Global Legal Entity Identifier Foundation beginnt mit der Zulassung von Organisationen für die Vergabe von Legal Entity Identifiers
In ihrer Funktion als Zulassungsagentur beurteilt die Global Legal Entity Identifier Foundation die Eignung von Organisationen, die als Vergabestellen für Legal Entity Identifiers auftreten möchten
Autor: Stephan Wolf
Datum: 2015-10-07
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Die Global Legal Entity Identifier Foundation (GLEIF) startete am 7. Oktober 2015 ihr Zulassungsprogramm, bei dem die Eignung von Organisationen bestätigt wird, die Legal Entity Identifiers (LEIs) an Rechtsträger vergeben, die sich an Finanztransaktionen beteiligen. LEIs ermöglichen eine klare und eindeutige Identifikation dieser Rechtsträger. Organisationen, die derzeit LEIs auf Grundlage älterer Zulassungsverfahren vergeben, müssen von GLEIF zugelassen werden. Das Gleiche gilt für Organisationen, die zukünftig LEIs zu vergeben wünschen. Dieser Blogbeitrag fasst die wesentlichen Informationen zum Start des GLEIF-Zulassungsprogramms zusammen.
Die in diesem Blogbeitrag genannten Quellen sind unten in den „weiterführenden Links“ aufgeführt.
Kurze Zusammenfassung: Die Ziele der LEI-Initiative
2011 rief die Gruppe der zwanzig wichtigsten Industrie- und Schwellenländer das Financial Stability Board (FSB) auf, Empfehlungen für ein globales LEI-System und eine unterstützende Leitungsstruktur vorzulegen. Dies führte zur Entwicklung des Global LEI Systems, das durch die Vergabe von LEIs heute die eindeutige Identifikation von Rechtsträgern, die an Finanztransaktionen in der ganzen Welt beteiligt sind, ermöglicht. Das FSB betonte, dass die weltweite Übernahme des LEIs mehrere „Ziele für die Finanzstabilität“ untermauere und „auch dem Privatsektor großen Nutzen“ biete.
Der LEI ist ein zwanzigstelliger, alphanumerischer Code, der auf dem von der Internationalen Organisation für Normung (ISO) entwickelten Standard ISO 17442 basiert. Der LEI ist mit wesentlichen Referenzdaten verbunden, die eine klare und eindeutige Identifikation der Rechtsträger, die an Finanztransaktionen beteiligt sind, ermöglichen.
GLEIF ist eine gemeinnützige Organisation, die im Juni 2014 vom FSB gegründet wurde, um die Umsetzung und die Nutzung des LEIs zu unterstützen. GLEIF hat ihren Hauptsitz in Basel in der Schweiz. Die Leistungen von GLEIF stellen die operative Integrität des Global LEI Systems sicher. GLEIF stellt außerdem die technische Infrastruktur zur Verfügung, die Nutzern über eine offene Datenlizenz kostenlosen Zugriff auf die gesamten, weltweiten LEI-Daten bietet. GLEIF untersteht der Aufsicht des LEI Regulatory Oversight Committees (ROC). Das LEI ROC ist eine Gruppe von über 60 öffentlichen Behörden aus mehr als 40 Ländern, die im Januar 2013 gegründet wurde, um das Global LEI-System zu koordinieren und zu überwachen.
Die Zulassung ist ein strenger, von GLEIF durchgeführter Beurteilungsprozess
In ihrer Rolle als Zulassungsagentur beurteilt GLEIF die Eignung von Organisationen, die als LEI-Vergabestellen für Rechtsträger tätig werden möchten. Organisationen, die derzeit LEIs auf Grundlage älterer Zulassungsverfahren vergeben, müssen von GLEIF zugelassen werden. Das Gleiche gilt für Organisationen, die zukünftig LEIs zu vergeben wünschen.
Die Zulassung ist ein strenger, von GLEIF durchgeführter Beurteilungsprozess. Anwärterorganisationen müssen die im Master Agreement – dem vertraglichen Rahmenwerk, das die Beziehung zwischen GLEIF und den LEI-Vergabeorganisationen regelt – enthaltenen Anforderungen erfüllen. Das Master Agreement erhielt seine endgültige Form nach einem umfassenden Prüfungsverfahren, an dem GLEIF, Vertreter der bestehenden LEI-Vergabeorganisationen und das LEI ROC beteiligt waren.
Vor dem Start des GLEIF-Zulassungsprogramms war das LEI Regulatory Oversight Committee (LEI ROC) für die Zulassung von Organisationen als LEI-Vergabestellen verantwortlich. GLEIF übernahm mit Abschluss einer Absichtserklärung zwischen dem LEI ROC und GLEIF die Verantwortung für die Beurteilung von Anwärterorganisationen.
