Level 2-Daten: Reporting Exceptions Format 2.1
Der Legal Entity Identifier (LEI)- Datenbestand enthält „Level 2“-Daten, um eine Antwort auf die Frage „Wer gehört wem?“ zu geben. Insbesondere geben Rechtsträger, die einen LEI besitzen oder erwerben, künftig ihre „direkte buchhalterisch übergeordnete Muttergesellschaft“ und ihre „ultimative buchhalterisch übergeordnete Muttergesellschaft“ an.
Einträge in diesem Reporting Exceptions Format beziehen sich auf eine Tochtergesellschaft und ihre direkte oder ultimative Muttergesellschaft und geben die Art der Ausnahme an. Ausnahmen von der Meldepflicht gelten in folgenden Fällen:
- Es gibt keine Muttergesellschaft.
- Die Tochtergesellschaft hat sich aus besonderen Gründen gegen die Meldung entschieden (siehe unten).
- Die Muttergesellschaften besitzen keinen LEI.
Im November 2016 veröffentlichte GLEIF das anfängliche Reporting Exceptions Format Version 1.0. Im Mai 2017 veröffentlichte GLEIF das Reporting Exceptions Format Version 1.1 und im September 2021 das Reporting Exceptions Format Version 2.1. Im Vergleich zum Reporting Exceptions Format Version 1.1 wird in Version 2.1 die Aufnahme eines neuen Ausnahmegrunds, „NON_PUBLIC“, eingeführt. Die entsprechende XML-Schemadefinition und das Release-Notes-Dokument können unten auf dieser Seite heruntergeladen werden.
Die GLEIF Concatenated Files, die zum Herunterladen zur Verfügung stehen, enthalten spezifische Informationen zu einem LEI-Eintrag und damit verbundenen Referenzdaten basierend auf dem maßgeblichen Meldeformat. Ausnahmen von der Meldepflicht werden im Level 2 Reporting Exceptions Concatenated File detailliert dargelegt.
Im Grundsatzpapier „PNI-Datenerfassung und Ausnahmen von der Meldung im Rahmen des Verhältnisses zur Muttergesellschaft bei der Änderung von ROC-Richtlinien bezüglich Level 2-Daten zum Verhältnis zur Muttergesellschaft“ definiert das Regulatory Oversight Committee (ROC) die Liste der akzeptablen Gründe für Rechtsträger, keine Informationen zu den LEIs direkter oder ultimativer Muttergesellschaften bereitzustellen (von nun an als Ausnahmenliste bezeichnet). Das Ziel der Überarbeitung ist es, sie so zu konsolidieren, dass die Ausnahmen bestmöglich verwendet werden können, während gleichzeitig die wertvollsten/am meisten verwendeten Informationen beibehalten werden.
Die bisher bestehenden neun Ausnahmengründe lassen sich in drei breiten Kategorien zusammenfassen:
-
Nicht konsolidierend, wenn die Definition der buchhalterischen Konsolidierung für das Verhältnis zur Muttergesellschaft keine Anwendung findet. Diese Kategorie umfasst Fälle, in denen der Rechtsträger von einer oder mehreren natürlichen Personen ohne einen zwischengeschalteten Rechtsträger („natürliche Personen“) kontrolliert wird; in denen der Rechtsträger von Rechtsträgern kontrolliert wird, die keiner Konsolidierung unterliegen („nicht konsolidierend“) und in denen es keine bekannten Personen gibt, die den Rechtsträger kontrolliert („keine bekannte Person“, der Rechtsträger wird beispielsweise von unterschiedlichen Anteilseignern kontrolliert).
