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GLEIF veröffentlichte den vierteljährlichen Global-LEI-System-Bericht über die Geschäftstätigkeit zum zweiten Quartal 2018

Die Global-LEI-System-Berichte über die Geschäftstätigkeit heben die wichtigsten Trends bei der Einführung des LEIs hervor und bieten tiefgehende Analysen zum LEI-Datenpool


Autor: Stephan Wolf

  • Datum: 2018-08-08
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Im August 2018 veröffentlichte die Global Legal Entity Identifier Foundation (GLEIF) den neuesten vierteljährlichen Bericht, der wichtige Entwicklungen für die Einführung des Legal Entity Identifiers (LEI) unterstreicht. Insbesondere bewerten die Berichte die Erwartungen mit Blick auf das jährliche Wachstum und die LEI-Verlängerungen, evaluieren das Wettbewerbsniveau zwischen LEI-Vergabestellen, die im Global LEI System tätig sind, und analysieren die LEI-Verlängerungsquoten sowie die Bestätigung von Referenzdaten. Seit Juli 2017 liefern wir auch Statistiken zu Daten von ultimativen und direkten Muttergesellschaften, die von den Rechtsträgern bereitgestellt werden.

Der „Global-LEI-System-Bericht über die Geschäftstätigkeit“ (Global LEI System Business Report) zum zweiten Quartal 2018 kann über die „Links zum Thema“ unten heruntergeladen werden.

Dieser Blogbeitrag fasst die wichtigsten Ergebnisse des jüngsten Berichts zusammen. Die genannten Quellen sind unten in den „Links zum Thema“ aufgeführt.

Wichtigste Ergebnisse des letzten Global-LEI-System-Berichts über die Geschäftstätigkeit

Der im August 2018 veröffentlichte Global-LEI-System-Bericht über die Geschäftstätigkeit analysiert Entwicklungen, die im zweiten Quartal 2018 beobachtet wurden. Er zeigt:

Aktueller Stand bei der LEI-Vergabe und dem LEI-Wachstumspotenzial

Ende des zweiten Quartals 2018 zählte die gesamte LEI-Population annähernd 1,2 Millionen. Im zweiten Quartal 2018 wurden rund 71.300 LEIs vergeben, im Vergleich zu rund 167.000 im ersten Quartal. Dies bedeutet eine Zuwachsrate von 6,3 Prozent im zweiten Quartal (erstes Quartal: 17,8 Prozent).

Die Vergabe von LEIs im zweiten Quartal 2018 bestätigt, dass der Markt gut darauf vorbereitet ist, den LEI-Anforderungen gemäß der am 3. Januar 2018 in Kraft getretenen Richtlinie der Europäischen Union (EU) über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID II) und der begleitenden Verordnung (MiFIR) zu genügen. Gemäß der MiFIR sollten Investmentfirmen LEIs von ihren Kunden einholen, bevor sie Dienste erbringen, die verbundene Meldepflichten auslösen würden.

Nach Begutachtung dieser Entwicklung bestätigte die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) am 20. Juni 2018, dass die unter MiFID II/MiFIR implementierten Übergangsregelungen zu LEI-Anforderungen, die im Dezember 2017 eingeführt wurden, „nicht verlängert werden“. Der sechsmonatige Übergangszeitraum gilt „noch bis einschließlich 2. Juli 2018“. (Am 20. Dezember 2017 befand die ESMA, dass „eine Investmentfirma innerhalb eines Zeitraumes von sechs Monaten eine Dienstleistung erbringen kann, welche die Verpflichtung auslöst, dem Kunden, von dem sie zuvor noch keinen LEI erhalten hat, eine Geschäftsmeldung zu übermitteln. Voraussetzung ist, dass die Investmentfirma vor Ausführung dieser Dienstleistung die erforderliche Dokumentation von diesem Kunden erhalten hat, um in seinem Auftrag einen LEI zu beantragen“.) Die ESMA sowie die zuständigen nationalen Behörden „kamen zu dem Schluss, dass kein Bedarf besteht, den unter MiFIR zur Förderung der reibungslosen Einführung der LEI-Anforderungen gewährten Zeitraum von sechs Monaten zu verlängern“.

