Newsroom & Medien GLEIF-Blogbeiträge

Neues Peer Review des Financial Stability Board (FSB) zur Implementierung des LEIs: erhebliche Vorteile des LEIs und des Engagements des FSB für seine breitere weltweite Nutzung erneut bekräftigt

GLEIF begrüßt die Empfehlungen des FSB, den LEI auf breiterer Ebene einzuführen und seine Vorteile für Behörden und Marktteilnehmer vollständig zu realisieren


Autor: Stephan Wolf

  • Datum: 2019-06-13
  • Ansichten:

Das Financial Stability Board (FSB) veröffentlichte vor kurzem ein neues thematisches Review über die Einführung des Legal Entity Identifiers (LEI). Die Ziele des thematischen Peer Review des FSB sind: Förderung einer konsistenten länder- und sektorübergreifenden Einführung; Evaluierung (wenn möglich), inwieweit die vorgesehenen Ergebnisse durch die Standards und Richtlinien erreicht wurden; Identifikation von Lücken und Schwachstellen in den untersuchten Bereichen und Abgabe von Empfehlungen für eine mögliche Nachverfolgung durch die Mitglieder des FSB.

Da das Peer Review die Einführung des LEIs objektiv bewertet und die daraus resultierenden Empfehlungen die identifizierten Probleme ansprechen und eine breitere Einführung des LEIs fördern sollen, ist es für die LEI-Interessengruppen sehr wichtig, sich mit seinem Inhalt vertraut zu machen. Deshalb ist es das Ziel dieses Blogs, die wichtigsten Erkenntnisse und Empfehlungen herauszufiltern, um das FSB darin zu unterstützen, die „Botschaft unter den weltweiten LEI-Interessengruppen zu verbreiten“.

Das FSB ist ein globales Gremium, das das internationale Finanzsystem überwacht und einschlägige Empfehlungen abgibt. Das FSB fördert die internationale finanzielle Stabilität durch Koordinierung nationaler Finanzbehörden und internationaler Normgeber, deren gemeinsames Ziel es ist, starke regulatorische, aufsichtsrechtliche und andere Richtlinien für den Finanzsektor zu entwickeln. Es unterstützt die Schaffung gleicher Voraussetzungen durch Förderung einer kohärenten Implementierung dieser politischen Maßnahmen in allen Sektoren und Rechtsräumen. Das FSB ist Gründer der Global Legal Entity Identifier Foundation (GLEIF).

Verbindliche Verwendung des LEIs: erhebliche Vorteile für Regulierungsbehörden und Marktteilnehmer

Laut Bericht wird das Global LEI System seit seiner Billigung durch die G20 im Jahr 2012 „erfolgreich umgesetzt“. Inzwischen werden LEIs von über 1,4 Millionen Rechtsträgern in über 200 Ländern zur eindeutigen Identifikation verwendet. Der Bericht hebt hervor, dass die Verwendung des LEIs in mindestens einem Bereich vom Großteil der FSB-Länder vorgeschrieben wurde und dass die Einführung dort am erfolgreichsten war, wo der LEI im Rahmen einer internationalen Standardisierungsinitiative oder über verschiedene Marktsegmente hinweg eingeführt wurde. Eine breite Abdeckung wurde in einigen Segmenten des Finanzmarktes unter anderem in Bezug auf außerbörslich gehandelte (OTC) Derivate und Wertpapiermärkte umgesetzt. In diesen Segmenten kommt der LEI dem von den G20 festgelegten Ziel, „den weltweiten Einsatz des LEIs zu fördern, um Behörden und Marktteilnehmer bei der Identifikation und Steuerung von Finanzrisiken zu unterstützen“, am nächsten.

Der Bericht hebt hervor, dass der LEI dank seiner Fähigkeit, die Identifikation von Rechtsträgern auf globaler Ebene zu standardisieren und so die Verwaltung und Analyse großer Datensätze zu erleichtern, zahlreiche regulatorische Einsatzmöglichkeiten bietet. Er bekräftigt auch die erheblichen Vorteile, die der LEI sowohl für Regulierungsbehörden als auch für Marktteilnehmer bietet. Laut dem Bericht verbessert die Implementierung des LEIs „die Aufsichtstätigkeit von Regulierungsbehörden, indem er die Verfolgung von Marktmissbrauch über Institutionen, Produkte und Rechtsräume hinweg ermöglicht“. Der LEI kann auch die Aggregation und den flexibleren Abruf von granularen Daten aus verschiedenen Quellen über Rechtsträger durch Regulierungsbehörden und Marktteilnehmer […] sowie die Analyse von Gegenparteirisiken, Vernetzung […] und komplexen Konzernstrukturen […] erleichtern. In einigen Rechtsräumen wird der LEI zudem für Meldungen an Kreditregister und zur Abwicklung von Banken […] verwendet. Einige Finanzinstitute und Handelsverbände haben Behörden aufgefordert, die Verwendung […] des LEIs vorzuschreiben, um Meldungen an Aufsichtsbehörden zu erleichtern und die Effizienz von Kundenidentifikation, Transaktionsverarbeitung und Datenaggregation zu steigern und deren Kosten zu senken.”

