LEI Der Lebenszyklus einer LEI-Vergabestelle

Ausgliederungsprozess für LEI-Vergabestellen



Eine LEI-Vergabestelle – auch Local Operating Unit (LOU) genannt – ist eine Organisation, die zur Vergabe und Pflege von LEIs berechtigt ist. Der Ausgliederungsprozess für eine LOU wird in einem der folgenden drei Fälle ausgelöst:

  1. Die LOU informiert GLEIF über ihre Kündigung des Master Agreement.
  2. GLEIF informiert die LOU über seine Kündigung des Master Agreement.
  3. Die LOU ist aufgrund von höherer Gewalt oder eines anderen wesentlichen Ereignisses, das die LOU am Geschäftsbetrieb hindert, außerstande, die LEI-Dienste weiter auszuführen.

Mit der Einleitung des Ausgliederungsprozesses beginnt auch der als „Übertragung der LEI-Verwaltung“ bezeichnete Dienst von GLEIF. Im Rahmen dieses Prozesses ermittelt GLEIF, ob vorhandene LOUs das LEI-Portfolio der auszugliedernden LOU übernehmen möchten. GLEIF beurteilt dann die Eignung der interessierten LOUs und bestätigt, welche LOU(s) das Portfolio übernehmen wird/werden.

Die auszugliedernde LOU, die übernehmende(n) LOU(s) und GLEIF koordinieren die Massenübertragung der LEIs von der auszugliedernden LOU auf die übernehmende(n) LOU(s).

Nach dem erfolgreichen Abschluss der Massenübertragung gibt GLEIF die Ausgliederung der LOU und die Massenübertragung auf die übernehmende(n) LOU(s) auf der GLEIF-Website bekannt.

  • Wenn die Ausgliederung aufgrund des dritten Falles ausgelöst wird, führt GLEIF den folgenden Prozess aus:
    GLEIF übernimmt in Übereinstimmung mit dem „Service Level Agreement“ vorübergehend das betroffene LEI-Portfolio und löst den Dienst „Übertragung der LEI-Verwaltung“ aus. An Geschäftstagen von GLEIF geschieht dies binnen 48 Stunden, da die betroffene LOU keine LEI-Dateien mehr täglich hochlädt.
    In diesem Zeitraum verwaltet GLEIF vorübergehend die betroffenen LEIs und gibt dies öffentlich auf der GLEIF-Website bekannt. Allerdings fungiert GLEIF dabei nicht als LOU, und so werden von GLEIF keine LEI-Einträge vergeben oder verlängert. GLEIF stellt lediglich sicher, dass die betroffenen LEIs korrekt in das Global LEI System hochgeladen und aufgenommen werden. Außerdem stellt GLEIF zur Unterstützung der individuellen Übertragung für die betroffenen Rechtsträger die Kontaktinformationen bereit. Wenn keine Bestätigung über die Wiederaufnahme der Geschäftstätigkeit von der betroffenen LOU bis zum Abschluss der Ermittlung von übernehmenden LOU(s) durch GLEIF eingeht, fährt GLEIF mit der Massenübertragung fort.
    Die betroffene LOU wird ausgegliedert, wenn nicht innerhalb von 3 Monaten eine Antwort oder positive Bestätigung über die Wiederaufnahme der Geschäftstätigkeit eingeht.

Mit dem Ausgliederungsprozess sollen vor allem der Fortbestand des LEI-Dienstes für betroffene Rechtsträger und die Ausführung der LEI-Massenübertragung mit möglichst geringem Aufwand für das Global LEI System sichergestellt werden.