Fragen und Antworten
In diesem Bereich finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zu Legal Entity Identifiers (LEI), die Global Legal Entity Identifier Foundation (GLEIF) und das Global LEI System.
- Was ist ein Legal Entity Identifier (LEI)?
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Der Legal Entity Identifier (LEI) ist ein zwanzigstelliger, alphanumerischer Code, der mit wesentlichen Referenzdaten verknüpft ist, die eine klare und eindeutige Identifikation von Unternehmen, die an Finanztransaktionen teilnehmen, ermöglichen. Der LEI basiert auf der ISO-Norm 17442, die von der Internationalen Organisation für Normung (ISO) entwickelt wurde.
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- Was ist die Global Legal Entity Identifier Foundation (GLEIF)?
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GLEIF wurde im Juni 2014 vom Financial Stability Board gegründet und ist eine gemeinnützige Organisation, die geschaffen wurde, um die Implementierung und die Verwendung des Legal Identity Identifiers (LEI) zu fördern. GLEIF hat ihren Hauptsitz in Basel in der Schweiz. Die Leistungen von GLEIF stellen die operative Integrität des Global LEI Systems sicher. GLEIF stellt außerdem die technische Infrastruktur zur Verfügung, die Nutzern über eine offene Datenlizenz kostenlosen Zugriff auf die gesamten, weltweiten LEI-Daten bietet. GLEIF untersteht der Aufsicht des LEI Regulatory Oversight Committees, das sich aus Behördenvertretern aus aller Welt zusammensetzt.
Weitere Informationen zu GLEIF finden Sie hier.
- Warum ein Global LEI System?
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2011 rief die Gruppe der zwanzig wichtigsten Industrie- und Schwellenländer das Financial Stability Board (FSB) auf, Empfehlungen für ein globales Legal Entity Identifier (LEI) System und eine unterstützende Governance-Struktur vorzulegen. Dies führte zur Entwicklung des Global LEI Systems, das durch die Vergabe von LEIs jetzt die eindeutige Identifikation von Rechtsträgern aus aller Welt, die an Finanztransaktionen beteiligt sind, ermöglicht. Das FSB betonte, dass die weltweite Übernahme des LEIs mehrere „Ziele für die Finanzstabilität“ untermauere und außerdem „großen Nutzen für den Privatsektor“ biete.
Weitere Informationen zum Global LEI System finden Sie hier.
- Wie funktioniert das Global LEI System?
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Das Global Legal Entity Identifier (LEI) System ist eine Initiative von Aufsichtsbehörden aus aller Welt, die mit dem Privatsektor zusammenarbeiten, um durch die Vergabe eindeutiger LEIs Rechtsträger, die an Finanztransaktionen beteiligt sind, unmissverständlich zu identifizieren.
Das Global LEI System besteht aus drei Ebenen:
- LEI Regulatory Oversight Committee: Eine Gruppe öffentlicher Behörden aus der ganzen Welt, die im Januar 2013 eingerichtet wurde, um ein weltweites Rahmenwerk zur Identifikation von Rechtsträgern – das Global LEI System – zu koordinieren und zu überwachen.
- Global LEI Foundation (GLEIF): GLEIF ist eine gemeinnützige Organisation, die im Juni 2014 vom Financial Stability Board gegründet wurde, um die Implementierung und die Verwendung des LEIs zu fördern. Die Leistungen von GLEIF stellen die operative Integrität des Global LEI Systems sicher.
- LEI-Vergabeorganisationen: LEI-Vergabestellen – auch Local Operating Units genannt – erbringen Registrierungs-, Verlängerungs- und andere Dienstleistungen und agieren als primäre Schnittstelle für Rechtsträger, die einen LEI erhalten möchten.
Weitere Informationen finden Sie hier.
- Welche Arten von Informationen lassen sich über einen LEI identifizieren?
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Der Legal Entity Identifier (LEI) ist mit wesentlichen Referenzdaten verknüpft, die eine klare und eindeutige Identifikation der Rechtsträger, die an Finanztransaktionen beteiligt sind, ermöglicht. Der öffentlich zugängliche LEI-Datenpool lässt sich, vereinfacht ausgedrückt, als ein globales Verzeichnis sehen, das die Transparenz auf dem globalen Marktplatz stark verbessert.
Der öffentlich zugängliche LEI-Datenpool ist ein eindeutiger Schlüssel zu standardisierten Informationen über Rechtsträger weltweit. Die Daten werden registriert und regelmäßig in Übereinstimmung mit den vom LEI Regulatory Oversight Committee (LEI ROC) festgelegten Protokollen und Verfahren verifiziert.
