Verbindungen mit qualitativ hochwertigen LEI-Daten herstellen: GLEIF führt neue Qualitätskriterien- und Performance-Prüfungen ein, um die Datenqualität im Global LEI System weiter zu optimieren
GLEIF optimiert sein Datenqualitätsmanagementprogramm laufend, damit Marktteilnehmer von dem im LEI-Bestand verfügbaren Informationsreichtum profitieren können
Autor: Stephan Wolf
Datum: 2018-10-04
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Dieser Blogbeitrag beschreibt die jüngsten Verbesserungen am Datenqualitätsmanagementprogram, die von der Global Legal Entity Identifier Foundation (GLEIF) umgesetzt wurden. Mit den im September 2018 veröffentlichten monatlichen Datenqualitätsberichten hat GLEIF ein neues Datenqualitätskriterium und zusätzliche Datenqualitätsprüfungen eingeführt. Dies ermöglicht eine detailliertere Performance-Analyse und steigert die Transparenz der im Global Legal Entity Identifier (LEI) System erzielten Datenqualität.
Im Global LEI System ist GLEIF für die Überwachung und Gewährleistung der hohen Qualität von LEI-Daten verantwortlich. In Zusammenarbeit mit unseren Partnern, den LEI-Vergabestellen, konzentrieren wir uns darauf, die Qualität, Zuverlässigkeit und Nutzbarkeit der LEI-Daten zu optimieren. Auf diese Weise können Marktteilnehmer von dem Informationsreichtum, den der LEI-Datenbestand bietet, profitieren. Jeder LEI enthält Informationen über die Eigentumsstruktur des Rechtsträgers, um die Fragen „Wer ist wer“ und „Wer gehört wem“ zu beantworten. GLEIF stellt den gesamten LEI-Datenbestand über den Global LEI Index zur Verfügung. Er enthält historische sowie aktuelle LEI-Einträge, einschließlich der dazugehörigen Referenzdaten, zusammengeführt in einer maßgeblichen zentralen Quelle und kann von Nutzern von LEI-Daten kostenlos abgerufen werden. Der Global LEI Index ist die weltweit einzige Online-Quelle, aus der Sie offene, standardisierte und hochwertige Referenzdaten über Rechtsträger beziehen können.
Die Links zu den von GLEIF veröffentlichten monatlichen Datenqualitätsberichten und zu weiterem Hintergrundmaterial finden Sie unten in den „Links zum Thema“.
Neue Datenqualitätskriterien zur Messung des Datenqualitätsniveaus im Global LEI System eingeführt
Ein wesentliches Merkmal, das den LEI von eigenen Kennungen unterscheidet, ist, dass GLEIF im Hinblick auf das im Global LEI System erzielte Datenqualitätsniveau eine vollständige Transparenz bietet. Zu diesem Zweck stellen wir die folgenden monatlichen Berichte zur Verfügung:
Die globalen LEI-Datenqualitätsberichte veranschaulichen das Gesamtniveau der Datenqualität, das im Global LEI System erreicht wird.
Die Datenqualitätsberichte zu LEI-Vergabestellen analysieren das Niveau der Datenqualität, das die einzelnen LEI-Vergabestellen (auch als „Local Operating Units“ bezeichnet) erreichen.
GLEIF hat in engem Dialog mit dem LEI Regulatory Oversight Committee und den LEI-Vergabestellen einen Satz messbarer Qualitätskriterien zur Klarstellung des Konzepts der Datenqualität im Hinblick auf den LEI-Bestand definiert. Hierfür wurden von der Internationalen Organisation für Normung (ISO) entwickelte Standards herangezogen. Dazu zählen Kriterien wie Vollständigkeit, Umfang und Integrität der LEI-Dateneinträge. (Eine vollständige Aufzählung der Datenqualitätskriterien entnehmen Sie bitte der GLEIF-Webseite „GLEIF-Datenqualitätsmanagementprogramm – Fragen und Antworten“ unten in den „Links zum Thema“.) Durch die Einrichtung eines Katalogs definierter Qualitätskriterien schafft GLEIF eine transparente und objektive Benchmark zur Bewertung des Datenqualitätsniveaus im Global LEI System.
Mit den im September 2018 veröffentlichten Datenqualitätsberichten hat GLEIF drei Prüfungen eingeführt, die neuen Kriterien zur Beurteilung der Datenqualität zugeordnet sind:
Zugänglichkeit: Datenobjekte, die leicht erhältlich und rechtmäßig zugänglich sind und über eingebaute starke Schutzmechanismen und Kontrollen verfügen.
