Erforderliche Dokumente
Organisationen, die daran interessiert sind, LEI-Vergabestellen zu werden, müssen die nachfolgenden Dokumente, die unter der CC0-Lizenz (CC0 1.0 Universal (CC0 1.0)) bereitgestellt werden, beachten und ggf. während des Zulassungsverfahrens einreichen:
Schlüsseldokumente:
Anhänge zum Master Agreement:
Anl. 01: Geheimhaltungsvereinbarung
Anl. 02: Zulassungs-Checkliste
Anl. 02: Zulassungshandbuch
Anl. 03: Vollständiger Zulassungsplan des Antragstellers sowie Begleitunterlagen
Anl. 04: Zulassungs-Checkliste und Begleitunterlagen des Anwärters
Anl. 05: LOU-Vertragserfordernisse
Anl. 06: Service Level Agreement
Anl. 07: Zahlungen
Anl. 08: Nebenpflichten
Anl. 09a: Vorlage für die GLEIF Nutzungsbedingungen
Anl. 09b: Vorlage für die Nutzungsbedingungenvorlage für die LOU
Anl. 10: Jährliche Zulassungs-Verifizierungs-Erfordernisse
Anl. 11: Anzuwendende Bestimmungen des Schweizerischen Datenschutzgesetzes
Anl. 12: Kontaktdaten der Parteien
Anl. 13: Individuelle Abweichungen vom Master Agreement
Anl. 14: Anforderungen für Dienstleistungen Dritter
Begleitunterlagen:
Zulassungsplan-Checkliste
Tabellenkalkulationsformular für Registerpositionen
Analyse des geschätzten LEI-Volumens
Fonds-Fragebogen
Formular zur Einhaltung der Kostendeckung
Anzuwendendes Recht:
Die Kooperation mit GLEIF unterliegt in jeder Hinsicht dem substantiven Recht der Schweiz unter Ausschluss schweizerischen Kollisionsrechts und muss entsprechend ausgelegt und interpretiert werden. GLEIF bietet auf ihrer Webseite eine Liste mit hilfreichen Links zu mehreren Onlinequellen für Schweizerisches Bundes- und Kantonsrecht sowie die Rechtspraxis der Bundes- und Kantonsgerichte an. Um Zweifel zu vermeiden: Diese Liste ist auf keinen Fall abschließend, was den Umfang des anwendbaren, substantiven Rechts in der Schweiz betrifft.
Decisions of the Swiss Supreme Court
Court decision of the Canton Basel
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