-
Nicht öffentlich, wenn die Beziehungsinformationen nicht öffentlich sind und wenn deshalb Hürden bei der Freigabe dieser Informationen bestehen. Diese Kategorie umfasst Fälle, in denen Hindernisse aufgrund von Gesetzen oder Verordnungen eines Landes bestehen, die die Meldung einschränken („verbindliche rechtliche Einschränkung“); wenn andere rechtliche Einschränkungen bestehen, wie eine den Rechtsträger regelnde Satzung oder ein Vertrag („rechtliche Hürden“); wenn die Veröffentlichung der Informationen für den Rechtsträger oder die jeweilige Muttergesellschaft nachteilig wäre („nachteilige Veröffentlichung“ und „Nachteil nicht ausgeschlossen“) und wenn die Einwilligung zur Veröffentlichung des LEIs der Muttergesellschaft nicht erhalten wurde („Einwilligung nicht erhalten“). Ein Rechtsträger muss keine nicht öffentlichen Beziehungsinformationen bereitstellen, um einen LEI registrieren oder verlängern zu können.
-
Kein LEI, wenn die Muttergesellschaft dem Erhalt eines LEIs nicht zustimmt oder den Bezug eines LEIs durch ihre „Tochtergesellschaft“ in ihrem Namen nicht autorisiert.
Das untenstehende Diagramm veranschaulicht die Struktur des Reporting Exceptions Formats 2.1, einschließlich der Definitionen der bereitzustellenden Dateninhalte.
A value of type
FileContentEnum
in a file conforming to this standard SHALL be one of the following code strings:LOU_FULL_PUBLISHED
LOU_DELTA_PUBLISHED
GLEIF_FULL_PUBLISHED
GLEIF_DELTA_PUBLISHED
QUERY_RESPONSE
Extension
element structure and content should be provided separately.
[0,1]
ExceptionCategoryEnum
in a file conforming to this standard SHALL be one of the following code strings:
-
DIRECT_ACCOUNTING_CONSOLIDATION_PARENT
- The legal entity has declined to report a direct accounting consolidation parent, based on applicable accounting standards. -
ULTIMATE_ACCOUNTING_CONSOLIDATION_PARENT
- The legal entity has declined to report an ultimate accounting consolidation parent, based on applicable accounting standards.
ExceptionReasonEnum
in a file conforming to this standard SHALL be one of the following code strings:
NO_LEI
NATURAL_PERSONS
NON_CONSOLIDATING
NO_KNOWN_PERSON
deprecated BINDING_LEGAL_COMMITMENTS
deprecated LEGAL_OBSTACLES
deprecated DISCLOSURE_DETRIMENTAL
deprecated DETRIMENT_NOT_EXCLUDED
deprecated CONSENT_NOT_OBTAINED
new NON_PUBLIC
BINDING_LEGAL_COMMITMENTS
, LEGAL_OBSTACLES
,
DISCLOSURE_DETRIMENTAL
, DETRIMENT_NOT_EXCLUDED
and CONSENT_NOT_OBTAINED
are retained for technical compatibility but will be considered deprecated from March 1, 2022 onwards.
These exception reasons will be consolidated to the newly added Exception ReasonEnum(NON_PUBLIC)
from March 1, 2022.
[1,*]
Extension
element structure and content should be provided separately.
[0,1]
Hinweis: Die in das Reporting Exceptions Format Version 2.1 neu aufgenommenen Aufzählungswerte sind gelb hervorgehoben. Veraltete Felder und Aufzählungswerte werden zur technischen Rückwärtskompatibilität beibehalten.
Für technische Dokumente und Beispieldateien, die auf die aktuellen Versionen aktualisiert werden müssen, siehe die Seite Begleitunterlagen.
Bitte richten Sie Fragen zum Reporting Exceptions Format an info@gleif.org.
Relevante Dateien zum Herunterladen
- Release Notes für die Reporting Exceptions Format Version 2.1: reporting_exceptions_format_version_2.1–documentation.html
- Die entsprechende XML-Schemadefinition: 2021-07-20_reporting-exceptions-format-v2-1.xsd
- Als PDF herunterladen: State Transition Rules und Validierungsregelungen für Common Data File Formate (Version 2.8.3) (State Transition and Validation Rules for Common Data File Formats (Version 2.8.3))