LEI-Daten Zugriff auf und Verwendung von LEI-Daten

Grundsatzpapier des ROC über Level 2-Daten



Das Regulatory Oversight Committee (ROC) veröffentlichte am 10. März 2016 nach einer öffentlichen Anhörung im Jahr 2015 das Dokument mit dem Titel „Erhebung von Daten über direkte und ultimative Muttergesellschaften von Rechtsträgern im Global LEI-System – Phase 1“ (Collecting data on direct and ultimate parents of legal entities in the Global LEI System – Phase 1), das die Richtliniengestaltung für einen Prozess zur Erhebung von „Level 2“-Daten zu „Wer gehört wem?“ beschreibt, um die bestehenden „Level 1“-Daten zu „Wer ist wer?“ zu ergänzen. Detaillierte Informationen zu dieser Richtlinie können auf dieser Seite heruntergeladen werden.

Das ROC veröffentlichte im Mai 2019 eine Richtlinie mit dem Titel „Richtlinie über Fondsbeziehungen und Leitlinien für die Registrierung von Investmentfonds im Global LEI System“, die detailliert beschreibt, wie „Level 2“-Daten zu „Wer gehört wem?“ gemäß den Arten von Fondsbeziehungen klassifiziert werden. Kurz gesagt stellt diese Richtlinie sicher, dass die Beziehungsdaten im gesamten GLEIS einheitlich sind und eine standardisierte Erfassung von Informationen zu Fondsbeziehungen auf globaler Ebene ermöglicht wird. Daher wurden drei neue individuelle Beziehungsarten eingeführt, die für Fonds erfasst werden können. Detaillierte Informationen zu dieser Richtlinie können auf dieser Seite heruntergeladen werden.

Erfassung von Daten zu direkten und ultimativen Muttergesellschaften von Rechtsträgern

Die Hauptmerkmale des ROC-Dokuments sind im Bericht wie folgt zusammengefasst:

  • Rechtsträger, die einen LEI besitzen oder erwerben, würden ihre „ultimative bilanzierende konsolidierende Muttergesellschaft“ – den Konzernabschluss aufstellenden Rechtsträger der obersten Ebene – sowie ihre „direkte bilanzierende konsolidierende Muttergesellschaft“ melden. In beiden Fällen beruht die Identifikation der Muttergesellschaft auf der buchhalterischen Definition der Konzernbildung, die für diese Muttergesellschaft zutrifft.
  • Bilanzierungsdefinitionen wurden als Ausgangspunkt ausgewählt, da das ROC entschied, dass ihre praktischen Merkmale die Beschränkungen überwiegen, die darauf zurückzuführen sind, dass sie für einen anderen Zweck konzipiert wurden, also für die Meldung von Beziehungen an Investoren gemäß dem Grundsatz der Unternehmensfortführung. Diese praktischen Eigenschaften sind: (i) Sie gelten sowohl für Finanz- als auch Nicht-Finanzunternehmen, (ii) ihre internationale Vergleichbarkeit hat sich nach einer größeren Konvergenz zwischen IFRS (International Financial Reporting Standards) und US GAAP (Generally Accepted Accounting Principles) in Hinblick auf den Umfang der Konzernbildung verbessert und (iii) sie werden weithin genutzt, sind öffentlich verfügbar und ihre Implementierung wird regelmäßig von externen Wirtschaftsprüfern geprüft.
  • Die gesammelten Informationen würden im Global LEI System veröffentlicht und stünden den öffentlichen Behörden und Marktteilnehmern deshalb kostenlos zur Verfügung. Zu diesem Zeitpunkt erfasst das Global LEI System nur Beziehungsdaten, die in Übereinstimmung mit dem jeweils gültigen rechtlichen Rahmen öffentlich gemacht werden dürfen.
  • Rechtsträger melden Beziehungsinformationen an die LEI-Vergabestellen des Global LEI Systems, welche die Beziehungsinformationen auf Grundlage verfügbarer öffentlicher Dokumente (z. B. Listen von Tochtergesellschaften in geprüften Jahresabschlüssen; gesetzlich vorgeschriebene Dokumente) oder anhand anderer Quellen verifizieren.
  • Informationen zu Muttergesellschaften wären Teil der Informationen, die für die Vergabe oder Verlängerung eines LEI eingereicht werden müssen, aber mit der Option, die Angabe dieser Informationen auf Grundlage der im ROC-Bericht aufgeführten Gründe zu verweigern.

Die Global Legal Entity Identifier Foundation (GLEIF) hat die organisatorischen und technischen Standards entwickelt, die zur Erhebung von Daten über direkte und ultimative Muttergesellschaften von Rechtsträgern im Global LEI System benötigt werden.

Fondsbeziehungen und Leitlinien für die Registrierung von Investmentfonds im Global LEI System

Die Hauptmerkmale des ROC-Dokuments sind im Bericht wie folgt zusammengefasst:

  • Fondsverwaltungsgesellschafts-Beziehung, definiert als Beziehung, in der ein Rechtsträger als Hauptverwaltungsgesellschaft eines Fonds betrachtet wird, wenn sie für den Aufbau und den Betrieb des Fonds rechtlich zuständig ist.
  • Umbrella-Strukturen-Beziehung, definiert als ein Rechtsträger mit einem oder mehr als einem Teilfonds/Komplex, wobei jeder Teilfonds/Komplex seine eigenen Anlageziele, Anlagerichtlinien und -strategien, separate Vermögenswerte und eigene Anleger hat und die Haftung zwischen den Teilfonds/Komplexen getrennt ist.
  • Master-Feeder-Beziehung, definiert als eine Beziehung, in der ein Zuführungsfonds ausschließlich oder fast ausschließlich in einen einzigen anderen Fonds (z. B. US-, EU-OGAWs), der als Master-Fonds bezeichnet wird, oder mehrere Fonds mit identischen Anlagestrategien, die als Master-Fonds bezeichnet werden, investiert ist (bei Letzteren, sofern dieser Sachverhalt die Kriterien einer Master-Feeder-Beziehung nach den jeweils geltenden Gesetzen erfüllt, z. B. einige alternative Investmentfonds in der EU).

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