwendung des […] Legal Entity Identifiers für an bestimmten Transaktionen beteiligte Banken und Großunternehmen. Diese Maßnahmen wurden in Absprache mit den Heimatbehörden der großen globalen Banken getroffen. Sie haben das Risiko von Störungen im Korrespondenzbankgeschäft verringert und gleichzeitig die Stabilität des regulatorischen Rahmenwerks im eigenen Land erhöht.”
LEI Regulatory Oversight Committee: Strategiedokument zur Integrierung von Daten internationaler/ausländischer Zweigstellen in das Global LEI System
Das LEI Regulatory Oversight Committee (LEI ROC) ist eine Gruppe von Behörden aus der ganzen Welt, die im Januar 2013 zur Koordinierung und Beaufsichtigung eines weltweiten Rahmenwerks juristisch verbindlicher Rechtsträgeridentifikatoren – das Global LEI-System – eingerichtet wurde. In seiner Rolle als Aufsichtsgremium für die Global Legal Entity Identifier Foundation (GLEIF) stellt LEI ROC sicher, dass GLEIF die Grundsätze des Systems einhält.
Am 11. Juli 2016 veröffentlichte LEI ROC die endgültige Fassung seines Strategiedokuments mit dem Titel „Including Data on international/foreign branches in the Global LEI System“ (Integration von Daten internationaler/ausländischer Zweigstellen in das Global LEI System), einschließlich einer Zusammenfassung der Antworten auf die öffentliche Konsultation.
Das Strategiedokument enthält „die Ausgestaltung der Strategie, Definitionen und die Bedingungen für die Vergabe von LEIs für internationale Zweigstellen (auch ausländische Zweigstellen genannt und im Folgenden als ‚internationale Zweigstellen‘ bezeichnet). Eine erste Implementierung wird, vorbehaltlich der Zustimmung von [LEI] ROC und der Etablierung eines angemessenen Rahmenwerks, das sicherstellt, dass die in diesem Dokument beschriebenen Bedingungen erfüllt werden, zu Beginn des Jahres 2017 erwartet. Nach der Etablierung des Rahmenwerks wird [LEI] ROC den Interessengruppen ein genaueres Implementierungsdatum mitteilen.“ Dieser Ansatz reagiert auf das Mandat, das Global LEI System „so offen und inklusiv wie möglich zu machen und somit dessen Nutzen für Aufsichtsbehörden und Akteure des Finanzmarktes, unter Wahrung der Datenintegrität und Einhaltung der Gründungsleitsätze [des Systems], zu erhöhen“.
Das LEI ROC definiert mittels dieses Strategiedokuments einen Standard für das Global LEI System, der die Vergabe von LEIs an Zweigstellen unter den folgenden Bedingungen ermöglicht:
Die Zweigstelle ist eine internationale Hauptniederlassung oder ein internationales Zweigstellennetz außerhalb des Sitzlandes der Zentrale. Für Zwecke dieses Strategiedokuments ist der Begriff „Jurisdiktion“ gleichbedeutend mit „Land“ und eine internationale Hauptniederlassung oder ein internationales Zweigstellennetz außerhalb des Sitzlandes der Zentrale bezeichnen ein dem Rechtsträger einer Zentrale angehörendes Unternehmen, das selbst keine Rechtspersönlichkeit besitzt und das sich in einer anderen Jurisdiktion als der Jurisdiktion, in der der Rechtsträger der Zentrale niedergelassen ist, d. h. in einem Gastland außerhalb seines Herkunftsstaates, befindet. Nach dieser Definition kann ein Unternehmen aus einem Büro oder sonstigen Geschäftsstellen oder aus mehreren Büros (d. h. einem Zweigstellennetz) an verschiedenen Standorten desselben Gastlandes bestehen: Selbst in letzterem Fall würde nur ein LEI pro Gastland vergeben, was im Wesentlichen auf den Grundsatz „ein Land - ein LEI“ hinausläuft.“ Anders als ausländische Tochtergesellschaften einer Muttergesellschaft, die separate Rechtspersönlichkeiten oder nach dem Recht der Gastländer organisiert sind, ist eine internationale Zweigstelle nach dieser Definition eine rechtlich abhängige Einheit des Rechtsträgers der Zentrale, die nicht selbstständig vom Rechtsträger ihrer Zentrale existieren kann;
Die Zweigstelle ist in einem öffentlich einsehbaren lokalen Unternehmensregister oder lokalen Register einer Aufsichts- oder Steuerbehörde eingetragen;
Die Zentrale (oder der Hauptsitz) dieser Zweigstelle besitzt bereits einen LEI, sodass der LEI des Rechtsträgers der Zentrale stets dem LEI der internationalen Zweigstelle im Global LEI System zugeordnet werden kann; und
Die Referenzdaten der Zweigstelle im LEI-System sind für Nutzer leicht zugänglich und lassen stets den Zweigstellenstatus erkennen.
