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Datenqualitäts- und Risikomanagement: Es ist wichtig, Legal Entity Identifiers rechtzeitig zu verlängern

Die Revalidierung der Legal Entity Identifier (LEI) Referenzdaten ist von entscheidender Bedeutung, um die Genauigkeit des globalen LEI-Datenpools und das Vertrauen in das Global LEI System zu gewährleisten.


Autor: Stephan Wolf

  • Datum: 2015-09-29
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Die Global Legal Entity Identifier Foundation (GLEIF) veröffentlicht täglich die aktualisierte GLEIF Concatenated File. Die Datei enthält den Inhalt individueller Dateien, die von den LEI-Vergabeorganisationen veröffentlicht werden. Sie enthalten alle LEIs, die an Rechtsträger vergeben wurden, und die dazugehörigen LEI-Referenzdaten. Die Daten liefern Informationen zu den über den LEI identifizierbaren Rechtsträger. Die GLEIF Concatenated File kann auf der GLEIF-Website kostenlos heruntergeladen werden.

Ein wesentliches Merkmal, das den LEI von anderen Kennungen unterscheidet, ist die Verpflichtung der Rechtsträger, die einen LEI erhalten haben, diesen regelmäßig zu verlängern. Verlängerung bedeutet, dass die LEI-Referenzdaten zu dem sich registrierenden Rechtsträger erneut über eine Drittquelle validiert werden. Die Verlängerung ist daher für die Sicherstellung einer hohen Datenqualität in Hinblick auf die globale LEI-Population und somit des Vertrauens in das Global LEI System von entscheidender Bedeutung.

Das Erreichen der Ziele, die vom Financial Stability Board und der Gruppe der zwanzig wichtigsten Industrie- und Schwellenländer beim Start der LEI-Initiative festgelegt wurden, ist von der Verfügbarkeit genauer und aktueller LEI-Daten abhängig. Die LEI-Implementierung verbessert die Möglichkeiten von Behörden in allen Rechtsräumen, Risiken zu bewerten, den Markt zu überwachen und Korrekturmaßnahmen zu ergreifen. Die Nutzung eines LEIs schafft auch einen greifbaren Nutzen für Unternehmen, zum Beispiel niedrigere Kontrahentenrisiken und größere betriebliche Effizienzen.

Dieser Blogbeitrag bietet einen Überblick über die vom LEI Regulatory Oversight Committee (ROC) festgelegten Verlängerungspflichten, die die LEI-Vergabestellen und die Rechtsträger, die einen LEI erhalten haben, beachten müssen. Das LEI ROC ist eine Gruppe von über 60 öffentlichen Behörden aus mehr als 40 Ländern, die im Januar 2013 gegründet wurde, um ein weltweites Rahmenwerk zur Identifikation von Rechtsträgern – das Global LEI System – zu koordinieren und zu überwachen.

Das LEI ROC hat festgelegt, dass eine LEI-Vergabeorganisation die Referenzdaten in Verbindung mit einem zuvor unter ihrer Administration vergebenen LEI „regelmäßig und nicht später als ein Jahr nach der vorherigen Validierungsprüfung“ erneut validieren muss. Diese erneute Validierungsprüfung „muss die Verifizierung bei dem Rechtsträger, dass die relevanten Daten genau sind, mit einschließen“.

Die in diesem Blogbeitrag genannten Quellen sind unten in den „weiterführenden Links“ aufgeführt.

Kurze Zusammenfassung: Das Verfahren zum Erhalt eines LEIs

Der LEI ist ein zwanzigstelliger, alphanumerischer Code, der auf dem von der Internationalen Organisation für Normung (ISO) entwickelten Standard ISO 17442 basiert. Er ist mit wesentlichen Referenzdaten verbunden, die eine klare und eindeutige Identifikation der Rechtsträger, die an den globalen Finanzmärkten und / oder an Finanztransaktionen beteiligt sind, ermöglichen.

LEIs werden von zugelassenen Organisationen, die Local Operating Units genannt werden, vergeben. (Eine Liste der Organisationen, die derzeit für die Vergabe von LEIs zugelassen sind, finden Sie in den „weiterführenden Links“ unten.) Die Local Operating Units erbringen Registrierungs-, Verlängerungs- und andere Dienstleistungen und agieren als primäre Schnittstellen für Rechtsträger, die einen LEI erhalten möchten. Ein Rechtsträger ist nicht darauf beschränkt, eine LEI-Vergabestelle in seinem eigenen Land zu nutzen. Stattdessen kann er auch den Registrierungsservice jeder beliebigen Local Operating Unit in Anspruch nehmen, die für die Validierung von LEI-Registrierungen in ihrem Rechtsraum qualifiziert und dafür zugelassen ist.