Besonders hervorzuheben ist, dass der LEI von vielen Vertretern der Finanzindustrie befürwortet wird. GLEIF ist darüber erfreut, dass diese Zielgruppe sich der bestehenden und potenziellen Vorteile des LEIs bewusst zu sein scheint.

Nächste Schritte: Überwindung von Grenzen bei der Einführung des LEIs durch Beseitigung von Hindernissen

Obwohl bei der Erreichung des G20-Ziels betreffend den LEI Fortschritte zu verzeichnen sind, muss mehr getan werden, um seine Verwendung über die Wertpapier- und Derivatemärkte hinaus auszudehnen. Durch neue branchenbezogene oder regulatorische Anwendungsfälle und Einsatzmöglichkeiten könnte ein Wendepunkt erreicht werden, an dem die freiwillige Einführung durch Marktteilnehmer die weitere Verbreitung ankurbeln würde. Fortschritte müssten auch beim Gleichmaß der LEI-Einführung in den FSB-Ländern erzielt werden; derzeit werden vor allem Kanada, die EU und die USA abgedeckt. Auf nationaler und auf internationaler Ebene müssen weitere Anstrengungen unternommen werden, um die Einführung des LEIs zu fördern und seinen Nutzen zu erhöhen, wozu die folgenden in dem Bericht festgestellten Hindernisse überwunden werden müssen:

  • das aktuelle Geschäftsmodell, das den Teilnehmern die aktuellen Vorteile und Kosten der Verwendung des LEIs nicht klar darstellt.
  • die mangelnde LEI-Abdeckung für Level 2-Daten (Beziehungsdaten).
  • unzureichende Verknüpfungen mit anderen Kennungen (insbesondere Unternehmensregister).

GLEIF begrüßt die Empfehlungen des FSB
Das FSB setzt sich entschlossen für eine breitere globale Anwendung des LEIs im Hinblick auf die Erreichung des G20-Ziels ein. Zu diesem Zweck werden vier Empfehlungsbereiche formuliert, die sich an folgende Gruppen wenden: FSB-Mitgliedsländer; das FSB selbst; relevante Normgeber und internationale Organisationen; das LEI Regulatory Oversight Committee (LEI ROC) und GLEIF.

Die Empfehlungen an die FSB-Länder umfassen: ausdrückliche Ermutigung von Behörden, die Verwendung von LEIs zur Identifikation von Rechtsträgern in den Daten über OTC-Derivate, die an die Transaktionsregister gemeldet werden, vorzuschreiben; potenzielle Vorschrift der Verwendung und Verlängerung von LEIs in Melde- oder Offenlegungsrahmen zur Identifikation spezifizierter Rechtsträger; und allgemeine Erforschung von Wegen zur Förderung einer breiteren Einführung des LEIs.

Im Hinblick auf seine eigenen Aufgaben hat sich das FSB verpflichtet: die potenzielle Rolle des LEIs in seiner Arbeit zu untersuchen, mit Normgebern und Branchengremien zusammenzuarbeiten, um die Einführung des LEIs für alle Konzerngesellschaften und wichtigen Gegenparteien globaler systemrelevanter Finanzinstitute und Clearingmitglieder zentraler Gegenparteien und deren ultimativer Muttergesellschaften zu erleichtern und durch die Zusammenarbeit mit Normgebern und Branchengremien die wirksame Umsetzung der LEI-Option in Zahlungsnachrichten zu erleichtern, um dem Rückgang der Zahl der Korrespondenzbankbeziehungen entgegenzuwirken.

Laut Vorschlag des FSB sollten die relevanten Standardisierungsgremien (Basler Ausschuss für Bankenaufsicht (BCBS), Ausschuss für Zahlungsverkehr und Marktinfrastruktur (CPMI), Internationaler Verband der Versicherungsaufsichtsbehörden (IAIS), Internationale Organisation der Wertpapieraufsichtsbehörden (IOSCO)) und internationale Organisationen (Internationaler Währungsfonds (IWF), Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) und Weltbank) Wege finden und prüfen, wie Verweise auf den LEI in ihre Arbeit eingebettet oder unterstrichen werden können. Dies soll die Implementierung der relevanten LEI-Verwendungszwecke für Behörden und Marktteilnehmer erleichtern.

Die Empfehlungen an das LEI ROC und GLEIF können wie folgt zusammengefasst werden:

  • Erwägung von Verbesserungen des LEI-Geschäftsmodells zur Senkung der Kosten und der Verwaltungslast für Rechtsträger, die einen LEI erwerben und aufrechterhalten.
  • Erwägung von Verbesserungen des Datenqualitätsprozesses, um die Verlässlichkeit der LEI-Daten zu erhöhen und so ihre Verwendbarkeit zu verbessern.
  • Zusammenarbeit mit Industrie und öffentlichem Sektor, um die Vorteile des LEIs deutlich zu machen und seine freiwillige Einführung zu fördern.
  • Erweiterung und Verbesserung der Verwendbarkeit von Level 2-Daten (Beziehungsdaten).