LEI ROC wird keine neuen Anträge auf Zulassung als LEI-Vergabestellen mehr annehmen. Jede LEI-Vergabestelle, die bisher vom LEI ROC bestätigt wurde, muss eine GLEIF-Zulassung beantragen. Sie unterliegen den gleichen Beurteilungskriterien, wie alle neuen Organisationen, die die Zulassung anstreben. Nur Organisationen, die von GLEIF zugelassen sind, werden zur Vergabe von LEIs berechtigt sein.
Bereits vergebene LEIs bleiben gültig
Organisationen, die derzeit auf Grundlage einer vom LEI ROC erteilten Zulassung tätig sind, werden weiterhin LEIs vergeben, während sie das GLEIF-Zulassungsverfahren durchlaufen. Alle vergebenen LEIs bleiben gültig, ungeachtet dessen, ob die Vergabestelle bei der GLEIF-Zulassung erfolgreich ist oder nicht. Falls eine Organisation, die derzeit LEIs vergibt, die Anforderungen der GLEIF-Zulassung nicht erfüllen sollte, werden die von dieser Organisation vergebenen LEIs auf eine von GLEIF zugelassene Vergabestelle übertragen.
LEI-Vergabestellen – die auch als Local Operating Units bezeichnet werden – erbringen Registrierungs-, Verlängerungs- und andere Dienstleistungen und agieren als primäre Schnittstellen für Rechtsträger, die einen LEI erhalten möchten. Ein Rechtsträger ist nicht darauf beschränkt, eine LEI-Vergabestelle in seinem eigenen Land zu nutzen. Stattdessen kann er auch den Registrierungsservice jeder beliebigen Local Operating Unit in Anspruch nehmen, die für die Validierung von LEI-Registrierungen in ihrem Rechtsraum qualifiziert und dafür zugelassen ist.
GLEIF prüft jährlich, ob die für die Vergabe und Pflege der LEIs zugelassenen Organisationen diese Anforderungen in Hinblick auf die Serviceorientierung und die Qualität, die im Master Agreement festgelegt sind, auch weiterhin erfüllen.
Die Umsetzung des GLEIF-Zulassungsprogramms ist das erste von mehreren GLEIF-Dienstleistungsangeboten, die in den nächsten sechs Monaten eingeführt werden, um ihre Partner im Global LEI System dabei zu unterstützen, die Qualität, die Zuverlässigkeit und die Nutzbarkeit der LEI-Daten zu optimieren.
Der GLEIF-Vorsitzende Gerard Hartsink merkte dazu an: „Mit Abschluss der Absichtserklärung zwischen GLEIF und dem LEI Regulatory Oversight Committee hat GLEIF größere Verantwortung dafür übernommen, sicherzustellen, dass der LEI zu einem weitverbreiteten öffentlichen Gut wird. Die Verwendung des LEIs erhöht die Transparenz und die Stabilität der Finanzmärkte. Sie generiert auch einen greifbaren Nutzen für Unternehmen, zum Beispiel ein niedrigeres Kontrahentenrisiko.“
GLEIF veröffentlichte die Absichtserklärung, das Master Agreement und die zugehörigen Zulassungsdokumente am 7. Oktober 2015 auf ihrer Website.
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Stephan Wolf war der CEO der Global Legal Entity Identifier Foundation (GLEIF) (2014–2024). Seit März 2024 leitet er das Industry Advisory Board (IAB) der Digital Standards Initiative der Internationalen Handelskammer (ICC), der globalen Plattform für die Angleichung, Einführung und Einbindung digitaler Standards. Vor seiner Ernennung zum Vorsitzenden war er seit 2023 stellvertretender Vorsitzender des IAB. Im selben Jahr wurde er in den Vorstand der Internationalen Handelskammer (ICC) Deutschland gewählt.
Zwischen Januar 2017 und Juni 2020 war Herr Wolf Mitvorsitzender der International Organization for Standardization Technical Committee 68 FinTech Technical Advisory Group (ISO TC 68 FinTech TAG). Von One World Identity wurde Herr Wolf im Januar 2017 unter die Top 100 Leaders in Identity gewählt. Er verfügt über umfangreiche Erfahrung in der Einrichtung von Datenoperationen und globalen Implementierungsstrategien. Er hat während seines gesamten Berufslebens an der Weiterentwicklung grundlegender Unternehmens- und Produktentwicklungsstrategien gearbeitet. Herr Wolf war 1989 Mitgründer der IS Innovative Software GmbH und erster Geschäftsführer der Gesellschaft. Später wurde er Sprecher des Vorstands der Nachfolgegesellschaft IS.Teledata AG. Diese Gesellschaft wurde schließlich Teil der Interactive Data Corporation, wo Herr Wolf die Funktion des Technischen Direktors innehatte. Herr Wolf hat einen Abschluss in Betriebswirtschaft von der J. W. Goethe Universität, Frankfurt am Main.