Das LEI ROC „ist sich dessen bewusst, dass nicht alle Erfordernisse der Identifikation von Zweigstellen durch diesen Ansatz gedeckt sind. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass der Ansatz eine künftige Erweiterung des Global LEI Systems nicht ausschließt. Es könnten daher weitere Zweigstellendaten einbezogen werden, nachdem Lehren aus den Erfahrungen mit der Implementierung gezogen wurden.“ Mit Blick auf das künftige Arbeitsprogramm wird das LEI ROC weitere Möglichkeiten zur Aufnahme von Rechtsträgerinformationen in das Global LEI System analysieren und gegebenenfalls zu einem späteren Zeitpunkt eine öffentliche Konsultation zu diesen Themen durchführen.
Änderungen der Melderegeln für den Derivatehandel in Kanada betreffen Händler und Endnutzer
Wie der Unternehmensberater JD Supra am 12. Mai 2016 berichtete, „haben die Wertpapieraufsichtsbehörden in Ontario, Québec und Manitoba Änderungen an den bestehenden Meldepflichten für den Derivatehandel angekündigt, die sowohl für die Händler als auch die „Endnutzer“ von Derivaten von Bedeutung sein werden. Die Änderungen der bestehenden Melderegeln [TR (Trade Reporting) Amendments] beinhalten Verpflichtung jeder Partei einer Transaktion, einen LEI zu beantragen und zu führen; eine Formalisierung der früheren Vereinbarung zur Befreiung von der Meldepflicht in Zusammenhang mit konzerninternen Handelsgeschäften von Endnutzern und strengere Anforderungen für die öffentliche Verbreitung anonymer Daten auf Transaktionsebene. Darüber hinaus betreffen sie weitere Änderungen technischer Art.“
„‚Endnutzer‘ (d. h., Gegenparteien, die selbst keinen Derivatehandel betreiben) unterliegen im Allgemeinen keinen direkten Meldepflichten für Handelsgeschäfte, wenn diese mit Gegenparteien abgeschlossen werden, die „Derivatehändler“ sind (d. h., Gegenparteien, die ein Gewerbe im Derivatehandel in der Provinz oder dem Territorium ausüben, in dem der Endnutzer eine lokale Gegenpartei ist). Für Endnutzer waren die bisherigen Regeln daher nur von begrenzter Relevanz, solange sie keine Derivategeschäfte mit anderen Endnutzern tätigten und nicht von ihren Gegenparteien aufgefordert wurden, einen LEI zu beantragen.“
„Hinsichtlich der TR Amendments werden folgende Änderungen für Endnutzer von Bedeutung sein: […] Vorbehaltlich weniger Ausnahmen, erlegen die TR Amendments allen Gegenparteien (einschließlich Endnutzern) die direkte Verpflichtung auf, LEIs zu beantragen, zu führen und zu verlängern. […] Die neue Anforderung schließt ein Lücke in der bestehenden Regelung: Meldepflichtige Gegenparteien müssen LEIs für ihre Gegenparteien angeben, aber eine meldepflichtige Gegenpartei ist nicht berechtigt, einen LEI für eine Gegenpartei zu beantragen. Bis zur Veröffentlichung der TR Amendments war eine meldepflichtige Partei nicht automatisch verpflichtet, über einen LEI zu verfügen.“
Kanada: Wertpapieraufsichtsbehörden ändern Melderegeln für Derivate
Wie Advisor.CA am 4. Juli 2016 berichtete, kündigten die Wertpapieraufsichtsbehörden von Alberta, New Brunswick, Neufundland und Labrador, der Nordwest-Territorien, von Neuschottland, Nunavut, Prince Edward Island und Yukon am selben Tag „die Einführung von Änderungen an Multilateral Instruments 91-101 Derivatives: Product Determination und 96-101 Trade Repositories and Derivatives Data Reporting an. Zum selben Zeitpunkt ließ die Provinz Saskatchewan verlauten, dass sie die Änderungen an MI 96-101 übernehmen und die Änderungen an MI 91-101 zwecks Kommentierung veröffentlichen werde.“
Vorbehaltlich ministerieller Genehmigungen werden die Änderungen am 30. September 2016 eingeführt. „Mit diesen Schriftwerken wurden Regeln für die Meldung und Sammlung von Daten zu Over-the-Counter- (OTC-) Derivaten festgelegt. Die Änderungen dienen dazu, die aufsichtsrechtliche Überwachung des OTC-Derivatemarkts zu verbessern, welches auch die Fähigkeit einschließt, systemische Risiken und das Risiko von Marktmissbrauch zu erkennen und anzugehen.“
Die Änderungen betreffen u. a. die Implementierung folgender Punkte:
Verpflichtung aller lokalen Gegenparteien, einen LEI zu beantragen;
Befreiung für konzerninterne Derivate und
Auflagen für die öffentliche Verbreitung von Transaktionsdaten bestimmter OTC-Derivate.
