GLEIF-Liste autorisierter Registrierungsstellen
Die Global Legal Entity Identifier Foundation (GLEIF) veröffentlicht die „Liste autorisierter Registrierungsstellen“ (Registration Authorities List) (die weiter unten zum Herunterladen zur Verfügung steht). Sie enthält über 1.050 Gesellschaftsverzeichnisse und weitere maßgebliche Registrierungs- und Validierungsquellen aus 232 Ländern und weist jedem Register/jeder Stelle in der Liste einen eindeutigen Code zu. In Zukunft werden Legal Entity Identifier (LEI) Vergabestellen Vergabestellen diesen Code in ihren Verfahren zur Vergabe und Meldung von LEIs angeben.
Im November 2024 veröffentlichte GLEIF die Version 1.8.1 der Liste autorisierter Registrierungsstellen. Basierend auf der Einführung der ROC Richtlinie über Fondsbeziehungen und Leitlinien für die Registrierung von Investmentfonds im Global LEI System enthält die Liste autorisierter Registrierungsstellen seit 2022 mehr Quellen, die für die Validierung von Informationen zu Fonds verwendet werden können. Bei diesen Quellen handelt es sich in der Regel um Stellen wie Wertpapier- und Börsenaufsichtsbehörden, Zentralbanken, Finanzaufsichtsbehörden usw.
Die Verwendung der GLEIF-Liste autorisierter Registrierungsstellen gewährleistet eine weitere Verbesserung der Zuverlässigkeit und Nutzbarkeit der LEI-Daten.
Zusammenfassung: Querverweis für die Rechtsträgerdaten auf eine lokale maßgebliche Stelle
Die LEIs sind mit wichtigen Referenzdaten verbunden, die eine klare und eindeutige Identifikation von Rechtsträgern, die an Finanztransaktionen beteiligt sind, ermöglichen. Der öffentlich zugängliche LEI-Datenbestand kann, vereinfacht ausgedrückt, als ein globales Verzeichnis angesehen werden, das die Transparenz auf den Finanzmärkten deutlich erhöht. Inwieweit der Datenbestand in der Lage ist, dieses Ziel zu erreichen, ist von der Verfügbarkeit vertrauenswürdiger, offener und zuverlässiger Daten abhängig.
Der Prozess zur Sicherung der LEI-Datenqualität beginnt mit dem registrierenden Rechtsträger. Bei der Selbstregistrierung muss der registrierende Rechtsträger seine genauen Referenzdaten an die LEI-Vergabestelle seiner Wahl übermitteln. LEI-Vergabestellen (auch „Local Operating Units“ oder LOUs genannt) bieten Dienstleistungen wie Registrierung, Verlängerung und weitere Dienstleistungen an und sind erster Ansprechpartner für Rechtsträger, die einen LEI beantragen möchten.
In der von GLEIF veröffentlichten Liste autorisierter Registrierungsstellen wird der Querverweis des Rechtsträgers auf seine lokale maßgebliche Quelle erstmals standardisiert. Nutzer von LEI-Daten erhalten mit dieser GLEIF-Liste die Möglichkeit, LEIs einfacher mit anderen Datenquellen zu verknüpfen.
LEI-Vergabestellen müssen gewährleisten, dass der Querverweis auf die lokale, maßgebliche Quelle standardisiert ist und in den LEI-Eintrag einbezogen wird
Nutzer von LEI-Daten können auf diese Weise die einem Rechtsträger zugeordnete maßgebliche Quelle identifizieren. Der entsprechende Code wird Teil der Informationen sein, aus denen der LEI-Eintrag besteht. Alle LEI-Einträge sind öffentlich zugänglich und kostenlos auf der GLEIF-Website über den Global LEI Index auf einfache Weise abrufbar.
Die „Common Data File“ (CDF) Formate definieren die Vorgaben für die Angabe von LEIs und damit verbundenen Referenzdaten durch LEI-Vergabestellen. Gemäß diesem Standard identifizieren LEI-Vergabestellen die lokale maßgebliche Quelle, die einem Rechtsträger zugeordnet ist, mithilfe des Felds BusinessRegisterEntityID
. Dieses Feld enthält zwei Elemente:
- Register: Einen Code zur Identifizierung des Gesellschaftsverzeichnisses oder der anderen Registrierungsstelle, die den Datenwert EntityID (Rechtsträgerkennung) geliefert hat (siehe nächsten Aufzählungspunkt). Künftig wird dies der Code sein, der einer maßgeblichen Quelle, die Bestandteil der GLEIF-Liste maßgeblicher Registrierungsstellen ist, zugewiesen wurde.
- EntityID: Die Kennung (lokale Nummer) des Rechtsträgers, wie sie bei der maßgeblichen Quelle geführt wird.
Das Register kann auch ohne begleitende EntityID angegeben werden, falls eine solche nicht zur Verfügung steht.
Implementierung der GLEIF-Liste autorisierter Registrierungsstellen
GLEIF wird verifizieren, ob die LEI-Vergabestellen die mit der Liste autorisierter Registrierungsstellen einhergehenden Anforderungen einhalten. Nach Veröffentlichung der jeweiligen neuen Version der Liste autorisierter Registrierungsstellen sind die LEI-Vergabestellen verpflichtet, alle Änderungen innerhalb eines begrenzten Zeitrahmens umzusetzen.
Die GLEIF-Liste autorisierter Registrierungsstellen wird kontinuierlich weiterentwickelt. Änderungswünsche oder Kommentare zum Dokument senden Sie bitte an info@gleif.org.
GLEIF stellt die Liste autorisierter Registrierungsstellen in verschiedenen Formaten zur Verfügung (siehe unten).
Relevante Dateien zum Herunterladen
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Als Schnellreferenz im lesefreundlichen PDF-Format herunterladen: GLEIF-Liste autorisierter Registrierungsstellen v1.8.1 (GLEIF Registration Authorities List v1.8.1)
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Im Excel-Format zur Verwendung mit gängigen Tabellenprogrammen herunterladen: GLEIF-Liste autorisierter Registrierungsstellen v1.8.1 (GLEIF Registration Authorities List v1.8.1)
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Im CSV-Format für die automatische Datenverarbeitung und -analyse mit eher technischen Programmiertools herunterladen: GLEIF-Liste autorisierter Registrierungsstellen v1.8.1 (GLEIF Registration Authorities List v1.8.1)
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Eine Übersicht über alle Änderungen gegenüber v1.7 als Excel-Datei herunterladen: Änderungen an der GLEIF-Liste autorisierter Registrierungsstellen in v1.8 gegenüber v1.7 (Changes in GLEIF Registration Authorities List v1.8 compared to v1.7)
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Eine Übersicht über alle Änderungen gegenüber v1.8 als Excel-Datei herunterladen: Änderungen an der GLEIF-Liste autorisierter Registrierungsstellen in v1.8.1 gegenüber v1.8 (Changes in GLEIF Registration Authorities List v1.8.1 compared to v1.8)
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Eine Übersicht über alle Änderungen in den verschiedenen Versionen der Liste autorisierter Registrierungsstellen von v1.0 bis v1.8.1 als PDF-Datei herunterladen: Änderungen in der RS-Liste von v1.0 bis v1.8.1 (Changes in the RA List from v1.0 to v1.8.1)