Herkunft: Geschichte oder Ursprung eines Eigenschaftswertes.
Darstellung: Die Eigenschaft der Datenqualität, die auf Format, Muster, Lesbarkeit und Brauchbarkeit der Daten für den beabsichtigten Zweck eingeht.
Mit diesen neuen Datenqualitätskriterien lässt sich besser beurteilen, ob die LEI-Dateneinträge konsistent und plausibel sind.
Neue Datenqualitätsprüfungen verbessern Nutzbarkeit und Zuverlässigkeit der LEI-Referenzdaten weiter
Kurz zusammengefasst: Der Prozess zur Aufrechterhaltung der LEI-Datenqualität beginnt mit dem sich registrierenden Rechtsträger. Im Rahmen der Selbstregistrierung muss der registrierende Rechtsträger akkurate LEI-Referenzdaten liefern. Die LEI-Vergabestelle muss die LEI-Referenzdaten dann bei den lokalen maßgeblichen Stellen – zum Beispiel einem nationalen Unternehmensregister – verifizieren und einen LEI vergeben, der dem LEI-Standard entspricht. Nachdem ein Rechtsträger einen LEI erhalten hat, wird dieser von der Local Operating Unit, die den LEI ausgegeben hat, zusammen mit den zugehörigen Rechtsträger-Referenzdaten veröffentlicht. Jede Local Operating Unit veröffentlicht täglich aktualisierte Dateien mit allen von ihr vergebenen LEIs und den dazugehörigen Referenzdaten.
Die von den LEI-Vergabestellen zur Verfügung gestellten LEI-Dateneinträge werden täglich mithilfe der von GLEIF entwickelten Software auf die definierten Qualitätskriterien geprüft. GLEIF sendet täglich einen Bericht an die LEI-Vergabestellen, der die Ergebnisse der Performancebewertungen enthält. Mit den im September 2018 veröffentlichten Datenqualitätsberichten hat GLEIF mehrere neue Datenqualitätsprüfungen eingeführt. Insgesamt führt GLEIF 75 Qualitätsprüfungen durch, um die Gesamtqualität des LEI-Datenbestands zu beurteilen.
Insbesondere untersuchen die neuen Qualitätsprüfungen:
Verwendung der GLEIF-Liste maßgeblicher Registrierungsstellen: Wie oben erwähnt, muss eine LEI-Vergabestelle die von einem Registranten bereitgestellten LEI-Referenzdaten bei den lokalen maßgeblichen Stellen vor der Vergabe eines LEIs verifizieren. GLEIF veröffentlicht die „Liste maßgeblicher Registrierungsstellen“. Sie enthält über 650 Gesellschaftsverzeichnisse und weitere maßgebliche Registrierungsquellen und weist jedem Register auf der Liste einen eindeutigen Code zu. Die LEI-Vergabestellen geben diesen Code in ihren Verfahren zur Vergabe von LEIs an und veröffentlichen ihn mit dem LEI-Eintrag. In der Liste maßgeblicher Registrierungsstellen wird der Querverweis des Rechtsträgers auf seine lokale maßgebliche Quelle erstmals standardisiert. Nutzer von LEI-Daten erhalten mit dieser GLEIF-Liste die Möglichkeit, LEIs einfacher mit anderen Datenquellen zu verknüpfen.
GLEIF hat verschiedene neue Datenqualitätsprüfungen eingeführt, um zu verifizieren, ob ein LEI-Eintrag den korrekten Code aufführt, welcher der entsprechenden Stelle in der Liste maßgeblicher Registrierungsstellen zugewiesen wurde. Für den Fall, dass ein LEI-Eintrag diese Prüfungen nicht besteht, muss die zuständige LEI-Vergabestelle den Eintrag aktualisieren und den richtigen Code bereitstellen. Dadurch wird sichergestellt, dass die Datennutzer die mit der Liste maßgeblicher Registrierungsstellen – und folglich mit einem LEI-Eintrag – bereitgestellten standardisierten Informationen voll nutzen können, wenn sie nach Informationen zu einem konkreten Rechtsträger suchen und den LEI mit anderen Quellen, wie einem Unternehmensregister, verknüpfen.