Die höchste Zuwachsrate von LEIs auf Länderebene im ersten und zweiten Quartal 2018 zeigt Indien (100,5 Prozent im 2. Quartal 2018). Dieser Trend könnte darauf zurückzuführen sein, dass die Reserve Bank of India (RBI) den LEI für große Unternehmensschuldner eingeführt hat.

Wettbewerb im Global LEI System

Der vierteljährliche Bericht nennt die Märkte mit dem stärksten und mit dem geringsten Wettbewerb von denjenigen mit mehr als 1.000 LEIs, basierend auf der Anzahl von LEI-Vergabestellen, die Leistungen in dem Land erbringen. Im zweiten Quartal 2018 zählten Italien, Spanien, die Niederlande und die USA nach wie vor zu den fünf Märkten mit dem geringsten Wettbewerb. Bulgarien, Portugal, Malta und Südafrika befanden sich unter den fünf wettbewerbsstärksten Märkten.

LEI-Verlängerungsquoten

Die Verlängerungsquote von 66,6 Prozent blieb im zweiten Quartal 2018 im Vergleich zu den beiden vorhergehenden Quartalen im Wesentlichen unverändert. (Dies umfasst nur die Länder mit insgesamt mindestens 1.000 LEIs zum vorhergehenden Quartalsstichtag.) Am Ende des zweiten Quartals 2018 betrug der Anteil einwandfreier LEIs 84 Prozent (keine Änderung im Vergleich zum vorhergehenden Quartal). Innerhalb des Berichtszeitraums wiesen die folgenden fünf Länder die höchsten Verlängerungsquoten auf: Japan (90,1 Prozent), Finnland (85,8 Prozent), Österreich (79,9 Prozent), Schweiz (76,5 Prozent) und Norwegen (76,0 Prozent).

Übertragung von LEIs

Nach erfolgter Akkreditierung von GS1 AISBL als LEI-Vergabestelle durch GLEIF übertrug die GS1 Germany GmbH sämtliche von ihr verwalteten LEIs an GS1 AISBL. Zukünftig wird die GS1 Germany GmbH als Registrierungsstelle operieren. (Eine Registrierungsstelle unterstützt Rechtsträger beim Zugriff auf das Netzwerk der LEI-Vergabestellen, die für die Vergabe von LEIs und hiermit in Zusammenhang stehende Dienstleistungen zuständig sind.)

Bestätigung von Level 1-Referenzdaten

Die in den LEI-Referenzdaten enthaltenen Visitenkartendaten, wie z. B. der offizielle Name eines Rechtsträgers und sein registrierter Gesellschaftssitz, werden als „Level 1“-Daten bezeichnet. Sie geben Antwort auf die Frage „Wer ist wer?“. Die Level 1-Daten gelten als vollständig bestätigt, wenn auf Grundlage der Bestätigungsverfahren, die bei der für die Verwaltung eines LEI-Eintrags zuständigen LEI-Vergabestelle verwendet werden, in den maßgeblichen öffentlichen Quellen ausreichend Informationen vorhanden sind, um die von dem Rechtsträger für diesen Eintrag angegebenen Informationen zu bestätigen. Sollte dies nicht der Fall sein, werden die mit einem LEI-Eintrag verbundenen Visitenkartendaten als „nur vom Rechtsträger bereitgestellt“ eingestuft. Im zweiten Quartal 2018 fiel der Prozentsatz der vollständig bestätigten Level 1-Referenzdaten auf 76,1 Prozent (erstes Quartal: 84,6 Prozent). Diese Änderung spiegelt die Tatsache wider, dass die größte LEI-Vergabestelle, Business Entity Data B.V., den Status einer beträchtlichen Anzahl der von ihr verwalteten historischen LEIs von „vollständig bestätigt“ zu „nur vom Rechtsträger bereitgestellt“ geändert hat. GLEIF untersucht diese Angelegenheit.

