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Handeln Sie jetzt: Das von GLEIF eingeführte Konzept der „Registrierungsstelle“ unterstützt Firmen darin, den ab Januar 2018 geltenden Meldeanforderungen gemäß der überarbeiteten europäischen Finanzmarktrichtlinie und -verordnung MiFID II / MiFIR zu entsprechen

Eine Registrierungsstelle unterstützt Rechtsträger beim Zugriff auf das Netzwerk der LEI-Vergabestellen, die für die Vergabe von LEIs und hiermit in Zusammenhang stehende Dienstleistungen zuständig sind


Autor: Stephan Wolf

  • Datum: 2017-01-10
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Die überarbeitete Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID II) und die begleitende Verordnung (MiFIR) der Europäischen Union, die Wertpapiermärkte, Investmentfirmen und Intermediäre abdecken, wird das Erfordernis einer Verwendung des Legal Entity Identifier (LEI) deutlich erhöhen. Die MiFID II, MiFIR sowie die damit verbundenen delegierten Verordnungen der Europäischen Kommission und regulatorischen und technischen Durchführungsstandards treten am 3. Januar 2018 in Kraft.

Gemäß dieser Gesetzesinitiative müssen hunderttausende Marktakteure, die zuvor keine entsprechende Verpflichtung hatten, künftig über einen LEI verfügen. Die Global Legal Entity Identifier Foundation (GLEIF) weist betroffene Marktteilnehmer auf die Dringlichkeit einer rechtzeitigen Beantragung des LEIs hin, um Risiken durch Verzögerungen in diesem Verfahren zu vermeiden. Je länger Firmen den Antrag hinauszögern, desto größer ist die Gefahr, dass es zu Verzögerungen kommen wird. Es kann nicht garantiert werden, dass jeder, der den Registrierungsprozess verspätet einleitet, rechtzeitig zum Inkrafttreten der MiFID II / MiFIR einen LEI erhalten wird. Firmen müssen sich darüber im Klaren sein, dass sie ab dem 3. Januar 2018 keinen Handel mehr ausüben können, wenn der LEI nicht rechtzeitig beantragt wurde.

Um die Vergabe von LEIs weiter zu straffen, hat GLEIF das Konzept der „Registrierungsstelle“ eingeführt.

Die Rolle der Registrierungsstelle

Die Rolle der Registrierungsstelle im Global LEI System ist direkt mit der LEI-Vergabestelle verbunden.

LEI-Vergabestellen – auch „Local Operating Units“ genannt – bieten Dienstleistungen wie Registrierung, Verlängerung und weitere Dienste an und sind erster Ansprechpartner für Rechtsträger, die einen LEI beantragen möchten. Ein Rechtsträger ist nicht darauf beschränkt, eine LEI-Vergabestelle in seinem eigenen Land zu nutzen. Er kann stattdessen die Registrierungsleistungen jeder für die Validierung von LEI-Anmeldungen innerhalb ihres Zuständigkeitsbereichs akkreditierten und qualifizierten Local Operating Unit in Anspruch nehmen. Das Global LEI System zielt darauf ab, den Wettbewerb zwischen LEI-Vergabestellen zugunsten der Rechtsträger, die einen LEI erhalten möchten, zu fördern.

Eine Registrierungsstelle agiert als externer Dienstleister, der die LEI-Vergabestelle bei der Erfüllung ihrer Pflichten im Global LEI System unterstützt.

Die Pflichten einer LEI-Vergabestelle sind im Service Level Agreement, d. h. Anhang 6 des Master Agreements verankert (siehe „Links zum Thema“ unten). Das Master Agreement ist der vertragliche Rahmen, der für die Beziehung zwischen GLEIF und den LEI-Vergabestellen maßgeblich ist.