Durch die Überprüfung der korrekten Anwendung des Codes aus der Liste maßgeblicher Registrierungsstellen bestimmt GLEIF zudem, ob eine LEI-Vergabestelle zuverlässig anzeigen kann, dass ein LEI-Eintrag uneingeschränkt bestätigt ist. Ein LEI-Eintrag kann die Information enthalten, dass es sich dabei um einen „Vollständig bestätigten LEI“ handelt. Das bedeutet, dass basierend auf den von der LEI-Vergabestelle herangezogenen Validierungsverfahren in den maßgeblichen öffentlichen Quellen (identifiziert mit einem Code aus der Liste maßgeblicher Registrierungsstellen) ausreichend Informationen vorhanden sind, um die von dem Rechtsträger angegebenen Informationen zu bestätigen. GLEIF führt nun spezifische Prüfungen durch, um die Beziehung zwischen dem Datenfeld in einem LEI-Eintrag, der den Code der Liste maßgeblicher Registrierungsstellen anzeigt, und dem Feld, das anzeigt, ob ein Eintrag uneingeschränkt bestätigt ist, zu untersuchen. Wenn erklärt wird, dass ein LEI-Eintrag uneingeschränkt bestätigt ist, während der Code aus der Liste maßgeblicher Registrierungsstellen fehlt oder fehlerhaft ist, schlagen die jeweiligen Datenqualitätsprüfungen fehl und die LEI-Vergabestelle muss weitere Informationen bereitstellen. Mit dazugehörigen neuen Qualitätsprüfungen steigert GLEIF die Zuverlässigkeit der in einem LEI-Eintrag enthaltenen Informationen weiter.
Verwendung von ISO 20275 – Code-Liste für Rechtsträgerformen: Darüber hinaus stellt GLEIF die „Code-Liste für Rechtsträgerformen“ zur Verfügung. Die erste Iteration mit mehr als 1600 Rechtsträgerformen aus über 50 Rechtsräumen wurde im November 2017 veröffentlicht. Einige Beispiele für Rechtsträgerformen sind: Limited liability partnership (LLP), Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder Société Anonyme (SA). Die ELF Code List weist jeder Rechtsträgerform einen einmaligen Code zu. Die ELF-Code-Liste basiert auf dem ISO-Standard 20275 „Financial Services – Entity Legal Forms (ELF)“.
Mit den neuen Datenqualitätsprüfungen untersucht GLEIF, ob ein LEI-Eintrag den richtigen Code für die Rechtsträgerform gemäß ELF-Code-Liste enthält. Der LEI-Eintrag besteht diesen Test nicht, wenn die dem ELF-Code zugeordnete Rechtsform und die zum Namen eines Rechtsträgers angegebene Rechtsform nicht miteinander übereinstimmen. Mit der Einbeziehung von ELF-Codes in die standardisierten Referenzdaten eines Rechtsträgers, die im Global LEI Index verfügbar sind, werden die Visitenkarteninformationen sämtlicher LEI-Einträge verbessert. Die reichhaltigeren Datensätze bieten ein besseres Benutzererlebnis, weil sie die Kategorisierung von Rechtsträgern erleichtern und so mehr Einblick in den globalen Markt geben. Die neue dazugehörige Qualitätsprüfung stellt somit sicher, dass die Datennutzer den ELF-Code als Teil der in einem LEI-Eintrag enthaltenen Visitenkartendaten voll nutzen können.
Korrekte Informationen zur Eigentumsstruktur („Wer gehört wem“): Die in den LEI-Referenzdaten enthaltenen Visitenkartendaten, wie beispielsweise der offizielle Name eines Rechtsträgers und sein registrierter Gesellschaftssitz, werden als „Level 1“-Daten bezeichnet. Sie geben Antwort auf die Frage „Wer ist wer?“. Der LEI-Datenbestand enthält außerdem „Level 2“-Daten, um eine Antwort auf die Frage „Wer gehört wem?“ zu geben. Mit diesen Daten können die direkten und ultimativen Muttergesellschaften eines Rechtsträgers bestimmt und umgekehrt die Rechtsträger, die einzelnen Unternehmen gehören, recherchiert werden.