Im GLEIF-Blogbeitrag „Das Global LEI System: Ein Blick zurück und ein Blick nach vorne“ bespricht der ehemalige LEI ROC Vorsitzende Matthew Reed, dass das Global LEI System entwickelt wurde, um letztendlich „drei grundlegende Fragen zu beantworten: Wer ist wer? Wer gehört wem? Und wem gehört was?“ Die bisher in den LEI-Referenzdaten über einen Rechtsträger enthaltenen Informationen werden als „Level 1“ Daten bezeichnet. Sie geben Antwort auf die Frage „Wer ist wer?“.
Am 10. März 2016 veröffentlichte LEI ROC das Dokument „Erhebung von Daten über direkte und ultimative Muttergesellschaften von Rechtsträgern im Global LEI System – Phase 1“. Das Dokument „legt die Richtliniengestaltung für einen Prozess zur Erhebung von „Level 2“ Daten dar“, die die existierenden „Level 1“ LEI-Referenzdaten von Rechtsträgern ergänzen sollen. Es beschreibt den Prozess der Verbesserung der Referenzdaten durch Miteinbeziehung von „Level 2“ Daten, die die Frage „Wer gehört wem?“ beantworten werden.
Weitere Informationen zum Prozess der Sammlung von Daten über direkte und ultimative Muttergesellschaften von Rechtsträgern finden Sie hier.
- Sind die LEI-Daten öffentlich verfügbar?
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Ja. Die Global Legal Entity Identifier Foundation (GLEIF) veröffentlicht den Global LEI Index. Er enthält täglich aktualisierte Informationen zu allen bisher vergebenen LEIs. Interessierte Parteien haben auf der GLEIF-Website mit Hilfe des von GLEIF entwickelten, webbasierten LEI-Suchwerkzeugs kostenlosen und einfachen Zugriff auf den kompletten LEI-Datenpool und können diesen durchsuchen.
Weitere Informationen zum Zugriff auf und die Verwendung von LEI-Daten finden Sie hier.
- Welche Rechtsträger müssen einen LEI haben?
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Gemäß Definition in der dem Legal Entity Identifier (LEI) zugrundeliegenden Norm ISO 17442 umfasst der Begriff „Rechtsträger“ unter anderem individuelle Parteien, die rechtlich oder finanziell für die Durchführung von Finanztransaktionen verantwortlich sind oder die berechtigt sind, in ihren Rechtsräumen eigenständig rechtsverbindliche Verträge abzuschließen, ungeachtet dessen, ob sie gesellschaftsrechtlich oder auf andere Weise (z. B. in Form eines Trusts, einer Personengesellschaft, vertraglich) gegründet wurden. Er umfasst keine natürlichen Personen, jedoch Regierungs- und überstaatliche Organisationen.
Es ist wichtig zu unterscheiden, ob man für den Erhalt eines LEIs berechtigt ist oder ob man einen LEI haben muss. Gemäß Definition in der ISO-Norm 17442 ist jeder Rechtsträger, der Finanztransaktionen durchführt, zum Erhalt eines LEIs berechtigt. Ein gesetzliches Erfordernis, über einen LEI zu verfügen, ergeht durch die nationalen Finanzaufsichtsbehörden.
Eine Liste aufsichtsrechtlicher Initiativen mit Relevanz für die Einführung des LEIs finden Sie hier.
- Können natürliche Personen einen LEI erhalten?
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Grundsätzlich nein. Dazu lässt sich jedoch anmerken, dass das LEI Regulatory Oversight Committee am 30. September 2015 eine Erklärung veröffentlicht hat, die die Bedingungen klarstellt, unter denen natürliche Personen, die in einer kommerziellen Funktion handeln, zum Erhalt von LEIs berechtigt sind.
Die Erklärung finden Sie hier.
- Ist ein LEI für alle Anlagenklassen (Anleihen, Hypotheken usw.) gleich?
- Ja. Der Legal Entity Identifier (LEI) ist die eindeutige Kennung eines bestimmten Rechtsträgers. Er ist keine Kennung für Instrumente. Ein Rechtsträger verwendet seinen LEI daher für die Meldung aller Arten von Finanztransaktionen, die er abschließt, ungeachtet der Anlagenklasse oder wann der konkrete Vermögenswert ausgegeben wurde.
- Wie erhält man einen LEI für einen Rechtsträger?