Kurze Zusammenfassung: Informationen, die mit den LEI-Referenzdaten zur Verfügung gestellt werden

Der Prozess zur Aufrechterhaltung der LEI-Datenqualität beginnt mit dem sich registrierenden Rechtsträger. Der muss im Rahmen der Selbstregistrierung akkurate LEI-Referenzdaten liefern. Die LEI-Vergabeorganisation muss dann die LEI-Referenzdaten bei den lokalen, maßgeblichen Stellen – zum Beispiel einem nationalen Unternehmensregister – verifizieren und dann einen LEI vergeben, der dem LEI-Standard entspricht.

Nachdem ein Rechtsträger einen LEI erhalten hat, wird dieser von der Local Operating Unit, die den LEI ausgegeben hat, zusammen mit den zugehörigen LEI-Referenzdaten veröffentlicht. Diese Informationen sind, wie bereits erwähnt, auch in der täglich veröffentlichten GLEIF Concatenated File enthalten. Das bedeutet, dass alle Daten der gesamten LEI-Population allen interessierten Parteien jederzeit zur barrierefreien Nutzung öffentlich zur Verfügung stehen.

Der ISO 17442 Standard definiert einen Satz von Attributen oder LEI-Referenzdaten, die die grundlegendsten Elemente der Identifikation darstellen. Er bestimmt die Mindestreferenzdaten, die für jeden LEI eingereicht werden müssen:

  • Den offiziellen Namen des Rechtsträgers, wie in offiziellen Registern verzeichnet.
  • Die registrierte Anschrift des Rechtsträgers.
  • Das Land der Gründung.
  • Die Codes für die Darstellung der Ländernamen und ihrer Unterbereiche.
  • Das Datum der ersten LEI-Zuweisung, das Datum der letzten Aktualisierung der LEI-Daten und ggf. das Ablaufdatum.

Weitere Informationen können nach Absprache zwischen dem Rechtsträger und seiner LEI-Vergabeorganisation registriert werden.

Das „Common Data File Format“ definiert, wie LEI-Vergabeorganisationen ihre LEIs und die LEI-Referenzdaten melden. Es wurde vom LEI Regulatory Oversight Committee entwickelt und ist für die LEI-Vergabeorganisationen vorgeschrieben. Das „Common Data File Format“ wurde im August 2014 von den LEI-Vergabeorganisationen übernommen. Die Daten, die im GLEIF Concatenated File zur Verfügung gestellt werden, beruhen auf diesem Format.

Kurze Zusammenfassung: Die Verpflichtung zur regelmäßigen Verlängerung des LEIs oder was ist ein „abgelaufener“ LEI?

Das LEI-Verlängerungsverfahren trägt zur Erhaltung einer hohen Datenqualität bei, da es von der LEI-Vergabestelle eine erneute Validierung der für einen Rechtsträger erfassten LEI-Referenzdaten gegenüber Drittquellen erfordert.

Dem Common Data File Format entsprechend verfügt der Registrierungsbereich eines LEI-Dateneintrags über das Datenelement „Next Renewal Date“ (nächster Verlängerungstermin), das das Datum angibt, bis zu dem die LEI-Registrierung verlängert und von dem Rechtsträger erneut zertifiziert werden muss. Der Verlängerungstermin – sowie die Gebühr, die von dem Rechtsträger an die LEI-Vergabestelle für die Durchführung der erneuten Validierung der LEI-Referenzdaten zu bezahlen ist – wird von dem Rechtsträger und seiner LEI-Vergabestelle vereinbart. Das LEI Regulatory Oversight Committee schreibt jedoch, wie bereits erwähnt, vor, dass die Verlängerung nicht später als ein Jahr nach der vorherigen Verifizierung der Daten erfolgen muss.

Jährliches Verlängerungsverfahren:

Der LEI-Dateneintrag gibt auch den Status eines bestimmten LEIs an. Versäumt es ein Rechtsträger, seine LEI-Registrierung bis zu dem in seinen LEI-Referenzdaten angegebenen Termin zu verlängern und erneut zu zertifizieren, und versäumt er es dann auch, diese Verlängerung innerhalb einer von der LEI-Vergabestelle festgelegten Nachfrist durchzuführen, dann wechselt der Registrierungsstatus für diesen LEI auf „abgelaufen“.

Es muss jedoch betont werden, dass ein abgelaufener LEI auch weiterhin gültig bleibt. Der Status „lapsed“ (abgelaufen) in dem entsprechenden Datenfeld in den LEI-Referenzdaten eines Unternehmens zeigt einfach nur an, dass es in Hinblick auf die Verlängerung, d.h. der erneuten Validierung seiner Informationen gegenüber Drittquellen, hinter dem Zeitplan liegt.