Basierend auf den neuen Datenqualitätsprüfungen verifiziert GLEIF, ob die zu einem LEI-Registranten gehörigen Eigentumsinformationen in Übereinstimmung mit der jeweils vom LEI Regulatory Oversight Committee definierten Richtlinie erfasst wurden. Zudem untersucht GLEIF nun die Plausibilität der Beziehungsdaten von Rechtsträgern, die als Niederlassungen klassifiziert sind und einen LEI erhalten haben. Diese neuen Prüfungen verbessern die Verlässlichkeit der LEI-Daten zusätzlich.
Eine aktualisierte Dokumentation enthält detaillierte Informationen zu der Methode, die zur Beurteilung der Datenqualität im Global LEI System angewendet wird
Das Dokument „Regelfestlegungen für die Datenqualität“ (Data Quality Rule Setting) bezeichnet die Prüfungen, die anhand der Qualitätskriterien durchgeführt werden. Die Ergebnisse der Qualitätsbeurteilung, die in den monatlichen GLEIF-Datenqualitätsberichten enthalten sind, beruhen auf den Resultaten dieser Prüfungen. Im September 2018 hat GLEIF die aktualisierte Version 2.1 des Dokuments veröffentlicht, das die vorgenannten neuen Datenqualitätsprüfungen ausführlich erläutert.
Darüber hinaus stellt GLEIF ein „Wörterbuch für den Datenqualitätsbericht“ (Data Quality Report Dictionary) zur Verfügung, das für den Globalen LEI-Datenqualitätsbericht beziehungsweise die Datenqualitätsberichte für LEI-Vergabestellen relevant ist. Darin ist die Anwendung der Datenqualitätskriterien in der Praxis beschreiben. Interessierte Parteien sind eingeladen, nachzulesen, wie die Zahlen, die in den monatlichen Datenqualitätsberichten enthalten sind, berechnet und wie die Berechnungen implementiert werden. Aktualisierte Fassungen der Wörterbücher wurden ebenfalls im September 2018 veröffentlicht.
Datenqualität im Global LEI System bleibt hoch
GLEIF hat eine Methode zur Bewertung des Niveaus der LEI-Datenqualität entwickelt. Der „LEI-Gesamtdatenqualitätswert“ misst den prozentualen Anteil aller LEI-Dateneinträge, welche die Prüfungen zur Identifizierung, ob die Einträge die definierten Qualitätskriterien erfüllen, erfolgreich durchlaufen haben. Der Gesamtdatenqualitätswert wird mit jedem monatlichen globalen LEI-Datenqualitätsbericht angezeigt. Nach der Einführung der neuen und strengeren Datenqualitätsprüfungen mit dem im September 2018 veröffentlichten globalen LEI-Datenqualitätsbericht blieb der Gesamtdatenqualitätswert mit einem Wert von über 99 Prozent stabil.
Dieses Ergebnis wurde mit den im Oktober 2018 veröffentlichten Datenqualitätsberichten bestätigt.
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Stephan Wolf war der CEO der Global Legal Entity Identifier Foundation (GLEIF) (2014–2024). Seit März 2024 leitet er das Industry Advisory Board (IAB) der Digital Standards Initiative der Internationalen Handelskammer (ICC), der globalen Plattform für die Angleichung, Einführung und Einbindung digitaler Standards. Vor seiner Ernennung zum Vorsitzenden war er seit 2023 stellvertretender Vorsitzender des IAB. Im selben Jahr wurde er in den Vorstand der Internationalen Handelskammer (ICC) Deutschland gewählt.
Zwischen Januar 2017 und Juni 2020 war Herr Wolf Mitvorsitzender der International Organization for Standardization Technical Committee 68 FinTech Technical Advisory Group (ISO TC 68 FinTech TAG). Von One World Identity wurde Herr Wolf im Januar 2017 unter die Top 100 Leaders in Identity gewählt. Er verfügt über umfangreiche Erfahrung in der Einrichtung von Datenoperationen und globalen Implementierungsstrategien. Er hat während seines gesamten Berufslebens an der Weiterentwicklung grundlegender Unternehmens- und Produktentwicklungsstrategien gearbeitet. Herr Wolf war 1989 Mitgründer der IS Innovative Software GmbH und erster Geschäftsführer der Gesellschaft. Später wurde er Sprecher des Vorstands der Nachfolgegesellschaft IS.Teledata AG. Diese Gesellschaft wurde schließlich Teil der Interactive Data Corporation, wo Herr Wolf die Funktion des Technischen Direktors innehatte. Herr Wolf hat einen Abschluss in Betriebswirtschaft von der J. W. Goethe Universität, Frankfurt am Main.