Zu den möglichen Aufgaben, die von einer Registrierungsstelle geleistet werden, zählen:

  • Die Veröffentlichung von Informationen auf ihrer Website, die einen Rechtsträger bei der Beantragung eines LEIs bei einer LEI-Vergabestelle unterstützen.
  • Die Verwaltung von Mitteilungen an den Rechtsträger.
  • Die Bearbeitung oder Annahme von sicheren Zahlungen für die Vergabe oder Verlängerung eines LEIs.
  • Die Erfassung und Übermittlung der Informationen an die LEI-Vergabestellen, die für die Überprüfung der Existenz des Rechtsträgers, der einen LEI beantragt, erforderlich sind.

Registrierungsstellen sind weder für die Vergabe von LEIs zuständig noch haben sie redaktionellen Zugriff auf LEI-Daten. Es ist stets die LEI-Vergabestelle, die für die Erfüllung ihrer Pflichten gegenüber GLEIF voll verantwortlich und haftbar ist.

Weitere Informationen über Registrierungsstellen können Sie mit einer E-Mail an RegistrationAgent@gleif.org anfordern.

Seien Sie auf MiFID II / MiFIR vorbereitet: Beantragen Sie jetzt einen LEI

In dem im April 2016 veröffentlichten GLEIF-Blogbeitrag (siehe „Links zum Thema“ unten) haben wir bereits darauf hingewiesen, dass Investmentfirmen frühzeitig Maßnahmen ergreifen müssen, um die Einhaltung der unter MiFID II / MiFIR für den LEI geltenden Meldevorschriften sicherzustellen.

Unter Bezugnahme auf den Artikel von Chris Johnson, der am 18. Februar 2016 in DerivSource veröffentlicht wurde, berichteten wir von der Vorgabe der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde, die lautet „dass LEIs noch vor dem Handel benötigt werden, nach dem Motto: ‚kein LEI, kein Handel‘. MiFID II/MiFIR erfordern, dass für jede Partei, die an einem Investment beteiligt ist, ein LEI angegeben werden muss. Beispiele sind ausführender Rechtsträger, einreichender Rechtsträger, Käufer, Verkäufer, übertragende Firmen für den Käufer und übertragende Firmen für den Verkäufer.“

„Handelsplätze werden LEIs für Emittenten benötigen und es bestehen auch Erhaltungsverpflichtungen für den Rechtsträger, der die Order gibt, den Kunden und nichtausführende Broker. Das bedeutet, dass Investmentfirmen und Handelsplätze für jeden Transaktionsbericht LEIs für mehrere Parteien einholen, diese in ihrem Meldesystem speichern und über die notwendigen Verfahren zur Datenpflege verfügen müssen.“

Chris Johnson betont weiterhin, dass „jeder LEI ‚aktiv‘ sein muss, um für eine Transaktionsmeldung qualifiziert zu sein. Um ‚aktiv‘ zu bleiben, muss der LEI jährlich von seinem Besitzer verlängert werden, ein wenig wie die Verlängerung der Kfz-Steuer.“

„Das ‚Kein LEI, kein Handel‘-Erfordernis der MiFID schafft, angesichts dessen, dass die erforderlichen Daten möglicherweise noch nicht existieren, einen sehr starken Anreiz für Firmen, die Datenerfordernisse so bald wie möglich in den Griff zu bekommen. Der logische Schritt, der von allen Investmentfirmen sofort getan werden kann, ist die Ermittlung der aktuellen Datenverfügbarkeit für die erforderlichen Datenfelder, die für die von ihnen gehaltenen Vermögenswerte, aktuellen Kontrahenten und Kunden bereits vorhanden sind, und die Erkennung von Datenlücken. Es wäre eine sehr riskante Strategie davon auszugehen, dass Andere Maßnahmen ergreifen werden, um die aufsichtsrechtlichen Marktdatenlücken zu füllen. Nur durch die Durchführung der Abdeckungsprüfungen jetzt und durch Gespräche mit Lieferanten und Kontrahenten ist es möglich, dass Firmen den Umfang der Herausforderung abschätzen und sicherstellen können, dass ihre Erfordernisse priorisiert, Datenlücken geschlossen und Maßnahmen rechtzeitig ergriffen werden, um konforme Transaktionsmeldungen einreichen zu können.“