Der Status „lapsed“ weist daher nicht zwangsläufig darauf hin, dass die für den Rechtsträger erfassten Informationen veraltet sind. In der Tat könnten einige Rechtsträger – fälschlicherweise – davon ausgehen, dass sie einen vorgeschriebenen Verlängerungstermin auslassen können, da sich ihre Informationen seit der letzten Verifizierung nicht geändert haben. Es ist jedoch wichtig, registrierte Rechtsträger daran zu erinnern, dass es aufgrund der bestehenden Geschäftspolitik keine Ausnahmen bei der Verpflichtung zur Verlängerung des LEIs gibt.

Wie die Zahl fristgerechter LEI-Verlängerungen weiter erhöht werden kann

Mit Stand 29. September 2015, dem Veröffentlichungstag dieses Blogbeitrags, waren weltweit 395.466 LEIs vergeben, wovon 86.150 abgelaufen waren. Mit anderen Worten: Derzeit liegt etwa 21 Prozent der LEI-Population mit der Verlängerung ihrer LEI-Referenzdaten hinter dem Zeitplan.

Dazu muss man anmerken, dass nach Analyse externer und interner Daten der Anteil abgelaufener LEIs 2014 bei 40 Prozent lag. Aufgrund der anhaltenden Bemühungen der Aufsichtsbehörden in vielen Rechtsräumen und der Partnerschaft von GLEIF mit LEI-Vergabestellen in allen Märkten konnte der Anteil abgelaufener LEIs 2015 um 50 Prozent reduziert werden. Beim Bestreben, Rechtsträger dazu zu bringen, die vorgeschriebene Verlängerung fristgerecht vorzunehmen, konnten erhebliche Fortschritte erzielt werden.

Und diese gemeinsamen Anstrengungen werden auch weiterhin die Zahl fristgerechter LEI-Verlängerungen erhöhen.

In der Europäischen Union hat die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde zum Beispiel festgelegt, wann es nicht mehr zulässig ist, abgelaufene LEIs im Bereich der Handelsberichterstattung zu verwenden. Zudem haben Aufsichtsbehörden darauf hingewiesen, dass sie zunehmend prüfen werden, ob die gemeldeten LEIs verlängert wurden. Organisationen, die den jeweiligen Vorschriften unterliegen, sind daher nicht mehr in der Lage Handel zu treiben, wenn ihr LEI abgelaufen ist.

In Zusammenarbeit mit ihren LEI-Vergabepartnern wird GLEIF registrierte Rechtsträger auch weiterhin dazu anhalten, ihren Pflichten zur regelmäßigen Verlängerung ihrer LEIs bis zu den vereinbarten Stichtagen nachzukommen. Um dies zu fördern, engagieren sich die LEI-Vergabestellen dafür, das Verlängerungsverfahren für die registrierten Rechtsträger so einfach wie möglich zu gestalten.

Es wird also nach wie vor daran gearbeitet, die Zahl fristgerechter LEI-Verlängerungen weiter zu erhöhen. Im GLEIF-Blog finden Sie regelmäßige Kommentare zu relevanten Entwicklungen.

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Über den Autor:

Stephan Wolf war der CEO der Global Legal Entity Identifier Foundation (GLEIF) (2014–2024). Seit März 2024 leitet er das Industry Advisory Board (IAB) der Digital Standards Initiative der Internationalen Handelskammer (ICC), der globalen Plattform für die Angleichung, Einführung und Einbindung digitaler Standards. Vor seiner Ernennung zum Vorsitzenden war er seit 2023 stellvertretender Vorsitzender des IAB. Im selben Jahr wurde er in den Vorstand der Internationalen Handelskammer (ICC) Deutschland gewählt.

Zwischen Januar 2017 und Juni 2020 war Herr Wolf Mitvorsitzender der International Organization for Standardization Technical Committee 68 FinTech Technical Advisory Group (ISO TC 68 FinTech TAG). Von One World Identity wurde Herr Wolf im Januar 2017 unter die Top 100 Leaders in Identity gewählt. Er verfügt über umfangreiche Erfahrung in der Einrichtung von Datenoperationen und globalen Implementierungsstrategien. Er hat während seines gesamten Berufslebens an der Weiterentwicklung grundlegender Unternehmens- und Produktentwicklungsstrategien gearbeitet. Herr Wolf war 1989 Mitgründer der IS Innovative Software GmbH und erster Geschäftsführer der Gesellschaft. Später wurde er Sprecher des Vorstands der Nachfolgegesellschaft IS.Teledata AG. Diese Gesellschaft wurde schließlich Teil der Interactive Data Corporation, wo Herr Wolf die Funktion des Technischen Direktors innehatte. Herr Wolf hat einen Abschluss in Betriebswirtschaft von der J. W. Goethe Universität, Frankfurt am Main.


Tags für diesen Artikel:
Datenqualität, LEI-Verlängerung, abgelaufene LEIs, LEI-Vergabestellen (Local Operating Units - LOUs), Global Legal Entity Identifier Foundation (GLEIF), Datenverwaltung, Standards, Regulatory Oversight Committee (ROC)