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Legal Entity Identifier (LEI) Vergabestellen – auch Local Operating Units (LOUs) genannt – erbringen Registrierungs-, Verlängerungs- und andere Dienstleistungen und agieren als primäre Schnittstellen für Rechtsträger, die einen LEI erhalten möchten.
Weitere Informationen darüber, wie man einen LEI erhält, finden Sie hier.
- Wer bezahlt für einen neuen LEI?
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Es gibt zwei Optionen:
- Wenn ein Rechtsträger sich selbst und/oder seine Tochtergesellschaften registriert, bezahlt der Rechtsträger die Registrierungsgebühr für jede Registrierung. Dies wird „grundsätzliche Selbstregistrierung“ genannt.
- Falls ein Rechtsträger die ausdrückliche Erlaubnis erhält, einen anderen, nicht verbundenen Rechtsträger zu registrieren, wird dies als „unterstützte Registrierung“ bezeichnet. In diesem Fall bezahlt die Partei, die die Registrierung durchführt, die Gebühr.
Es liegt an der bevollmächtigten Partei zu entscheiden, ob/wie die Rückvergütung durch die von ihr unterstützte Partei erfolgt.
Es muss angemerkt werden, dass die Höhe der Gebühren allein Sache der hier aufgelisteten Legal Entity Identifier (LEI) Organisationen ist.
- Ist die Registrierungsgebühr für einen LEI eine einmalige Gebühr oder fällt sie wiederholt an?
- Es gibt beides, eine Erstregistrierungsgebühr und eine Jahresgebühr.
- Wie kann eine Organisation eine von GLEIF zugelassene Local Operating Unit (LOU), also eine LEI-Vergabestelle, werden?
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Eine für die Vergabe von Legal Entity Identifiers (LEIs) an Rechtsträger, die an Finanztransaktionen beteiligt sind, zugelassene Organisation wird als Local Operating Unit (LOU) bezeichnet. LOUs erbringen Registrierungs-, Verlängerungs- und andere Dienstleistungen und treten als primäre Schnittstellen zu den LEI-Inhabern auf. Eine LOU kann LEIs an Rechtsträger in den Ländern vergeben, für die sie zugelassen ist.
Die Zulassung ist das Verfahren über das die Global Legal Entity Identifier Foundation (GLEIF) die Eignung von Organisationen prüft, die im Rahmen des Global LEI Systems als LEI-Vergabestellen und als Hinterlegungsstelle der Rechtsträger-Referenzdaten tätig zu werden wünschen. Über die GLEIF-Zulassung zu einem Mitglied des Global LEI-Systems zu werden, ist ein weltweit anerkanntes Merkmal des Engagements für Datenqualität und Kundenservice. Anwärterorganisationen müssen die im Master Agreement, dem vertraglichen Rahmenwerk, das die Beziehung zwischen GLEIF und den LEI-Vergabeorganisationen regelt, enthaltenen Anforderungen erfüllen.
Weitere Informationen darüber, wie man eine von GLEIF zugelassene LOU werden kann, finden Sie hier.
- Was geschieht, wenn die LEI-Dateneinträge einen Fehler enthalten?
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Der Inhalt des Legal Entity Identifier (LEI) Dateneintrags wird als Rechtsträger-Referenzdaten bezeichnet. LEI-Inhaber sind dafür verantwortlich, die LEI-Vergabeorganisation über Aktualisierungen der Rechtsträger-Referenzdaten in Kenntnis zu setzen. Ein LEI-Datennutzer kann außerdem einen LEI und/oder dessen Rechtsträger-Referenzdaten herausfordern. Eine Herausforderung löst eine Prüfung des Eintrags durch die jeweilige LEI-Vergabeorganisation aus, um die Gültigkeit der eingereichten, aktualisierten Informationen zu ermitteln. Die Verifizierung und Aktualisierungen des LEIs und/oder seiner Rechtsträger-Referenzdaten, die sich aus der Herausforderung ergeben, werden von der verwaltenden LEI-Vergabestelle kostenlos bearbeitet.
Die Global Legal Entity Identifier Foundation (GLEIF) ist für die Überwachung der LEI-Datenqualität verantwortlich. Das GLEIF-Datenqualitätsmanagementprogramm gewährleistet, dass der LEI der Branchenstandard bleibt, der am besten geeignet ist, um für ein eindeutiges Rechtsträger-Identifikationsmanagementprogramm offene und zuverlässige Daten bereitzustellen.
Weitere Informationen zum GLEIF-Datenqualitätsmanagementprogramm finden Sie hier.