GLEIF begrüßt die Empfehlungen des FSB und des Peer Review ausdrücklich. Alle Initiativen, die auf eine weltweite Einführung des LEIs und eine Verbesserung seiner Vorteile für Regulierungsbehörden und Marktteilnehmer abzielen, müssen nach Möglichkeit positiv beurteilt und verfolgt werden.

Das Datenqualitätsmanagement steht bereits im Zentrum der Arbeit von GLEIF, und die entsprechenden Empfehlungen wurden mit Interesse zur Kenntnis genommen. Ein bereits eingeführtes Datenqualitätsmanagementprogramm sorgt dafür, dass der LEI der Branchenstandard bleibt, der am besten geeignet ist, offene und zuverlässige Daten für das Management der eindeutigen Identifikation von Rechtsträgern bereitzustellen. GLEIF konzentriert sich auf die weitere Optimierung der Qualität, Zuverlässigkeit und Nutzbarkeit aller LEI-Daten – sowohl Level 1-Daten (Wer ist wer) als auch Level 2-Daten (Wer gehört wem) – und ermöglicht es Marktteilnehmern auf diese Weise, von dem im LEI-Bestand verfügbaren Informationsreichtum zu profitieren.

Im nächsten Schritt wird GLEIF alle Empfehlungen prüfen und bewerten, um intern sicherzustellen, dass wir bestmöglich reagieren können, um das Ziel des FSB, die weltweite Einführung des LEIs zu fördern, zu unterstützen. Wir freuen uns darauf, über relevante Fortschritte zu berichten. Im Sinne der Zusammenarbeit ermutigen wir andere LEI-Interessengruppen, die Empfehlungen des FSB umfassend umzusetzen. Wie immer begrüßt GLEIF die Zusammenarbeit in Punkten, die von wechselseitigem Interesse sind.

Falls Sie einen Blogbeitrag kommentieren möchten, besuchen Sie zum Posten Ihres Kommentars bitte die Blog-Funktion auf der englischsprachigen GLEIF-Website. Bitte identifizieren Sie sich mit Ihrem Vor- und Nachnamen. Ihr Name erscheint neben Ihrem Kommentar. Die E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Bitte beachten Sie, dass Sie sich durch Zugriff auf oder Beiträge zum Diskussionsforum verpflichten, die Bedingungen der GLEIF-Blogging-Richtlinie einzuhalten. Lesen Sie sich diese daher sorgfältig durch.



Alle vorherigen GLEIF-Blog-Postings lesen >
Über den Autor:

Stephan Wolf war der CEO der Global Legal Entity Identifier Foundation (GLEIF) (2014–2024). Seit März 2024 leitet er das Industry Advisory Board (IAB) der Digital Standards Initiative der Internationalen Handelskammer (ICC), der globalen Plattform für die Angleichung, Einführung und Einbindung digitaler Standards. Vor seiner Ernennung zum Vorsitzenden war er seit 2023 stellvertretender Vorsitzender des IAB. Im selben Jahr wurde er in den Vorstand der Internationalen Handelskammer (ICC) Deutschland gewählt.

Zwischen Januar 2017 und Juni 2020 war Herr Wolf Mitvorsitzender der International Organization for Standardization Technical Committee 68 FinTech Technical Advisory Group (ISO TC 68 FinTech TAG). Von One World Identity wurde Herr Wolf im Januar 2017 unter die Top 100 Leaders in Identity gewählt. Er verfügt über umfangreiche Erfahrung in der Einrichtung von Datenoperationen und globalen Implementierungsstrategien. Er hat während seines gesamten Berufslebens an der Weiterentwicklung grundlegender Unternehmens- und Produktentwicklungsstrategien gearbeitet. Herr Wolf war 1989 Mitgründer der IS Innovative Software GmbH und erster Geschäftsführer der Gesellschaft. Später wurde er Sprecher des Vorstands der Nachfolgegesellschaft IS.Teledata AG. Diese Gesellschaft wurde schließlich Teil der Interactive Data Corporation, wo Herr Wolf die Funktion des Technischen Direktors innehatte. Herr Wolf hat einen Abschluss in Betriebswirtschaft von der J. W. Goethe Universität, Frankfurt am Main.


Tags für diesen Artikel:
Compliance, Korrespondenzbankgeschäft, Datenverwaltung, Datenqualität, Global Legal Entity Identifier Foundation (GLEIF), Know-Your-Customer (KYC), Vorteile eines LEI aus unternehmerischer Sicht, außerbörsliche (OTC) Derivate, Richtlinienerfordernisse, Regulierung, Standards, Regulatory Oversight Committee (ROC)