GLEIF fordert betroffene Firmen auf, bereits jetzt einen LEI zu beantragen. Die LEI-Vergabestellen stehen bereit, Rechtsträger bei der Beantragung eines LEIs zu unterstützen und mit Firmen zusammenzuarbeiten, die an einer Tätigkeit als Registrierungsstelle interessiert sind.

Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) hat eine neue Marktabfrage mit Fragen und Lösungsvorschlägen zur Anwendung der MiFID II und MiFIR veröffentlicht

Am 20. Dezember 2016 hat die ESMA ihre neueste Marktabfrage mit Fragen und Lösungsvorschlägen zu MiFIR Meldeanforderungen (siehe „Links zum Thema“ unten) veröffentlicht. Wie die Behörde angibt, zielt diese Abfrage darauf ab, gemeinsame aufsichtsrechtliche Ansätze und Verfahren in der Anwendung der MiFID II und MiFIR bezogen auf die administrative Thematik der Datenbereitstellung zu fördern. Sie bietet Antworten auf Fragen, die von der allgemeinen Öffentlichkeit, Marktteilnehmern und zuständigen Behörden hinsichtlich der praktischen Anwendung von MiFID II und MiFIR gestellt wurden in Bezug auf:

  • LEI des Emittenten.
  • Datum und Uhrzeit des Zulassungsantrags und der Zulassung.

Mit dieser Abfrage informiert die ESMA darüber, dass die von GLEIF eingerichtete Funktion der Registrierungsstelle „Handelsplätze und systematische Internalisierer befähigen wird, Emittenten, die einen LEI beantragen möchten, beim Zugriff auf das Netzwerk der LEI-Vergabestellen zu unterstützen.“

Handeln Sie jetzt.

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Über den Autor:

Stephan Wolf war der CEO der Global Legal Entity Identifier Foundation (GLEIF) (2014–2024). Seit März 2024 leitet er das Industry Advisory Board (IAB) der Digital Standards Initiative der Internationalen Handelskammer (ICC), der globalen Plattform für die Angleichung, Einführung und Einbindung digitaler Standards. Vor seiner Ernennung zum Vorsitzenden war er seit 2023 stellvertretender Vorsitzender des IAB. Im selben Jahr wurde er in den Vorstand der Internationalen Handelskammer (ICC) Deutschland gewählt.

Zwischen Januar 2017 und Juni 2020 war Herr Wolf Mitvorsitzender der International Organization for Standardization Technical Committee 68 FinTech Technical Advisory Group (ISO TC 68 FinTech TAG). Von One World Identity wurde Herr Wolf im Januar 2017 unter die Top 100 Leaders in Identity gewählt. Er verfügt über umfangreiche Erfahrung in der Einrichtung von Datenoperationen und globalen Implementierungsstrategien. Er hat während seines gesamten Berufslebens an der Weiterentwicklung grundlegender Unternehmens- und Produktentwicklungsstrategien gearbeitet. Herr Wolf war 1989 Mitgründer der IS Innovative Software GmbH und erster Geschäftsführer der Gesellschaft. Später wurde er Sprecher des Vorstands der Nachfolgegesellschaft IS.Teledata AG. Diese Gesellschaft wurde schließlich Teil der Interactive Data Corporation, wo Herr Wolf die Funktion des Technischen Direktors innehatte. Herr Wolf hat einen Abschluss in Betriebswirtschaft von der J. W. Goethe Universität, Frankfurt am Main.


Tags für diesen Artikel:
Global Legal Entity Identifier Foundation (GLEIF), Richtlinienerfordernisse, Standards, Regulierung, Compliance, MiFID II / MiFIR