„Die Änderungen stehen im Wesentlichen in Einklang mit den jüngsten Änderungen der entsprechenden Melderegeln für lokale OTC-Derivate in Manitoba, Ontario und Québec. Vorbehaltlich der ministeriellen Genehmigung dürfte die British Columbia Securities Commission demnächst ihre geänderte Fassung veröffentlichen.”
US-amerikanische Federal Energy Regulatory Commission ändert ihren Vorschlag zur Verbesserung des Berichtswesens zur Unterstützung von Vollstreckungsbehörden
Wie The National Law Review berichtete, gab die „US-amerikanische ‚Federal Energy Regulatory Commission‘ (‚FERC‘ oder ‚Commission‘) auf ihrer Sitzung vom 21. Juli 2016 eine Notice of Proposed Rulemaking (‚NOPR‘) heraus, in der die Einführung neuer Melderegeln vorgeschlagen wird, denen zufolge an Marktraten orientierte Verkäufer (market-based rate (MBR) Sellers) und Rechtsträger, die nur mit virtuellen Produkten und finanziellen Übertragungsrechten auf Märkten handeln, die von regionalen Übertragungsstellen (Regional Transmission Organizations, RTO) und unabhängigen Systembetreibern (Independent System Operators, ISO) betrieben werden, sogenannte ‚Virtual/FTR Participants‘, verpflichtet werden sollen, ausführliche Informationen zu Eigentumsverhältnissen, Mitarbeitern und vertragsbezogenen Daten an eine von der FERC geführte Datenbank zu übermitteln. […] Alle MBR Seller und Virtual/FTR Participants wären dazu verpflichtet, einen […] LEI […] zu beantragen und der FERC anzugeben. Viele Unternehmen dürften bereits über einen LEI verfügen, der bisher für andere Zwecke verwendet wurde.“
„Die in der NOPR vom 21. Juli dargelegten Vorschläge sind modifizierte Fassungen der Vorschläge, die in zwei zum Vorjahresende veröffentlichten NOPRs herausgegeben wurden, einschließlich eines Vorschlags, dem zufolge jeder Rechtsträger, der an RTO/ISO-Märkten teilnimmt, ‚verbundene Personen‘ [Connected Entities] – ein Begriff, der der Definition nach verschiedene Beziehungen zu angeschlossenen Unternehmen, Mitarbeitern und Geschäftsbeziehungen einschließt, die vormals nicht Gegenstand von FERC-Untersuchungen waren – identifizieren und melden soll. In weiterführenden Veröffentlichungen hat die Commission ihre beiden früheren NOPRs zurückgezogen. Wenngleich in der NOPR vom 21. Juli versucht wird, der Kritik am ersten ‚Connected Entity‘-Vorschlag mit einer umformulierten Definition des Begriffs ‚Connected Entity‘ zu begegnen, würde die NOPR vom 21. Juli allen MBR Sellern (nicht nur jenen, die auf RTO/ISO-Märkten handeln) und Virtual/FTR Participants erhebliche neue Meldepflichten auferlegen, die zu einem deutlich höheren Compliance-Risiko führen dürften. […] Die FERC scheint erkannt zu haben, dass im Hinblick auf ihre Vorschläge Bedarf an einem Dialog mit der Industrie besteht und möchte eine Reihe technischer Workshops anbieten, um die vorgeschlagene Regelung näher zu beleuchten. Der erste technische Workshop ist für den 11. August 2016 anberaumt.“
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Stephan Wolf war der CEO der Global Legal Entity Identifier Foundation (GLEIF) (2014–2024). Seit März 2024 leitet er das Industry Advisory Board (IAB) der Digital Standards Initiative der Internationalen Handelskammer (ICC), der globalen Plattform für die Angleichung, Einführung und Einbindung digitaler Standards. Vor seiner Ernennung zum Vorsitzenden war er seit 2023 stellvertretender Vorsitzender des IAB. Im selben Jahr wurde er in den Vorstand der Internationalen Handelskammer (ICC) Deutschland gewählt.
Zwischen Januar 2017 und Juni 2020 war Herr Wolf Mitvorsitzender der International Organization for Standardization Technical Committee 68 FinTech Technical Advisory Group (ISO TC 68 FinTech TAG). Von One World Identity wurde Herr Wolf im Januar 2017 unter die Top 100 Leaders in Identity gewählt. Er verfügt über umfangreiche Erfahrung in der Einrichtung von Datenoperationen und globalen Implementierungsstrategien. Er hat während seines gesamten Berufslebens an der Weiterentwicklung grundlegender Unternehmens- und Produktentwicklungsstrategien gearbeitet. Herr Wolf war 1989 Mitgründer der IS Innovative Software GmbH und erster Geschäftsführer der Gesellschaft. Später wurde er Sprecher des Vorstands der Nachfolgegesellschaft IS.Teledata AG. Diese Gesellschaft wurde schließlich Teil der Interactive Data Corporation, wo Herr Wolf die Funktion des Technischen Direktors innehatte. Herr Wolf hat einen Abschluss in Betriebswirtschaft von der J. W. Goethe Universität, Frankfurt am Main.