Statistiken zur Meldung von Daten zu den Muttergesellschaften von Rechtsträgern

Bis zum Ende des zweiten Quartals 2018 meldeten rund 1,1 Mio. LEI-Registrierte, die 93 Prozent des gesamten LEI-Bestands ausmachen, Informationen zu direkten und ultimativen Muttergesellschaften (vorhergehendes Quartal: 75 Prozent). Der Prozentsatz von Rechtsträgern, die angaben, aufgrund rechtlicher Hürden keine Daten zu Muttergesellschaften melden oder veröffentlichen zu können, stieg erheblich an – von 4 auf 19 Prozent. Die Ursache dafür liegt in einer Änderung der Berichterstattung durch eine LEI-Vergabestelle: Business Entity Data B.V. Diese Änderung ist fehlerhaft, und es wird davon ausgegangen, dass der Fehler im dritten Quartal 2018 behoben sein wird.

Die vierteljährlichen Berichte beziehen sich auf für das Global LEI System einzigartige Konzepte und Definitionen. Zur besseren Verständlichkeit der Berichte haben wir die relevanten Konzepte im Dokument „Hintergrundinformationen zum Global-LEI-System-Bericht über die Geschäftstätigkeit“ (Background Information on Global LEI System Business Report) zusammengefasst.

GLEIF stellt zudem ein „Wörterbuch für die Unternehmensmeldungen“ (Business Reporting Dictionary) bereit. Darin sind die Formeln und Algorithmen enthalten, die bei der Meldung der vierteljährlich in den Berichten hervorgehobenen LEI-Aktivitäten zum Einsatz kommen.

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Über den Autor:

Stephan Wolf war der CEO der Global Legal Entity Identifier Foundation (GLEIF) (2014–2024). Seit März 2024 leitet er das Industry Advisory Board (IAB) der Digital Standards Initiative der Internationalen Handelskammer (ICC), der globalen Plattform für die Angleichung, Einführung und Einbindung digitaler Standards. Vor seiner Ernennung zum Vorsitzenden war er seit 2023 stellvertretender Vorsitzender des IAB. Im selben Jahr wurde er in den Vorstand der Internationalen Handelskammer (ICC) Deutschland gewählt.

Zwischen Januar 2017 und Juni 2020 war Herr Wolf Mitvorsitzender der International Organization for Standardization Technical Committee 68 FinTech Technical Advisory Group (ISO TC 68 FinTech TAG). Von One World Identity wurde Herr Wolf im Januar 2017 unter die Top 100 Leaders in Identity gewählt. Er verfügt über umfangreiche Erfahrung in der Einrichtung von Datenoperationen und globalen Implementierungsstrategien. Er hat während seines gesamten Berufslebens an der Weiterentwicklung grundlegender Unternehmens- und Produktentwicklungsstrategien gearbeitet. Herr Wolf war 1989 Mitgründer der IS Innovative Software GmbH und erster Geschäftsführer der Gesellschaft. Später wurde er Sprecher des Vorstands der Nachfolgegesellschaft IS.Teledata AG. Diese Gesellschaft wurde schließlich Teil der Interactive Data Corporation, wo Herr Wolf die Funktion des Technischen Direktors innehatte. Herr Wolf hat einen Abschluss in Betriebswirtschaft von der J. W. Goethe Universität, Frankfurt am Main.


Tags für diesen Artikel:
Datenverwaltung, Global Legal Entity Identifier Foundation (GLEIF), Global-LEI-System-Berichte über die Geschäftstätigkeit, GLEIF-Datenqualitätsmanagementberichte, abgelaufene LEIs, LEI-Vergabestellen (Local Operating Units - LOUs), LEI-Verlängerung, Level 1 / Visitenkartendaten (Wer ist wer), Level 2 / Beziehungsdaten (Wer gehört wem)